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Antrag auf Umschreibung - Universität Augsburg

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Zentrale <strong>Universität</strong>sverwaltung<br />

Referat I/3<br />

Öffnungszeiten der Studentenkanzlei:<br />

Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr<br />

Telefon: 0821 598-1111<br />

Fax: 0821 598-5024<br />

Vermerke der Studentenkanzlei:<br />

Die beantragte <strong>Umschreibung</strong> wird genehmigt.<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong><br />

Studentenkanzlei<br />

<strong>Universität</strong>sstr. 2 I. A.<br />

D-86159 <strong>Augsburg</strong> Datum Unterschrift Sachbearbeiter(in)<br />

ANTRAG AUF UMSCHREIBUNG<br />

(Studienfach- bzw. Studiengangwechsel und/oder Hinzunahme eines Erweiterungsfaches,<br />

Löschung eines Doppelstudium-Studiengangs, <strong>Umschreibung</strong> <strong>auf</strong> ein<br />

Master- oder Promotionsstudium oder zur Notenverbesserung)<br />

Bitte beachten Sie:<br />

1. Dieser <strong>Antrag</strong> ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der Studentenkanzlei vorzulegen.<br />

Falls die <strong>Umschreibung</strong> <strong>auf</strong> ein Promotionsstudium beantragt wird, bitten wir zusätzlich um Vorlage der von der prüfungsberechtigten<br />

Betreuerin oder vom prüfungsberechtigten Betreuer unterschriebenen Betreuungsbestätigung<br />

(Formular im Internet http://www.uni-augsburg.de/studentenkanzlei/downloads/betreuungsbestaetigung.pdf).<br />

2. Der Wechsel eines Studienfaches bzw. eines Studienganges wird erst nach Genehmigung durch die Studentenkanzlei<br />

wirksam. Ein solcher Wechsel kann grundsätzlich nur innerhalb der an der <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong> geltenden Fristen für<br />

„Studiengangwechsel und <strong>Umschreibung</strong>“ (siehe Abschnitt „Zeittafel“ im Personen- und Studienverzeichnis der <strong>Universität</strong><br />

<strong>Augsburg</strong> oder im Internet http://www.uni-augsburg.de/studentenkanzlei/termine/) bzw. in dem im Zulassungsbescheid<br />

genannten Termin beantragt werden.<br />

Der Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Studienfach bzw. einen zulassungsbeschränkten Studiengang oder<br />

in ein Masterstudium setzt die vorherige Zulassung voraus (bitte die Bewerbungsfristen und –modalitäten beachten,<br />

siehe Internetseite http://www.uni-augsburg.de/studentenkanzlei/bewerbung/). Die <strong>Umschreibung</strong> in ein zulassungsbeschränktes<br />

Studienfach bzw. in einen zulassungsbeschränkten Studiengang kann nur in der im Zulassungsbescheid genannten<br />

Frist beantragt werden (bitte Zulassungsbescheid vorlegen).<br />

Zur Immatrikulation in ein Studienfach, das einem Eignungsfeststellungsverfahren unterliegt bzw. eine Eignungsprüfung<br />

voraussetzt ist der Nachweis über die bestandene Eignungsfeststellungsprüfung bzw. Eignungsprüfung vorzulegen<br />

(siehe bitte Hinweise unter http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/studentenkanzlei/eignung/).<br />

Ein rückwirkender Wechsel ist nicht möglich.<br />

4. Nach § 4 Abs. 6 Immatrikulationssatzung der <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong> kann ein <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Wechsel des Studiengangs oder<br />

Studienfaches abgelehnt werden, wenn es sich um einen zweiten oder weiteren Wechsel handelt und kein wichtiger<br />

Grund hierfür vorliegt. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist vom <strong>Antrag</strong>steller oder von der <strong>Antrag</strong>stellerin nachzuweisen<br />

(die Begründung kann <strong>auf</strong> S. 3 angegeben werden). Bei einem zweiten Wechsel des Studienganges/-faches kann<br />

neben einer Begründung für den Wechsel eine Bestätigung oder Zustimmung eines Fachberaters verlangt werden, aus<br />

der hervorgehen muss, dass die erneute <strong>Umschreibung</strong> sinnvoll erscheint. Ein weiterer Wechsel wird nicht genehmigt,<br />

wenn die ersten beiden Studiengänge ohne Erbringen von Prüfungsleistungen studiert wurden.<br />

Wechsel an anderen Hochschulen werden bzw. der Wechsel von einer anderen Hochschule an die <strong>Universität</strong><br />

