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Amtsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2010

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c) Justizverwaltung, Aufsicht <strong>über</strong> Verwaltungsrekurskommission<br />

und Versicherungsgericht<br />

Das Verwaltungsgericht hat gemeinsam mit dem Kantonsgericht am 9. Dezember<br />

<strong>2010</strong> gestützt auf Art. 98 Abs. 1 lit. b GerG die Gerichtskostenverordnung<br />

(sGS 941.12) erlassen. Diese löste auf Anfang 2011 den bisherigen Gerichtskostentarif<br />

ab. Eine Überarbeitung wurde namentlich aufgrund <strong>der</strong> neuen eidgenössischen<br />

Prozessgesetze (Schweizerische Zivilprozessordnung, SR 272;<br />

Schweizerische Strafprozessordnung, SR 312.0, und Jugendstrafprozessordnung,<br />

SR 312.1) und <strong>der</strong> damit verbundenen Aufhebung <strong>der</strong> <strong>kantonalen</strong> Zivilund<br />

Strafprozessgesetze per Ende <strong>2010</strong> erfor<strong>der</strong>lich. Für die Verwaltungsjustiz<br />

enthält <strong>der</strong> neue Erlass indes keine wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen.<br />

Im weiteren hat <strong>das</strong> Verwaltungsgericht am 2. Dezember <strong>2010</strong> gestützt auf<br />

Art. 98 Abs. 2 Ziff. 2 GerG die Verordnung <strong>über</strong> die Organisation und den Geschäftsgang<br />

des Versicherungsgerichts (sGS 941.114) sowie die Verordnung<br />

<strong>über</strong> die Organisation <strong>der</strong> Verwaltungsrekurskommission (sGS 941.113) erlassen.<br />

Der Erlass dieser Verordnungen wurde erfor<strong>der</strong>lich, weil <strong>das</strong> IV. Nachtragsgesetz<br />

zum GerG die Kompetenz zum Erlass <strong>der</strong> Organisationsverordnungen<br />

von <strong>der</strong> Regierung auf <strong>das</strong> Verwaltungsgericht <strong>über</strong>trug. Ausserdem<br />

hat <strong>das</strong> Verwaltungsgericht einen Nachtrag zum Reglement <strong>über</strong> den Geschäftsgang<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsrekurskommission (sGS 941.223) erlassen. Die<br />

Kompetenz zum Erlass <strong>der</strong> Organisationsverordnungen ist ein weiterer Teilbereich<br />

<strong>der</strong> Selbständigkeit <strong>der</strong> Justiz, nachdem bereits seit zwei <strong>Jahr</strong>en <strong>das</strong> Verwaltungsgericht<br />

Budget und Rechnung sowie Finanzplan von Verwaltungsrekurskommission,<br />

Versicherungsgericht und Verwaltungsgericht direkt den<br />

kantonsrätlichen Kommissionen unterbreitet.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> zunehmenden Belastung des Versicherungsgerichts beantragte<br />

<strong>das</strong> Verwaltungsgericht dem Kantonsrat eine auf zwei <strong>Jahr</strong>e befristete Stellenerweiterung,<br />

und zwar durch Aufstockung des Beschäftigungsgrades <strong>der</strong><br />

Richter um insgesamt 50 Prozent sowie durch eine zusätzliche Gerichtsschreiberstelle<br />

mit einem Pensum von 50 Prozent. Diese wurde vom Kantonsrat mit<br />

dem Budget 2011 bewilligt.<br />

d) Zukunftsperspektiven<br />

Der Präsident des Verwaltungsgerichts verfasste zuhanden des fe<strong>der</strong>führenden<br />

Sicherheits- und Justizdepartements einen Bericht <strong>über</strong> die Neugestaltung <strong>der</strong><br />

Verwaltungsjustiz. Hintergrund dieses Berichts ist eine Motion, die von <strong>der</strong> vorberatenden<br />

Kommission «Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung»<br />

eingereicht wurde und die Regierung einlud, dem Kantonsrat Botschaft<br />

und Entwurf für eine Än<strong>der</strong>ung des Gerichtsgesetzes und des Gesetzes<br />

<strong>über</strong> die Verwaltungsrechtspflege zu unterbreiten mit dem Ziel, die Strukturen<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsjustiz umfassend zu <strong>über</strong>prüfen und den Instanzenzug auf <strong>das</strong><br />

Bundesgerichtsgesetz abzustimmen (vgl. Amtsbericht <strong>der</strong> <strong>Gerichte</strong> 2009,<br />

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