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Lehrveranstaltung - Universität Hamburg - Presserecht ...

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Exkurs: Mehrdeutige Äußerungen<br />

● Bei Schadensersatz, Widerruf und Berichtigung ist im Zweifel die nicht<br />

verletzende Deutung zugrunde zu legen<br />

• Grund: andernfalls zu befürchtender Einschüchterungseffekt<br />

- Die Unterlassung dagegen kann sich auch gegen alle nicht entfernt liegenden<br />

Deutungsvarianten richten<br />

• Der Äußernde habe es für die Zukunft in der Hand, sich eindeutig zu<br />

äußern<br />

• Kein Einschüchterungseffekt, da Selbstbestimmungsrecht über Äußerung<br />

gewahrt<br />

● Bei der Gegendarstellung genügt nicht jede fern liegende Deutung einer<br />

Ausgangsmitteilung, vielmehr erforderlich, dass sich der angegriffene<br />

Eindruck dem Leser als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt<br />

• Grund: Einschüchterungseffekt<br />

• Anders als beim Unterlassungsanspruch hat die Presse regelmäßig kaum<br />

eigene „Abwehrmöglichkeiten“: Klarstellung bzw. Berichtigung einer<br />

Äußerung selten<br />

© Bird & Bird LLP 2012

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