<strong>Augsburg</strong> wird nicht mitgezählt.<br />

5. Die Verpflichtung zur Angabe der mit diesem <strong>Antrag</strong> von der <strong>Universität</strong> zu erhebenden personenbezogenen Daten ergibt<br />

sich aus Art. 42 Abs. 4 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG).<br />

NAME, VORNAME(N):<br />

MATRIKELNUMMER:<br />

Ich besitze (bitte Zutreffendes ankreuzen)<br />

die allgemeine Hochschulreife die fachgebundene Hochschulreife eine sonstige Studienberechtigung<br />

und beantrage eine <strong>Umschreibung</strong> ab dem (bitte zutreffendes Semester ankreuzen und bezeichnen)<br />

Sommersemester 20 _______<br />

Wintersemester 20 _______ / _______<br />

<strong>auf</strong> folgenden STUDIENGANG: (Fortsetzung <strong>auf</strong> der nächsten Seite)<br />

Seite 1 von 4


Angestrebte Abschlussprüfung des künftigen Studiengangs:<br />

(bitte die zutreffende Kennzahl nach Schlüssel 035 - siehe S. 4 - eintragen)<br />

Studienform des künftigen Studiengangs:<br />

(bitte die zutreffende Kennzahl nach Schlüssel 034 - siehe S. 4 - eintragen)<br />

Studiengang / Studienfächer des künftigen Studiengangs:<br />

Bitte bezeichnen Sie genau den neuen Studiengang/die künftige Studienfächer-Kombination <strong>auf</strong> den jeweiligen Textzeilen, dabei in die<br />

1. Zeile das Hauptfach oder Unterrichtsfach bzw. den gewünschten Studiengang und ggf. <strong>auf</strong> der<br />

2. Zeile das Nebenfach, zweite Unterrichtsfach oder die Dritteldidaktikkombination bei Lehramt an Grund- oder Hauptschulen und ggf. <strong>auf</strong> der<br />

3. Zeile das zweite Nebenfach oder Erweiterungsfach eintragen.<br />

Tragen Sie bitte bei „Fachkennz.“ das Fachkennzeichen ein: Hauptfach = H, Nebenfach = N, Erweiterungsfach = E<br />

Bei Fachsem.-Anzahl geben Sie bitte an, in welches Fachsemester Sie die Einschreibung beantragen (z. B. 01 für das erste Fachsemester).<br />

künftiger Studiengang /künftige Studienfächer<br />

Fachkennz.<br />

H<br />

Fachsem.-<br />

Anzahl<br />

WAHLFAKULTÄT:<br />

Studierende, deren Studienfächer zwei oder mehr Fakultäten zugeordnet sind, haben sich gemäß Art. 27 Abs. 2 BayHSchG<br />

für die Mitgliedschaft in einer dieser Fakultäten zu entscheiden. Tragen Sie bitte die zutreffende Kennzahl nach Schlüssel 090 (siehe S. 3) ein.<br />

Bei DOPPELSTUDIUM: Löschung des zweiten Studiengangs wird beantragt<br />

(bitte Bezeichnung des zu löschenden Studiengangs eintragen und Kästchen ankreuzen)<br />

löschen<br />

SPERRE: (wird ggf. von der Studentenkanzlei eingetragen) Semester Grund<br />

BEREITS ABGELEGTE ABSCHLUSSPRÜFUNG(EN):<br />

Falls Sie schon eine (oder mehrere) Abschlussprüfung(en) an einer Hochschule (z. B. Erstes Staatsexamen, Diplom, Bachelor) abgelegt haben,<br />

bitte zur letzten Abschlussprüfung die folgenden Angaben machen:<br />

Art der Abschlussprüfung:<br />

(bitte die zutreffende Kennzahl nach Schlüssel 035 - siehe S. 4 – angeben)<br />

Datum des Prüfungsabschlusses:<br />

Tag Monat Jahr<br />

Status (bitte ankreuzen): bestanden nicht bestanden<br />

Gesamtnote:<br />

,<br />

(wenn Sie die Prüfung insgesamt bestanden haben, bitte die Gesamtnote eintragen)<br />

Studienform:<br />

(bitte die zutreffende Kennzahl nach Schlüssel 034 - siehe S. 4 – eintragen)<br />

Diese Abschlussprüfung wurde in folgendem Studienfach/folgenden Studienfächern abgelegt:<br />

(bitte die Studienfächer <strong>auf</strong> der jeweiligen Textzeile genau bezeichnen<br />

1. Studienfach:<br />

2. Studienfach:<br />

3. Studienfach:<br />

Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Als ausländische Studierende oder ausländischer<br />

Studierender versichere ich, dass vor dem Wechsel die Erlaubnis der zuständigen Stelle<br />

in der Ausländerbehörde eingeholt wurde:<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des/der Studierenden (Vor- und Zuname)<br />

