Anschläger - OSIMA
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Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren<br />
Das hilft bei schlecht erreichbaren Kennzeichnungsanhängern<br />
und wenn die Tragfähigkeit<br />
des zunächst vorgesehenen<br />
Anschlagmittels bei der notwendigen Anschlagart<br />
nicht ausreicht und ein anderes<br />
Anschlagmittel ausgewählt werden soll.<br />
Die Suche nach einem geeigneten Anschlagmittel<br />
ist mit diesen Karten etwas<br />
einfacher. Die Belastungstabellen für Chemiefaserhebebänder<br />
und Rundschlingen<br />
berücksichtigen auch die Anschlagwinkel<br />
beim Einsatz von zwei Hebebändern oder<br />
Rundschlingen.<br />
Die Karten sind abgestimmt auf den heutigen<br />
Bestand der meist in den Betrieben<br />
vorhandenen Anschlagmittel. Neuentwicklungen,<br />
z. B. Ketten Güteklasse 8 mit<br />
erhöhter Tragfähigkeit (8S, 8E etc.) und<br />
Güteklasse 10, sind bis zur Vorlage eines<br />
Normentwurfs noch nicht berücksichtigt.<br />
Gleiches gilt für Natur- und Chemiefaserseile<br />
nach den europäischen Normen und<br />
Bemessung nach dem Anhang I der Maschinenrichtlinie.<br />
Eine Anschlagseilnorm<br />
für diese Seile liegt seit 9/2004 vor. Es<br />
gilt der Tragfähigkeitsanhänger.<br />
Bild 1-1: Belastungstabellen für Anschlagmittel<br />
2. Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren<br />
Zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sind die Transportvorgänge so zu planen<br />
und durchzuführen, dass der <strong>Anschläger</strong> sich frei bewegen kann und nicht in Zwangshaltung oder<br />
auf beengtem Raum verharren muss.<br />
Ein beengter Raum entsteht auch dadurch, dass bei aufgestapelten<br />
Gütern, z. B. Turmdrehkranbauteilen, kaum ein geeigneter<br />
Standplatz zu finden ist. Beim Verlassen der oberen Ebene<br />
kann schwer Halt gefunden werden. Bei gestapelten Gütern<br />
sind entsprechende sichere Zugänge vorzubereiten.<br />
Häufig bleibt der <strong>Anschläger</strong> am Ort, während der Kran weit entfernt<br />
entladen wird. Auch während der Wartezeit ist er Zugluft,<br />
Kälte, Nässe, Wärme, Lärm und ggf. Staub oder Gerüchen ausgesetzt.<br />
Hier ist nicht nur die wettergeeignete Kleidung (siehe<br />
§ 23 BGV A1) wichtig, sondern auch die Bewegungsmöglichkeit<br />
des <strong>Anschläger</strong>s. Langes Stehen sollte vermieden werden. Bei<br />
regelmäßig wiederkehrenden häufigen Transportvorgängen ist<br />
immer wieder in gleicher Form Bücken, Heben von Hilfseinrichtungen<br />
und Stellungswechsel zum Zeichengeben an den<br />
Kranfahrer nötig.<br />
Dabei sollte durch geeignete Beleuchtung vermieden werden,<br />
dass die Aufmerksamkeit des <strong>Anschläger</strong>s abgelenkt wird. Wird<br />
auf einem Lagerplatz bei Dunkelheit gearbeitet, so ist auf eine<br />
gleichmäßige Ausleuchtung ohne Blendgefahr zu achten.<br />
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