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Flyer Regenbogenfamilien in der Schweiz - Verband von Lesben ...

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Art. 27 PartG<br />

Partnerschaftsgesetz<br />

Art. 28 PartG<br />

Rechtlich<br />

<strong>Regenbogenfamilien</strong> s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ungünstigen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen ausgesetzt. E<strong>in</strong>getragene Partner<strong>in</strong>nen und<br />

Partner werden Ehegatten nicht gleichgestellt: Insem<strong>in</strong>ation mit ärztlicher Unterstützung, Adoption und Stiefk<strong>in</strong>dadoption<br />

s<strong>in</strong>d gesetzlich verboten. K<strong>in</strong><strong>der</strong> wurden im Partnerschaftsgesetz nur marg<strong>in</strong>al berücksichtigt. Im Falle e<strong>in</strong>er<br />

Vaterschaftsanerkennung des Samenspen<strong>der</strong>s hat die e<strong>in</strong>getragene Partner<strong>in</strong> ke<strong>in</strong>erlei gesetzliche Anrechte auf das<br />

leibliche K<strong>in</strong>d ihrer Partner<strong>in</strong>. Jedoch soll die e<strong>in</strong>getragene Partner<strong>in</strong>, bzw. <strong>der</strong> e<strong>in</strong>getragene Partner <strong>in</strong> <strong>der</strong> Erfüllung <strong>der</strong><br />

Unterhaltspflicht und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong> elterlichen Sorge <strong>in</strong> angemessener Weise beistehen und vertreten, wenn die<br />

Umstände es erfor<strong>der</strong>n. Die Elternrechte bleiben für die biologischen Elternteile bestehen. Unter gewissen Umständen kann<br />

die Vormundschaftsbehörde bei e<strong>in</strong>er Trennung e<strong>in</strong>en Anspruch des nicht biologischen Elternteiles auf e<strong>in</strong>en weiteren<br />

persönlichen Kontakt mit dem K<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>räumen.<br />

Gesetzlich möglich ist <strong>in</strong> Europa:<br />

Deutschland, F<strong>in</strong>nland und Dänemark: Stiefk<strong>in</strong>dadoption durch gleichgeschlechtliche Paare<br />

Dänemark, Norwegen, Island, Schweden, Holland, Belgien, England und Spanien: Mehrheitlich geme<strong>in</strong>same Adoption und<br />

Zugang zu fortpflanzungsmediz<strong>in</strong>ischen Verfahren für gleichgeschlechtliche Paare.<br />

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