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Amtsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2010

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ämter. Die technischen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr<br />

(Anpassung <strong>der</strong> Website, Erstellung <strong>der</strong> Kontaktformulare, Einrichtung <strong>der</strong><br />

Postfächer für die elektronischen Eingaben, etc.) wurden auf <strong>Jahr</strong>esende fristgerecht<br />

realisiert. Der elektronische Rechtsverkehr umfasst im Kanton<br />

St.Gallen (vorerst) nur den Empfang von Eingaben, nicht aber die Zustellung<br />

durch die Behörden.<br />

Handbuch für Schlichtungsbehörden:<br />

Aufgrund <strong>der</strong> per 1. Januar 2011 in Kraft tretenden neuen Schweizerischen<br />

Zivilprozessordnung <strong>über</strong>arbeitete <strong>das</strong> Kantonsgericht <strong>das</strong> bisherige «Handbuch<br />

für <strong>das</strong> Vermittlungsverfahren» umfassend. Das Handbuch richtet sich<br />

neu neben den Vermittlungsämtern auch an die Schlichtungsstellen. Damit<br />

wurde den Schlichtungsbehörden ein praxisbezogenes Arbeitsinstrument zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

e) Ausblick<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, <strong>das</strong>s die neuen Prozessordnungen bei<br />

den Zivil- und Strafgerichten zu einer dauernden Mehrbelastung führen (Ausbau<br />

Unmittelbarkeitsprinzip, strengere Protokollierungsvorschriften, Ausbau<br />

<strong>der</strong> Beschwerdemöglichkeiten), die allenfalls nur mit zusätzlichem Personal<br />

zu bewältigen ist. Der Blick in an<strong>der</strong>e Kantone zeigt, <strong>das</strong>s im Zusammenhang<br />

<strong>der</strong> neuen Schweizerischen Prozessordnungen zum Teil massiv neue Stellen<br />

geschaffen wurden. Im Kanton St.Gallen wird allerdings bewusst die erste<br />

Entwicklung abgewartet, um allenfalls später notwendige Entscheidungen auf<br />

<strong>der</strong> Grundlage gesicherter Erfahrungswerte treffen zu können.<br />

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