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GR Aktuell 12/2008 - CSU Moosach

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Gemeinde <strong>Moosach</strong><br />

Landkreis Ebersberg<br />

Rathausstr. 4<br />

85665 <strong>Moosach</strong><br />

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />

am Montag, den 15.<strong>12</strong>.<strong>2008</strong> von 19.00 Uhr bis 20.10 Uhr<br />

im Sitzungssaal des Rathauses<br />

Zur Sitzung sind anwesend:<br />

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Eugen Gillhuber<br />

Schriftführer:<br />

Willi Röder<br />

Gemeinderäte: 2. Bürgermeister Roman Feichtner<br />

Robert Bauer<br />

Christian Beham<br />

Irmgard Bumeder<br />

Andrea Hinterwaldner<br />

Willi Mirus<br />

Norbert Probul<br />

Martin Schneider<br />

Eugen Balth. Tremmel<br />

Herbert Weidlich<br />

Jürgen Weidlich<br />

Entschuldigt:<br />

Michael Eisenschmid<br />

Somit sind zur öffentlichen Sitzung neben dem 1. Bürgermeister 11 Gemeinderäte anwesend.<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung beschloss der Gemeinderat einstimmig folgenden Tagesordnungspunkt<br />

mit in die öffentliche Sitzung aufzunehmen:<br />

TOP 3: Errichtung einer Doppelhaushälfte in der Gertrud-van-Calker-Straße 7<br />

Die weiteren TOP’s verschieben sich somit entsprechend.<br />

1. Genehmigung der Protokolle (Ausschuss- und <strong>GR</strong>-Sitzung vom 10.11. u. vom 18.11.<strong>2008</strong>)<br />

Bgm. Gillhuber bat um die Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Ausschuss-Sitzung<br />

vom 10.11.<strong>2008</strong>.<br />

Beschluss: Zur Niederschrift vom 11.11.<strong>2008</strong> zur Sitzung vom 10.11.<strong>2008</strong> gab<br />

es keine Einwände. - <strong>12</strong> : 0 Stimmen -<br />

Bgm. Gillhuber bat um die Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung vom<br />

18.11.<strong>2008</strong>.<br />

Beschluss: Zur Niederschrift vom 20.11.<strong>2008</strong> zur Sitzung vom 18.11.<strong>2008</strong> gab<br />

es keine Einwände. - <strong>12</strong> : 0 Stimmen -


Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember <strong>2008</strong><br />

2. Errichtung einer Doppelhaushälfte in der Gertrud-van-Calker-Straße 7a auf Fl.Nr. 78/15<br />

Andreas und Maria Seidl, Altenburg 15, 85665 <strong>Moosach</strong><br />

Das Baugrundstück liegt im Gebiet eines qualifizierten Bebauungsplanes. Von dessen Festsetzungen<br />

einige Befreiungen beantragt wurden.<br />

Die zul. Wandhöhe von 6,25 m für das Hauptgebäude ist eingehalten. Der im Süden geplante<br />

Quergiebel mit einer Breite von 2,50 m und mit First deutlich abgesetzt vom Hauptdach kann als<br />

untergeordnet und städtebaulich an die Ortsrandlage angepasst, gesehen werden.<br />

Einer Befreiung bedarf es hinsichtlich der Dachneigung, die für das Hauptdach 30° und für das Dach<br />

des Carport 10° statt der zul. 25 – 28° beträgt. Durch die steilere Dachneigung ergibt sich für das<br />

Hauptgebäude eine Firsthöhe von 9,35 m, statt der max. zul. 8,50 m. Diesbezüglichen Befreiungen<br />

wurden bereits für das anzubauende Nachbargebäude beantragt und vom Gemeinderat eine Zustimmung<br />

in Aussicht gestellt.<br />

Auf der Nordseite ist der Bauraum mit einem erdgeschossigen Anbau in einer Länge von 3,74 m um ca.<br />

