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02092010 ___Brief an Hr Harries

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EGON KIEHNE<br />

Ostl<strong>an</strong>dstrasse 33<br />

29313 Hambühren<br />

Tel. 05084-1600<br />

Fax. 05084-987837<br />

egon-kiehne@t-online.de<br />

Gemeinde Hambühren<br />

Herrn Bürgermeister <strong>Harries</strong><br />

Versonstraße 7<br />

29313 Hambühren<br />

Hambühren, 9/2/2011<br />

Betr.: Um - und Ausbau der Ostl<strong>an</strong>dstraße<br />

Hier: Verkehrsberuhigung, Anfrage bei der Nieders. L<strong>an</strong>desbehörde<br />

Sehr geehrter Herr <strong>Harries</strong>,<br />

Dem Antwortschreiben der Niedersächsischen L<strong>an</strong>desbehörde zu meiner Anfrage über das<br />

Thema “Verkehrsberuhigung” k<strong>an</strong>n ich entnehmen, dass Ihnen von dem Schreiben<br />

bereits eine Kopie vorliegt. Ich habe die Behörde kontaktiert, weil ich bis Heute zu dem<br />

Thema weder von Ihnen, noch von Ihrer Verwaltung eine mich überzeugende Auskunft<br />

erhalten habe.<br />

Es reicht mir nicht, wenn von Ihrer Seite immer nur behauptet wird, das<br />

Entflechtungsgesetz würde Verkehrsberuhigungsmaßnahmen nicht zulassen. Diese<br />

Begründung ist, wie sich nunmehr bestätigt hat, wirklich nicht richtig. Der Text des<br />

Entflechtungsgesetzes geht auf Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gar nicht ein<br />

In Wirklichkeit geht es lediglich um eine Richtlinie zum Entflechtungsgesetz, speziell zur<br />

Förderung aus L<strong>an</strong>desmitteln für den Ausbau von Hauptstraßen. Nach dieser Richtlinie<br />

und den zulässigen Erlassen des Wirtschafsministeriums sollen nur Baumaßnahmen für<br />

Straßen gefördert werden, für die keine Verkehrsberuhigungen erfolgen. Das bedeutet,<br />

wenn die Kommunen diesen Topf <strong>an</strong>zapfen wollen, müssen sie auf eine<br />

Verkehrsberuhigung verzichten.<br />

Bek<strong>an</strong>ntlich gilt aber Bundesrecht vor L<strong>an</strong>desrecht. Deshalb hat die Gemeinde das<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz zum Schutz der Bürger vor Verkehrslärm einzuhalten. Sie<br />

k<strong>an</strong>n nicht das vorgen<strong>an</strong>nte Gesetz brechen, nur um aus dem vorerwähnten Topf einen<br />

Zuschuss zu erhalten. U.U. muss die Gemeinde bei der Rechtslage auf die GVFG - Mittel<br />

in Höhe von 600.000,00 € verzichten und eine <strong>an</strong>dere Fin<strong>an</strong>zierung vornehmen. Niem<strong>an</strong>d<br />

möchte, dass der Schuldenberg der Gemeinde dadurch weiter <strong>an</strong>steigt - aber wie heißt es<br />

so zutreffend: “Gesetz ist Gesetz”. Ich habe mit dem in Kopie beigefügten Schreiben dem<br />

Wirtschaftsminister die Diskrep<strong>an</strong>z zwischen dem Bundesgesetz und der L<strong>an</strong>desrichtlinie<br />

<strong>an</strong>gezeigt. Ich hoffe auf eine kurzfristig erfolgende Korrektur.<br />

Etliche Anlieger, zu denen auch ich gehöre, werden neben den nicht akzeptierbaren<br />

unzumutbar hohen Straßenausbaukosten nicht auch noch den Verkehrslärm hinnehmen,<br />

der eine wesentliche Verschlechterung der Wohnqualität und als Folge eine merkliche<br />

Wertminderung der Wohngrundstücke bewirken würde. Eine nicht erfolgende gütliche


Kompromisslösung würde deshalb zw<strong>an</strong>gsläufig eine juristische Klärung nach sich ziehen.<br />

Dazu ist mir die in Fachkreisen vorherrschende Meinung sehr wohl bewusst, dass vor<br />

Verwaltungsgerichten klagende Bürger, besonders wenn Gesetze, Richtlinien und<br />

Verordnungen des L<strong>an</strong>des t<strong>an</strong>giert werden, schlechte Karten haben. Die <strong>an</strong> den<br />

Verwaltungsgerichten tätigen Beamten sind L<strong>an</strong>desbedienstete. Derartige Arbeitnehmer<br />

können vermutlich nicht unbef<strong>an</strong>gen sein. Denn welcher Arbeitnehmer möchte schon<br />

seinen eigenen Brötchengeber in die Pf<strong>an</strong>ne hauen. Aber es gibt auch weitere Institutionen,<br />

z.B. Verfassungsgerichte, vor denen nur ein Anlieger klagen muss. Die dort gefällten<br />

Grundsatzurteile gelten d<strong>an</strong>n für alle.<br />

Übrigens, am 05.02.2010 und 08.03.2010 hat die Bürgerinitiative Sie bereits <strong>an</strong> die<br />

Einhaltung des Immissionsschutzgesetzes erinnert, aber leider ohne jegliche Reaktion von<br />

Ihrer Seite.<br />

Bezüglich der Rechtmäßigkeit zur Erhebung von Straßenbaukosten gibt es neue<br />

Interess<strong>an</strong>te Entwicklungen bzw. Erkenntnisse, die ich Ihnen in einem separaten Schreiben<br />

zur Kenntnis bringen werde.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Egon Kiehne

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