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Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers nach § 1a ...

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5. Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes<br />

Ist <strong>der</strong> Betrieb des Entleihers dem Baugewerbe zuzuordnen? ja nein<br />

Wenn ja,<br />

- überlässt Ihr Baubetrieb Arbeitskräfte an an<strong>der</strong>e Betriebe<br />

außerhalb des Baugewerbes<br />

- überlässt Ihr Baubetrieb Arbeitskräfte an an<strong>der</strong>e Betriebe<br />

innerhalb des Baugewerbes<br />

(Beachten Sie bitte hierzu die Hinweise auf Seite 1)<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

6. Überlassene(r) Leiharbeitnehmer<br />

Angaben zu dem / den Leiharbeitnehmer(n) bitte auf dem dafür vorgesehenen Vordruck eintragen.<br />

Ich versichere / wir versichern, dass alle Voraussetzungen für die <strong>Anzeige</strong>(n) <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>1a</strong> Arbeitnehmerüberlassungsgesetz<br />

(AÜG) vorliegen und dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind,<br />

insbeson<strong>der</strong>e dass die <strong>Überlassung</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Arbeitnehmer nicht länger als 12 Monate dauert.<br />

Ein Abdruck des AÜG und das Merkblatt 8 über Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber und Betriebsvertretungen<br />

habe ich / haben wir erhalten. Ich habe / Wir haben insbeson<strong>der</strong>e davon Kenntnis genommen, dass<br />

1. die Arbeitnehmerüberlassungen unerlaubt erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die <strong>Anzeige</strong> <strong>nach</strong><br />

<strong>§</strong> <strong>1a</strong> AÜG nicht vorliegen,<br />

2. <strong>der</strong> Verleiher, <strong>der</strong> gewerbsmäßig Leiharbeitnehmer ohne die erfor<strong>der</strong>liche Erlaubnis an Dritte überlässt,<br />

<strong>nach</strong> <strong>§</strong> 16 Abs. 1 AÜG ordnungswidrig handelt und mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € belegt<br />

werden kann (<strong>§</strong> 16 Abs. 2 AÜG),<br />

3. <strong>der</strong> Verleiher mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (in beson<strong>der</strong>s schweren Fällen bis zu fünf Jahren)<br />

o<strong>der</strong> mit Geldstrafe belegt werden kann, wenn er einen Auslän<strong>der</strong>, ohne die <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 284 Sozialgesetzbuch<br />

Drittes Buch erfor<strong>der</strong>liche Genehmigung des Arbeitsamtes einem Dritten überlässt (<strong>§</strong><strong>§</strong> 15, 15a<br />

AÜG).<br />

Ort, Datum Unterschrift des <strong>Anzeige</strong>nden (bei an<strong>der</strong>en als natürlichen Personen: Vertreter <strong>nach</strong> Gesetz /<br />

Satzung / Gesellschaftsvertrag)<br />

Bitte nicht vergessen:<br />

Vordruck mit Angaben zu dem / den Leiharbeitnehmer(n) beifügen!

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