Seite 2 von 4


BEGRÜNDUNG (nur erforderlich bei zweitem oder weiteren Wechsel):<br />

(bitte ggf. Fortsetzung <strong>auf</strong> gesondertem Blatt)<br />

Genehmigung bei Fortsetzung bzw. Aufnahme eines ausl<strong>auf</strong>enden Studiengangs im höheren<br />

Fachsemester oder bei Aufforderung durch die Studentenkanzlei:<br />

Falls Sie die Aufnahme eines an der <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong> ausl<strong>auf</strong>enden Studiengangs (z. B. Magister Artium, Diplom) in<br />

ein höheres Fachsemester beantragen, geben Sie bitte das kleinste Fachsemester an, in dem noch ein Lehrangebot besteht<br />

(ungeachtet evtl. Anrechnungen). Beachten Sie jedoch, dass bei Fortführung bereits studierter Semester das nächste<br />

fortl<strong>auf</strong>ende Semester anzugeben ist (Rückstufung nicht möglich).<br />

Die Studentenkanzlei kann gemäß § 4 Abs. 3 Immatrikulationssatzung der <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong> die Genehmigung<br />

des/der Prüfungsausschussvorsitzenden verlangen (z. B. bei fehlendem Nachweis der Vor- oder Zwischenprüfung),<br />

wenn dies erforderlich scheint.<br />

Bitte wenden Sie sich zuerst an den/die Studienfachberater(in) und lassen Sie sich die Einstufung in das gewünschte<br />

bzw. notwendige Fachsemester bestätigen!<br />

Fachbezeichnung (1. Studienfach/Hauptfach)<br />

Fachsemester<br />

Bestätigung der Fachsemestereinstufung durch Unterschrift des<br />

Studienfachberaters/der Studienfachberaterin bzw. d. ZPA (bitte<br />

mit Datum und Stempel oder Namensangabe in Druckbuchstaben):<br />

Datum und Zustimmung durch Unterschrift d. Prüfungsausschussvorsitzenden<br />

(bitte mit Stempel bzw. Namensangabe in Druckbuchstaben):<br />

(Datum, Unterschrift Fachberater[in] / ZPA, Stempel)<br />

(Datum, Unterschrift d. Prüfungsausschussvorsitzenden, Stempel)<br />

Fachbezeichnung (2. Studienfach/Nebenfach/Dritteldidaktik)<br />

Fachsemester<br />

Bestätigung der Fachsemestereinstufung durch Unterschrift des<br />

Studienfachberaters/der Studienfachberaterin bzw. d. ZPA (bitte<br />

mit Datum und Stempel oder Namensangabe in Druckbuchstaben):<br />

(Datum, Unterschrift Fachberater[in] / ZPA, Stempel)<br />

Datum und Zustimmung durch Unterschrift d. Prüfungsausschussvorsitzenden<br />

(bitte mit Stempel bzw. Namensangabe in Druckbuchstaben):<br />

(Datum, Unterschrift d. Prüfungsausschussvorsitzenden, Stempel)<br />

Fachbezeichnung (3. Studienfach/Nebenfach/Erweiterungsfach)<br />

Fachsemester<br />

Bestätigung der Fachsemestereinstufung durch Unterschrift des<br />

Studienfachberaters/der Studienfachberaterin bzw. d. ZPA (bitte<br />

mit Datum und Stempel oder Namensangabe in Druckbuchstaben):<br />

(Datum, Unterschrift Fachberater[in] / ZPA, Stempel)<br />

Datum und Zustimmung durch Unterschrift d. Prüfungsausschussvorsitzenden<br />

(bitte mit Stempel bzw. Namensangabe in Druckbuchstaben):<br />

(Datum, Unterschrift d. Prüfungsausschussvorsitzenden, Stempel)<br />

Seite 3 von 4


Auszüge aus dem BayHSchG und der Immatrikulationssatzung der Uni <strong>Augsburg</strong> in der aktuellen Fassung<br />

Nach Art. 42 Abs. 2 Satz 4 BayHSchG kann der Studienbewerber in zwei oder mehreren zulassungsbeschränkten Studiengängen immatrikuliert<br />

sein, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten<br />

Studiengängen besteht (§ 4 Abs. 2 Immatrikulationssatzung) in d. aktuellen Fassung.<br />

1 Die Aufnahme eines Doppelstudiums in zulassungsfreien Studiengängen innerhalb der <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong> bedarf der Genehmigung der<br />

Studentenkanzlei. 2 Voraussetzung hierfür ist unter anderem der Nachweis einer Vor- oder Zwischenprüfung in einem Studiengang bzw. der<br />

