Krankenhausplan des Freistaates Sachsen-Stand: 1. Januar 2012 ...
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<strong>Krankenhausplan</strong> <strong>des</strong> <strong>Freistaates</strong> <strong>Sachsen</strong> <strong>2012</strong>/2013 - Teil I Allgemeine Grundsätze<br />
<strong>1.</strong> Aufgrund der sich in ländlichen Regionen abzeichnenden Verschlechterung der Versorgung<br />
durch niedergelassene Haus- und Fachärzte werden die Krankenhäuser bzw.<br />
deren Träger zunehmend Aufgaben aus diesem Bereich übernehmen (z. B. durch Errichtung<br />
eines MVZ).<br />
2. Aufgrund <strong>des</strong> medizinischen Fortschritts werden teilweise bisher stationäre Leistungen<br />
durch ambulante Leistungen ersetzt werden. So besteht insbesondere in der Augenheilkunde<br />
in den nächsten Jahren ein hohes Substitutionspotential 5 . Da dieses in der<br />
Regel innerhalb der Krankenhausstruktur realisiert wird, sind diese Substitutionseffekte<br />
eher abrechnungstechnisch relevant. Die Vernetzung ambulanter und stationärer Leistungen<br />
gelingt vor allem dort, wo niedergelassene Ärzte in das Krankenhaus eingebunden<br />
werden.<br />
3.6 Verschärfung <strong>des</strong> Wettbewerbs um den Patienten<br />
Die traditionell vom Einweisungsverhalten <strong>des</strong> Hausarztes und dem Wunsch einer wohnortnahen<br />
Versorgung bestimmte Patientensteuerung wird zunehmend einer qualitätsorientierten<br />
Allokation weichen. Katalysatoren dieser Entwicklung sind das steigende Gesundheitsbewusstsein<br />
der Patienten sowie internetbasierte Gesundheitsnavigationssysteme, die auch<br />
diagnosebezogene Recherchen von Qualitätsparametern zulassen. Betroffen werden insbesondere<br />
elektive Leistungen bei schweren oder komplexen Erkrankungen sein.<br />
5 Vgl. Gutachten „Einfluss integrierter Versorgungsstrukturen in der Gesundheitsregion Carus Consilium <strong>Sachsen</strong><br />
auf die Lan<strong>des</strong>bettenplanung <strong>des</strong> Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz im Sinne<br />
der Substitution <strong>des</strong> stationären Bereichs“, Kap. 5<br />
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