02092010 ___Brief an Hr Harries
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EGON KIEHNE<br />
Ostl<strong>an</strong>dstrasse 33<br />
29313 Hambühren<br />
Tel. 05084-1600<br />
Fax. 05084-987837<br />
egon-kiehne@t-online.de<br />
Gemeinde Hambühren<br />
Herrn Bürgermeister <strong>Harries</strong><br />
Versonstraße 7<br />
29313 Hambühren<br />
Hambühren, 9/2/2011<br />
Betr.: Um - und Ausbau der Ostl<strong>an</strong>dstraße<br />
Hier: Verkehrsberuhigung, Anfrage bei der Nieders. L<strong>an</strong>desbehörde<br />
Sehr geehrter Herr <strong>Harries</strong>,<br />
Dem Antwortschreiben der Niedersächsischen L<strong>an</strong>desbehörde zu meiner Anfrage über das<br />
Thema “Verkehrsberuhigung” k<strong>an</strong>n ich entnehmen, dass Ihnen von dem Schreiben<br />
bereits eine Kopie vorliegt. Ich habe die Behörde kontaktiert, weil ich bis Heute zu dem<br />
Thema weder von Ihnen, noch von Ihrer Verwaltung eine mich überzeugende Auskunft<br />
erhalten habe.<br />
Es reicht mir nicht, wenn von Ihrer Seite immer nur behauptet wird, das<br />
Entflechtungsgesetz würde Verkehrsberuhigungsmaßnahmen nicht zulassen. Diese<br />
Begründung ist, wie sich nunmehr bestätigt hat, wirklich nicht richtig. Der Text des<br />
Entflechtungsgesetzes geht auf Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gar nicht ein<br />
In Wirklichkeit geht es lediglich um eine Richtlinie zum Entflechtungsgesetz, speziell zur<br />
Förderung aus L<strong>an</strong>desmitteln für den Ausbau von Hauptstraßen. Nach dieser Richtlinie<br />
und den zulässigen Erlassen des Wirtschafsministeriums sollen nur Baumaßnahmen für<br />
Straßen gefördert werden, für die keine Verkehrsberuhigungen erfolgen. Das bedeutet,<br />
wenn die Kommunen diesen Topf <strong>an</strong>zapfen wollen, müssen sie auf eine<br />
Verkehrsberuhigung verzichten.<br />
Bek<strong>an</strong>ntlich gilt aber Bundesrecht vor L<strong>an</strong>desrecht. Deshalb hat die Gemeinde das<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz zum Schutz der Bürger vor Verkehrslärm einzuhalten. Sie<br />
k<strong>an</strong>n nicht das vorgen<strong>an</strong>nte Gesetz brechen, nur um aus dem vorerwähnten Topf einen<br />
Zuschuss zu erhalten. U.U. muss die Gemeinde bei der Rechtslage auf die GVFG - Mittel<br />
in Höhe von 600.000,00 € verzichten und eine <strong>an</strong>dere Fin<strong>an</strong>zierung vornehmen. Niem<strong>an</strong>d<br />
möchte, dass der Schuldenberg der Gemeinde dadurch weiter <strong>an</strong>steigt - aber wie heißt es<br />
so zutreffend: “Gesetz ist Gesetz”. Ich habe mit dem in Kopie beigefügten Schreiben dem<br />
Wirtschaftsminister die Diskrep<strong>an</strong>z zwischen dem Bundesgesetz und der L<strong>an</strong>desrichtlinie<br />
<strong>an</strong>gezeigt. Ich hoffe auf eine kurzfristig erfolgende Korrektur.<br />
Etliche Anlieger, zu denen auch ich gehöre, werden neben den nicht akzeptierbaren<br />
unzumutbar hohen Straßenausbaukosten nicht auch noch den Verkehrslärm hinnehmen,<br />
der eine wesentliche Verschlechterung der Wohnqualität und als Folge eine merkliche<br />
Wertminderung der Wohngrundstücke bewirken würde. Eine nicht erfolgende gütliche
Kompromisslösung würde deshalb zw<strong>an</strong>gsläufig eine juristische Klärung nach sich ziehen.<br />
Dazu ist mir die in Fachkreisen vorherrschende Meinung sehr wohl bewusst, dass vor<br />
Verwaltungsgerichten klagende Bürger, besonders wenn Gesetze, Richtlinien und<br />
Verordnungen des L<strong>an</strong>des t<strong>an</strong>giert werden, schlechte Karten haben. Die <strong>an</strong> den<br />
Verwaltungsgerichten tätigen Beamten sind L<strong>an</strong>desbedienstete. Derartige Arbeitnehmer<br />
können vermutlich nicht unbef<strong>an</strong>gen sein. Denn welcher Arbeitnehmer möchte schon<br />
seinen eigenen Brötchengeber in die Pf<strong>an</strong>ne hauen. Aber es gibt auch weitere Institutionen,<br />
z.B. Verfassungsgerichte, vor denen nur ein Anlieger klagen muss. Die dort gefällten<br />
Grundsatzurteile gelten d<strong>an</strong>n für alle.<br />
Übrigens, am 05.02.2010 und 08.03.2010 hat die Bürgerinitiative Sie bereits <strong>an</strong> die<br />
Einhaltung des Immissionsschutzgesetzes erinnert, aber leider ohne jegliche Reaktion von<br />
Ihrer Seite.<br />
Bezüglich der Rechtmäßigkeit zur Erhebung von Straßenbaukosten gibt es neue<br />
Interess<strong>an</strong>te Entwicklungen bzw. Erkenntnisse, die ich Ihnen in einem separaten Schreiben<br />
zur Kenntnis bringen werde.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Egon Kiehne