Nachweis der Hälfte der zu erbringenden Leistungspunkte im 1. Studiengang oder, liegt dies nicht vor, ist die Zustimmung von zwei Professoren<br />

oder Studienfachberatern der gewünschten Studiengänge- bzw. -fächer einzuholen. 3 Die Studentenkanzlei behält es sich vor, in<br />

Einzelfällen oder Studienkombinationen entsprechende Studiennachweise für einen bestimmtem Studienzeitraum zu fordern (Vorlage der<br />

erbrachten Studiennachweise alle zwei Semester) (§ 4 Abs. 3 Immatrikulationssatzung).<br />

1 Bei einem zweiten Fachwechsel kann neben einer Begründung für den Wechsel eine Bestätigung oder Zustimmung eines Fachberaters<br />

verlangt werden, aus der hervorgehen muss, dass der erneute Wechsel des Studienganges/-faches sinnvoll erscheint. 2 Ein weiterer Wechsel<br />

wird nicht genehmigt, wenn die ersten beiden Studiengänge ohne Erbringen von Prüfungsleistungen studiert wurden. (§ 4 Abs. 6 Immatrikulationssatzung)<br />

SCHLÜSSEL 034 (Studienform 2 )<br />

1 Erststudium (erster Studienabschluss, es wurde noch keine Abschlussprüfung an einer Hochschule abgelegt)<br />

2 Zweitstudium (weiterer Studienabschluss nach abgelegter Abschlussprüfung an einer Hochschule, soweit nicht Nr. 3 bis 6 zutrifft)<br />

3 Aufbaustudium (Voraussetzung: ein erster Studienabschluss, ausgenommen <strong>Umschreibung</strong> von Bachelor an einer deutschen<br />

Hochschule <strong>auf</strong> Master – hier bitte Studienform 7 angeben)<br />

4 Ergänzungs-, Erweiterungs-, Zusatzstudium<br />

5 Promotionsstudium (Voraussetzung: ein 1. Studienabschluss)<br />

6 Kontakt-/Weiterbildungsstudium<br />

7 konsekutiver Master<br />

8 Notenverbesserung<br />

SCHLÜSSEL 035 (Abschlussprüfung 1 )<br />

Hochschulabschlussprüfungen:<br />

82 Bachelor of Arts (nicht für Fächer der Phil. Fakultäten)<br />

85 Bachelor of Arts der Phil.-Fakultäten (Philosophisch-Sozialwissenschaftliche und Philologisch-Historische Fakultät)<br />

51 Bachelor of Education Lehramt an Grundschulen<br />

52 Bachelor of Education Lehramt an Hauptschulen<br />

53 Bachelor of Education Lehramt an Realschulen<br />

55 Bachelor of Education Lehramt an Gymnasien<br />

80 Bachelor of Music<br />

83 Bachelor of Science<br />

11 Diplomprüfung (<strong>Universität</strong>sdiplom)<br />

04 Kirchliche Abschlussprüfung<br />

03 Lizentiatenprüfung<br />

81 Magister Artium (Elitestudiengang)<br />

02 Magister Artium (M. A.)<br />

84 Magister Legum (LL.M. - Aufbaustudium)<br />

89 Master of Arts<br />

87 Master of Business Administration<br />

90 Master of Education<br />

86 Master of Laws in Intellectual Property<br />

92 Master of Music<br />

88 Master of Science<br />

06 Promotion, die eine Abschlussprüfung voraussetzt<br />

Staatsprüfung (außer Lehramtsprüfung):<br />

08 Staatsexamen/1. Staatsprüfung (zweiphasige Ausbildung)<br />

Staatsprüfung für das Lehramt:<br />

Staatsexamen (LPO – modularisiert)<br />

Staatsexamen (LPO –klassisch)<br />

31 Grundschulen 21 Grundschulen<br />

32 Hauptschulen 22 Hauptschulen<br />

33 Realschulen 23 Realschulen<br />

35 Gymnasien 25 Gymnasien<br />

Sonstige Abschlussprüfungen:<br />

93 Zusatzstudium<br />

95 Sonstige Abschlussprüfung innerhalb des Bundesgebietes<br />

96 Abschlussprüfung außerhalb des Bundesgebietes<br />

97 keine Abschlussprüfung möglich bzw. angestrebt<br />

SCHLÜSSEL 090 (Wahlfakultät)<br />

01 Katholisch-Theologische Fakultät<br />

02 Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät<br />

03 Juristische Fakultät<br />

05 Philosophisch-Sozialwissenschaftliche Fakultät<br />

06 Philologisch-Historische Fakultät<br />

07 Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät<br />

08 Fakultät für Angewandte Informatik<br />

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