Vorlesung Gesamtbanksteuerung Grundstruktur des Bankwesens (II ...
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Spareinlagen<br />
Definition :<br />
Bei Spareinlagen handelt es sich um unbefristete Gelder, die die<br />
Voraussetzungen <strong>des</strong> §21 Absatz 4 der Verordnung über die<br />
Rechnungslegung der Kreditinstitute erfüllen.<br />
Ein wesentliches Merkmal einer Spareinlage stellt regelmäßig die<br />
Sparurkunde dar, welche Gläubiger, Schuldner, die Eigenschaft<br />
als Spareinlage, den Betrag sowie eventuelle Umsätze schriftlich<br />
fixiert.<br />
Spareinlagen werden schon ab sehr geringen Beträgen, oft jedoch auch<br />
mit geringen Verzinsungen geführt.<br />
In seiner rechtlichen Ausgestaltung wirft das Sparbuch oft wesentlich<br />
größere Probleme auf, als die Mehrzahl anderer Anlageformen.<br />
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