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Piendl Franz, 04, Abbruch der Gilla-Kirche 1813 - Gillamoos

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Im Scheitelbereich des Stirnbogens ist die Darstellung etwas gekappt. Augen, Nase und Mund<br />

sind unkenntlich fragmentiert. Die eher rundlich weichen Gesamtformen des Gesichtes sowie<br />

die Haartracht sprechen für eine Bestimmung als Kopf eines jugendlichen Mannes.<br />

Aristokratische Kopftypen dieser Art sind in <strong>der</strong> Kunst <strong>der</strong> Romanik weit verbreitet und dienen<br />

als symbolhafte Repräsentation <strong>der</strong> höfischen Stände. Für eine weiter reichende Deutung,<br />

etwa als Christuskopf, fehlen entsprechende Indizien“.<br />

Im Staatsarchiv Landshut existieren über den <strong>Abbruch</strong> <strong>der</strong> Ägidiuskirche mehrere Akten.<br />

Es handelt sich dabei um die Akte „Landgericht ä. O. (älterer Ordnung) Abensberg Nr. 144“<br />

mit <strong>der</strong> Bezeichnung „Polizei-Akt des Königlichen Landgerichts Abensberg. Die Demolierung<br />

<strong>der</strong> Filialkirche <strong>Gilla</strong> o<strong>der</strong> St. Aegid betreffend. Abgebrochen im Jahr 1812“. Darin geht<br />

es um die Entbehrlichkeit <strong>der</strong> beiden <strong>Kirche</strong> <strong>Gilla</strong>, wie in einem Schreiben vom 31. März<br />

1812 ausgeführt ist.<br />

Mit Schreiben <strong>der</strong> Königlichen Regierung vom 9. März <strong>1813</strong> wurde schließlich das Landgericht<br />

Abensberg angewiesen, dem Auftrag zum <strong>Abbruch</strong> bis zum 25. des Monats zu<br />

genügen.<br />

In den Akten ist auch die Rede davon, dass die <strong>Kirche</strong>nsteine ursprünglich zum Bau einer<br />

Brücke in Landshut verwendet werden sollen, aber gegenwärtig (also <strong>1813</strong>) bedarf man <strong>der</strong><br />

Steine zum Bau des Pfarrkirchturms in Siegenburg. Allein das mag belegen, dass es sich nicht<br />

nur um eine Kapelle gehandelt haben kann, son<strong>der</strong>n mindestens um eine kleinere <strong>Kirche</strong>, die<br />

eine beträchtliche Kubatur an guten Steinen gehabt haben muss.<br />

Zu welchem Zweck und wo dann die abgebrochenen Steine verwendet wurden, kann nicht<br />

mit letztendlicher Sicherheit gesagt werden. Die Rede ist auch davon, dass diese im benachbarten<br />

Schillhof verwendet wurden.<br />

Am Ende des Kurfürstentums Bayern (bis 1806) hat eine offensichtlich staatlicherseits sehr<br />

antireligiöse Stimmung geherrscht, aus <strong>der</strong> auch die Säkularisation in den Jahren 1802 und<br />

1803 kräftig genährt worden ist.<br />

So schreibt z.B. die Churfürstliche Landesdirektion von Baiern in München am 21. Mai 18<strong>04</strong><br />

an das Landgericht Abensberg:<br />

„Hinwegschaffung <strong>der</strong> Feldkapellen, Heiligen und Martersäulen: Es kommt vor, dass <strong>der</strong> vorherige<br />

Landrichter im Hinwegräumen <strong>der</strong> Religionsaushangschilde nichts getan habe, und<br />

eine Menge Figuren, Kreuze und Martersäulen zur Schande <strong>der</strong> Gegend und Nachbarschaft<br />

noch bestehen: In Zeit 8 Tagen müssen sie alle bei … Strafe für jedes <strong>der</strong>lei Überbleibsel<br />

hinweggeschafft sein.“<br />

Darüber hinaus existiert eine Akte mit dem Titel: „<strong>Abbruch</strong> <strong>der</strong> entbehrlichen Filialkirchen<br />

und Kapellen 1807 bis 1815“.

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