1,50 m und auf der Südseite in einer Länge von 4,86 m um ca. 1,00 m überschritten. Lt. B-Plan sind<br />

erdgeschossige Anbauten (Wintergärten) bis zu 1,50 m Tiefe zulässig, wenn sie untergeordnet sind. Ob<br />

diese Unterordnung hier noch gegeben ist, ist zumindest fraglich.<br />

Des Weiteren ist für die auf der Nordseite im OG liegend und nicht stehend angeordneten Fenster eine<br />

Befreiung erforderlich.<br />

Die Planung ist vom Doppelhausnachbarn unterzeichnet<br />

Beschluss: Der Gemeinderat stimmt den Bauantrag unter Zustimmung der<br />

beantragten Befreiungen, mit folgenden Einschränkungen zu:<br />

Der beantragten Überschreitung des Bauraumes im Süden und<br />

Norden wird bis zu einer max. Länge von 2,70 m, so dass es als<br />

untergeordnetes Bauteil zu sehen ist, zugestimmt.<br />

Es ist durch Auflage im Bescheid sicher zu stellen, dass die<br />

Doppelhaushälfte trauf- und firstgleich an das Nachbargebäude<br />

angebaut wird. Ein Entwässerungsplan ist noch nachzureichen. - <strong>12</strong> : 0 Stimmen -<br />

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Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember <strong>2008</strong><br />

3. Errichtung einer Doppelhaushälfte in der Gertrud-van-Calker-Straße 7 auf Fl.Nr. 78/29<br />

Helmut und Sylvia Faist<br />

Für dieses Bauvorhaben , das als 2. Haushälfte an die im vorigen Punkt behandelten Bauantrag für eine<br />

DHH angebaut werden soll, sind ebenfalls Befreiungen beantragt.<br />

Die Firsthöhe beträgt 9,35 m statt der festgesetzten 8,50 m und die Dachneigung für das Hauptgebäude<br />

beträgt 30 ° statt der vorgeschriebenen 28°. Die zulässige Wandhöhe ist mit 6,25 m eingehalten. Damit<br />

ist die Höhenentwicklung der beiden Gebäude abgestimmt. Auf der Süd- sowie auf der Nordseite ist je<br />

ein Quergiebel mit einer Breite von 3,30 m geplant. Das lässt das Gebäude in der Gesamtansicht nach<br />

Süden, dreigeschossig erscheinen.<br />

Aufgrund der Ortsrandlage kommt der Höhenentwicklung hier eine besondere Bedeutung zu. Es wird<br />

empfohlen, die Quergiebel mit einer max. Breite von 2,50 m und mit deutlicher Absetzung des Firstes<br />

zu errichten. Ob bei den Quergiebeln das Abstandsflächenrecht eingehalten ist, ist seitens des<br />

Landratsamtes zu prüfen. Für die an der Ostgrenze vorgesehene Garage ist im B-Plan kein Bauraum<br />

vorgesehen.<br />

Die Planung ist vom Doppelhausnachbarn unterzeichnet.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag unter Zustimmung der<br />

beantragten Befreiungen zu. Die Breite der Quergiebel ist auf max.<br />

2,50 m zu begrenzen. Der First ist deutlich abgesetzt vom<br />

Hauptfirst zu errichten.<br />

Es ist durch Auflage im Bescheid sicher zu stellen, dass die<br />

Doppelhaushälfte trauf- und firstgleich an das Nachbargebäude<br />

angebaut wird. Ein Entwässerungsplan ist noch vorzulegen. - <strong>12</strong> : 0 Stimmen -<br />

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Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember <strong>2008</strong><br />

4. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan <strong>2008</strong><br />

Der Entwurf des von Kämmerer Willi Röder erstellten Nachtragshaushaltsplanes wurde dem Gemeinderat in der<br />

Sitzung am 18.11.<strong>2008</strong> ausgehändigt. In der dem Gemeinderat zur Sitzung vorliegenden überarbeiteten Fassung<br />

wurden die sich bis Anfang Dezember noch ersichtlichen Änderungen miteingearbeitet.<br />

Der Nachtragsplan wurde von Kämmerer Röder eingehend erläutert, so dass der Gemeinderat die Nachtragshaushaltssatzung<br />

