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Berechtigungen für zertifizierte Wanderführer<br />

Prinzipiell sind Wanderführer berechtigt, auf Wegen ohne unmittelbare Absturzgefahr Wandergruppen<br />

sicher und interessant zu leiten. Dabei wird von einem normalen Verhalten der Teilnehmer<br />

ausgegangen. Winterwanderungen dürfen nur dort geführt werden, wo nach <strong>alpiner</strong> Lehrmeinung die<br />

Lawinengefahr ausgeschlossen ist. Ehrenamtliche Führungen speziell im Rahmen von <strong>Vereine</strong>n<br />

können in allen Bundesländern bereits nach dem Grundseminar durchgeführt werden.<br />

Führungen gegen Entgelt dürfen in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol und Kärnten nur von<br />

konzessionierten Bergwanderführern durchgeführt werden;<br />

In Kärnten kann man nur nach Absolvierung des Grund-, Intensiv- und Winterwandermoduls Bergwanderführer<br />

werden; es ist allerdings die Ablegung einer zusätzlichen kommissionellen Prüfung notwendig.<br />

In Tirol und Vorarlberg werden für die behördliche Bewilligung landesspezifische Kurse verlangt. In<br />

Salzburg wurden die Bestimmungen zum Wanderbegleiter aufgehoben.<br />

Allgemein gilt: Die Tätigkeit als Wanderführer sollte nur mit einer nachweisbaren Befähigung<br />

ausgeübt werden!<br />

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