Lehrveranstaltung - Universität Hamburg - Presserecht ...
Lehrveranstaltung - Universität Hamburg - Presserecht ...
Lehrveranstaltung - Universität Hamburg - Presserecht ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Bildberichterstattung - I<br />
Grundsatz: § 22 KUG<br />
~ „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten<br />
verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden“<br />
Ausnahme: § 23 Abs. 1 KUG<br />
~ „Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte“<br />
~ „Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk (…) erscheinen“<br />
~ „Bilder von Versammlungen, Aufzügen u.ä. Vorgängen“<br />
~ „Bildnisse, (…) die einem höheren Interesse der Kunst dienen“<br />
Ausnahme von der Ausnahme: § 23 Abs. 2 KUG<br />
~ Durch das Bild wird „ein berechtigtes Interesse des<br />
Abgebildeten“ verletzt<br />
© Bird & Bird LLP 2012