18.11.2013 Aufrufe

Lehrveranstaltung - Universität Hamburg - Presserecht ...

Lehrveranstaltung - Universität Hamburg - Presserecht ...

Lehrveranstaltung - Universität Hamburg - Presserecht ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Textberichterstattung - III<br />

Tatsachenbehauptung<br />

● Wahr<br />

• Grundsatz: zulässig<br />

• Ausnahme! Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht<br />

● Unwahr<br />

• Grundsatz: unzulässig (§§ 186 StGB, 824 BGB)<br />

• Ausnahme: Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB)<br />

● Risiko:<br />

• Darlegungs- und Beweislast bei Medien, wenn die Behauptung<br />

geeignet ist, den Anspruchsteller in seinem sozialen Ansehen<br />

herabzuwürdigen (Beweislastumkehr gem. § 186 StGB analog)<br />

© Bird & Bird LLP 2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!