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Anschläger - OSIMA

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Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren<br />

Das hilft bei schlecht erreichbaren Kennzeichnungsanhängern<br />

und wenn die Tragfähigkeit<br />

des zunächst vorgesehenen<br />

Anschlagmittels bei der notwendigen Anschlagart<br />

nicht ausreicht und ein anderes<br />

Anschlagmittel ausgewählt werden soll.<br />

Die Suche nach einem geeigneten Anschlagmittel<br />

ist mit diesen Karten etwas<br />

einfacher. Die Belastungstabellen für Chemiefaserhebebänder<br />

und Rundschlingen<br />

berücksichtigen auch die Anschlagwinkel<br />

beim Einsatz von zwei Hebebändern oder<br />

Rundschlingen.<br />

Die Karten sind abgestimmt auf den heutigen<br />

Bestand der meist in den Betrieben<br />

vorhandenen Anschlagmittel. Neuentwicklungen,<br />

z. B. Ketten Güteklasse 8 mit<br />

erhöhter Tragfähigkeit (8S, 8E etc.) und<br />

Güteklasse 10, sind bis zur Vorlage eines<br />

Normentwurfs noch nicht berücksichtigt.<br />

Gleiches gilt für Natur- und Chemiefaserseile<br />

nach den europäischen Normen und<br />

Bemessung nach dem Anhang I der Maschinenrichtlinie.<br />

Eine Anschlagseilnorm<br />

für diese Seile liegt seit 9/2004 vor. Es<br />

gilt der Tragfähigkeitsanhänger.<br />

Bild 1-1: Belastungstabellen für Anschlagmittel<br />

2. Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren<br />

Zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sind die Transportvorgänge so zu planen<br />

und durchzuführen, dass der <strong>Anschläger</strong> sich frei bewegen kann und nicht in Zwangshaltung oder<br />

auf beengtem Raum verharren muss.<br />

Ein beengter Raum entsteht auch dadurch, dass bei aufgestapelten<br />

Gütern, z. B. Turmdrehkranbauteilen, kaum ein geeigneter<br />

Standplatz zu finden ist. Beim Verlassen der oberen Ebene<br />

kann schwer Halt gefunden werden. Bei gestapelten Gütern<br />

sind entsprechende sichere Zugänge vorzubereiten.<br />

Häufig bleibt der <strong>Anschläger</strong> am Ort, während der Kran weit entfernt<br />

entladen wird. Auch während der Wartezeit ist er Zugluft,<br />

Kälte, Nässe, Wärme, Lärm und ggf. Staub oder Gerüchen ausgesetzt.<br />

Hier ist nicht nur die wettergeeignete Kleidung (siehe<br />

§ 23 BGV A1) wichtig, sondern auch die Bewegungsmöglichkeit<br />

des <strong>Anschläger</strong>s. Langes Stehen sollte vermieden werden. Bei<br />

regelmäßig wiederkehrenden häufigen Transportvorgängen ist<br />

immer wieder in gleicher Form Bücken, Heben von Hilfseinrichtungen<br />

und Stellungswechsel zum Zeichengeben an den<br />

Kranfahrer nötig.<br />

Dabei sollte durch geeignete Beleuchtung vermieden werden,<br />

dass die Aufmerksamkeit des <strong>Anschläger</strong>s abgelenkt wird. Wird<br />

auf einem Lagerplatz bei Dunkelheit gearbeitet, so ist auf eine<br />

gleichmäßige Ausleuchtung ohne Blendgefahr zu achten.<br />

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