Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach § 1a ...
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5. Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes<br />
Ist <strong>der</strong> Betrieb des Entleihers dem Baugewerbe zuzuordnen? ja nein<br />
Wenn ja,<br />
- überlässt Ihr Baubetrieb Arbeitskräfte an an<strong>der</strong>e Betriebe<br />
außerhalb des Baugewerbes<br />
- überlässt Ihr Baubetrieb Arbeitskräfte an an<strong>der</strong>e Betriebe<br />
innerhalb des Baugewerbes<br />
(Beachten Sie bitte hierzu die Hinweise auf Seite 1)<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
6. Überlassene(r) Leiharbeitnehmer<br />
Angaben zu dem / den Leiharbeitnehmer(n) bitte auf dem dafür vorgesehenen Vordruck eintragen.<br />
Ich versichere / wir versichern, dass alle Voraussetzungen für die <strong>Anzeige</strong>(n) <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>1a</strong> Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />
(AÜG) vorliegen und dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind,<br />
insbeson<strong>der</strong>e dass die <strong>Überlassung</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitnehmer nicht länger als 12 Monate dauert.<br />
Ein Abdruck des AÜG und das Merkblatt 8 über Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber und Betriebsvertretungen<br />
habe ich / haben wir erhalten. Ich habe / Wir haben insbeson<strong>der</strong>e davon Kenntnis genommen, dass<br />
1. die Arbeitnehmerüberlassungen unerlaubt erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die <strong>Anzeige</strong> <strong>nach</strong><br />
<strong>§</strong> <strong>1a</strong> AÜG nicht vorliegen,<br />
2. <strong>der</strong> Verleiher, <strong>der</strong> gewerbsmäßig Leiharbeitnehmer ohne die erfor<strong>der</strong>liche Erlaubnis an Dritte überlässt,<br />
<strong>nach</strong> <strong>§</strong> 16 Abs. 1 AÜG ordnungswidrig handelt und mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € belegt<br />
werden kann (<strong>§</strong> 16 Abs. 2 AÜG),<br />
3. <strong>der</strong> Verleiher mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (in beson<strong>der</strong>s schweren Fällen bis zu fünf Jahren)<br />
o<strong>der</strong> mit Geldstrafe belegt werden kann, wenn er einen Auslän<strong>der</strong>, ohne die <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 284 Sozialgesetzbuch<br />
Drittes Buch erfor<strong>der</strong>liche Genehmigung des Arbeitsamtes einem Dritten überlässt (<strong>§</strong><strong>§</strong> 15, 15a<br />
AÜG).<br />
Ort, Datum Unterschrift des <strong>Anzeige</strong>nden (bei an<strong>der</strong>en als natürlichen Personen: Vertreter <strong>nach</strong> Gesetz /<br />
Satzung / Gesellschaftsvertrag)<br />
Bitte nicht vergessen:<br />
Vordruck mit Angaben zu dem / den Leiharbeitnehmer(n) beifügen!