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Während die Christlichsoziale Volkspartei hier, wie auch sonst im<br />

Zweifelsfalle immer, die Interessen von Industrie, Gewerbe und<br />

Landwirtschaft vertrat, regte sich in der christlichen Arbeiterbewegung<br />

Widerstand gegen den arbeiterfeindlichen Kurs. Im Juni<br />

1922 meinte der christlichsoziale Landesrat Kennerknecht , er<br />

befürworte die Abschaffung des Achtstundentages, wenn das "zur<br />

Rettung Österreichs wesentlich beitragen würde"; da er das aber<br />

nicht glaube, sei er dagegen.<br />

Er und der christliche Gewerkschaftssekretär Troidl gehörten zu<br />

den vehementen Befürwortern des Arbeitszeitgesetzes. Sie scheuten<br />

auch den offenen Konflikt mit den Unternehmern und der dominierenden<br />

unternehmerfreundlichen Fraktion ihrer Partei nicht. So<br />

wies Troidl den Unternehmern nach, daß die Belastung durch die<br />

Soziallasten nur 5,5 bis 6 Prozent des Lohnes betrug - und das<br />

sei im Verhältnis zu den Unternehmergewinnen doch wohl wenig -,<br />

als die Unternehmer Soziallasten von 9 bis 19 Prozent errechneten<br />

und mit dem Hinweis auf die verschlechterte Wettbewerbslage für<br />

längere Arbeitszeiten eintraten (55). Der christlichsoziale Gewerkschaftssekretär<br />

und Arbeiterkammerfunktionär Troidl und der<br />

sozialdemokratische Arbeiterkammerpräsident Wilhelm Sieß vertraten<br />

dieselben Anliegen.<br />

Troidl wandte sich in der 12. Vollversammlung der Arbeiterkammer<br />

1924 gegen Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes, die durch die<br />

Behörden nicht verfolgt wurden. Sieß griff in seiner Eröffnungsrede<br />

<strong>zum</strong> VI I I. österreichischen Kammertag am 12. Oktober<br />

1928 in Feldkirch das Gewerbeinspektorat direkt an und betonte<br />

die Notwendigkeit gewerkschaftlichen Einschreitens . Besonders in<br />

der Stickereiindustrie und im Kleingewerbe lasse die Einhaltung<br />

der Sozialgesetze, vor allem des Gesetzes über den Achtstundentag,<br />

sehr zu wünschen übrig:<br />

"... dabei (müssen) wir leider die Wahrnehmung machen, daß<br />

unser Gewerbeinspektorat mit mangelnder Tatkraft den bestehenden<br />

Gesetzen, soweit sie in seinen Wirkungsbereich fallen,<br />

Geltung verschafft. Unsere Gewerkschaften bemühen sich mit<br />

kräftiger Unterstützung der Arbeiterkammer , die Dinge <strong>zum</strong><br />

Besseren zu gestalten, und finden dabei nicht immer die<br />

notwendige verständige Unterstützung seitens der Behörden.<br />

Leider gibt es in unserem Lande noch einen großen Teil von<br />

Arbeitnehmern, die glauben, es genüge, wenn man den<br />

Kammerbeitrag zahle, sie übersehen ganz, daß die Kammern<br />

mehr dazu berufen sind, die Gewerkschaften und ihre Tätigkeit<br />

zu unterstützen, und daß es die moralische Pflicht eines jeden<br />

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