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Partikelfilter - wie kontrollieren?

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Inspektoren-Schulung ARV: <strong>Partikelfilter</strong> - <strong>wie</strong> <strong>kontrollieren</strong> ? 28. März 2006<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Schadstoff<br />

Emissionsgrenzwert<br />

Anhang 1 LRV<br />

Dieselruss *<br />

5 mg/m 3 ab 25 g/h<br />

Ziffer 82 Buchstabe c.<br />

Staub 50 mg/m 3 ab 0.5 kg/h Ziffer 41<br />

NO x 250 mg/m 3 ab 2.5 kg/h Ziffer 61 Buchstabe d.<br />

* Nach dem heutigen Kenntnisstand kann dieser Grenzwert eingehalten werden, wenn<br />

• die Maschinen eine Gesamtleistung von weniger als 30 kW aufweisen und gut<br />

gewartet sind,<br />

• Maschinen mit einer Gesamtleistung von 30 kW oder mehr mit geeigneten <strong>Partikelfilter</strong>systemen<br />

gemäss VERT-Filterliste oder gleichwertig ausgerüstet und betrieben werden.<br />

Quelle: Kieswerke, Steinbrüche und ähnliche Anlagen, Mitteilungen zur LRV Nr. 14, BUWAL 2003<br />

© Kanton Zug - Amt für Umweltschutz, www.zug.ch/afu

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