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GRS_011209.pdf - Bündnis 90/Die Grünen Gilching

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d) im Fall des § 2 Abs. I Buchst. d) mit der Zuteilung des Nutzungsrechts.<br />

<strong>Die</strong> Gebühr wird mit Zugang des Gebührenbescheids fällig.<br />

ZWEITER TEIL<br />

Einzelne Gebühren<br />

§4<br />

Grabgebühren<br />

(1) <strong>Die</strong> Grabgebühren betragen fiir die in der Satzung über die öffentlichen<br />

Bestattungseinrichtungen der Gemeinde <strong>Gilching</strong> festgelegte Nutzungszeiten:<br />

a) Familiengräber 3fach, 6 Grabstellen<br />

b) Familiengräber, 4 GrabsteIlen<br />

c) Einzelgräber, 2 GrabsteIlen<br />

d) Kindergräber, 2 GrabsteIlen<br />

e) Urnengräber, 4 Grabstellen<br />

f) Urnennischen, 2 GrabsteIlen<br />

g) Anonymes Urnengrab im Urnenfeld<br />

h) Urnengrab im Gemeinschaftsumenfeld<br />

i) Baumgräber<br />

1.555,00 €<br />

1.054,00 €<br />

621,00 €<br />

189,00 €<br />

603,00 €<br />

1.242,00 €<br />

325,00 €<br />

555,00 €<br />

1.302,00 €<br />

(2) <strong>Die</strong> Grabgebühren sind für die gesamte satzungsgemäße Nutzungszeit zu entrichten. Für<br />

die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte (vgl. § 17 und § 21 Abs. 2 der<br />

Friedhofs- und Bestattungssatzung) wird ein der Verlängerungszeit entsprechender Anteil der<br />

nach Abs. I anfallenden Grabgebühr erhoben. <strong>Die</strong>s gilt ftir alle Bestattungsarten.<br />

Beim Wiedererwerb (Verlängerung) eines Nutzungsrechts (§ 17 und § 20 Abs. 4 der<br />

Friedhofs- und Bestattungssatzung) ist die Grabgebühr nach der zum Zeitpunkt des<br />

Wiedererwerbs geltenden Gebührensatzung zu entrichten.<br />

Eine Rückerstattung von Grabgebühren beim Verzicht auf ein bestehendes<br />

Grabnutzungsrecht erfolgt nicht.<br />

§S<br />

Bestattungsgebühren<br />

(I) Für die Benützung der Bestattungseinrichtungen werden folgende Gebühren erhoben:<br />

1. die Benutzung des Leichenhauses<br />

2. kurzfristige Benutzung des Leichenhauses zum<br />

baldmöglichsten Weitertransport von Leichen. die<br />

nicht dem satzungsmäßigen Benutzungsz\vang unterliegen<br />

141,00 €<br />

<strong>90</strong>,00 €

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