Lehrveranstaltung - Universität Hamburg - Presserecht ...
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Exkurs: Mehrdeutige Äußerungen<br />
● Bei Schadensersatz, Widerruf und Berichtigung ist im Zweifel die nicht<br />
verletzende Deutung zugrunde zu legen<br />
• Grund: andernfalls zu befürchtender Einschüchterungseffekt<br />
- Die Unterlassung dagegen kann sich auch gegen alle nicht entfernt liegenden<br />
Deutungsvarianten richten<br />
• Der Äußernde habe es für die Zukunft in der Hand, sich eindeutig zu<br />
äußern<br />
• Kein Einschüchterungseffekt, da Selbstbestimmungsrecht über Äußerung<br />
gewahrt<br />
● Bei der Gegendarstellung genügt nicht jede fern liegende Deutung einer<br />
Ausgangsmitteilung, vielmehr erforderlich, dass sich der angegriffene<br />
Eindruck dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt<br />
• Grund: Einschüchterungseffekt<br />
• Anders als beim Unterlassungsanspruch hat die Presse regelmäßig kaum<br />
eigene „Abwehrmöglichkeiten“: Klarstellung bzw. Berichtigung einer<br />
Äußerung selten<br />
© Bird & Bird LLP 2012