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Vorlesung Gesamtbanksteuerung Grundstruktur des Bankwesens (II ...

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Spareinlagen<br />

Definition :<br />

Bei Spareinlagen handelt es sich um unbefristete Gelder, die die<br />

Voraussetzungen <strong>des</strong> §21 Absatz 4 der Verordnung über die<br />

Rechnungslegung der Kreditinstitute erfüllen.<br />

Ein wesentliches Merkmal einer Spareinlage stellt regelmäßig die<br />

Sparurkunde dar, welche Gläubiger, Schuldner, die Eigenschaft<br />

als Spareinlage, den Betrag sowie eventuelle Umsätze schriftlich<br />

fixiert.<br />

Spareinlagen werden schon ab sehr geringen Beträgen, oft jedoch auch<br />

mit geringen Verzinsungen geführt.<br />

In seiner rechtlichen Ausgestaltung wirft das Sparbuch oft wesentlich<br />

größere Probleme auf, als die Mehrzahl anderer Anlageformen.<br />

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