<strong>2008</strong> in der nachfolgenden Fassung beschloss:<br />

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde <strong>Moosach</strong><br />

folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr <strong>2008</strong>:<br />

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden<br />

§ 1<br />

erhöht um<br />

vermindert um<br />

und damit der Gesamtbetrag des<br />

Haushaltsplans einschließlich der<br />

Nachträge festgesetzt<br />

gegenüber bisher<br />

€<br />

auf nunmehr<br />

€<br />

€ €<br />

a) im Verwaltungshaushalt<br />

die Einnahmen 100.000 - 1.934.000 2.034.000<br />

die Ausgaben 100.000 - 1.934.000 2.034.000<br />

b) im Vermögenshaushalt<br />

die Einnahmen - 75.000 892.000 817.000<br />

die Ausgaben - 75.000 892.000 817.000<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die in der Haushaltssatzung festgesetzt wurden, werden nicht<br />

geändert.<br />

§ 5<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite (200.000 €) zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem<br />

Haushaltsplan wird nicht geändert.<br />

§ 6<br />

Weitere Vorschriften, die sich auf die Einnahmen und Ausgaben beziehen, werden nicht aufgenommen.<br />

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.<br />

§ 7<br />

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar <strong>2008</strong> in Kraft.<br />

- <strong>12</strong> : 0 Stimmen -<br />

Seite 4 von 6


Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember <strong>2008</strong><br />

5. Bekanntgaben<br />

a) Ausbau DSL in <strong>Moosach</strong><br />

Bgm. Gillhuber berichtete dem Gemeinderat, dass nun ein Schreiben der Deutschen Telekom vom<br />

5.<strong>12</strong>.<strong>2008</strong> vorliege, indem diese die Kosten für die Gemeinde zum Ausbau einer Breitbandversorgung<br />

in <strong>Moosach</strong> mit 296.000 € beziffert. Dies wiederum betreffe nur die Bereiche mit der<br />

Vorwahl 08091, somit auch nicht alle Bereiche der Gemeinde.<br />

Auch werden in dem Schreiben die genannten Kosten nur pauschal genannt. Eine genauere<br />

Aufgliederung, wie sich diese zusammen setzen, ist nicht beigefügt, obwohl Bgm. Gillhuber<br />

mehrmals schriftlich ein detailliertes Angebot angefordert hat.<br />

<strong>GR</strong> Bauer erläuterte dem Gemeinderat verschiedene weitere Lösungsmöglichkeiten (Funklösung,<br />

Verbesserung über die D1 und D2-Netze, Kabel Deutschland, usw.), welche aber auch mit nicht<br />

unerheblichen Kosten verbunden seien. Eine Funklösung z.B. würde die Gemeinde mit ca. 200.000<br />

€ belasten.<br />

Der Gemeinderat war sich einig, dass das Angebot der Deutschen Telekom äußerst unbefriedigend<br />

sei. <strong>GR</strong>in Bumeder plädierte dafür, auf die Telekom politischen Druck durch die Gemeinde<br />

auszuüben. <strong>GR</strong> Bauer meinte, man müsse hier versuchen, alle Möglichkeiten auszunützen.<br />

Da laut Bgm. Gillhuber in nächster Zeit wieder ein Treffen mit dem beauftragten Ing.Büro<br />

stattfinden wird, war man sich einig, das Ergebnis dieses Gespräches abzuwarten und dann in der<br />

Sitzung im Januar darüber zu beraten.<br />

b) Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Gelblicht<br />

Bgm. Gillhuber teilte dem Gemeinderat mit, dass diesbezüglich ein Angebot der E.ON AG<br />

vorliege. Die Kosten für eine Leuchtstelle belaufen sich demnach auf 55,00 €. Für alle noch<br />

umzurüstenden Leuchtstellen (75 Leuchten) würden Kosten in Höhe von 4.<strong>12</strong>5,00 € entstehen.<br />

Der Gemeinderat will hier noch vor Ort über die Umrüstung beraten.<br />

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Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember <strong>2008</strong><br />

6. Anfragen<br />

a) Plakatständer in der Bahnhofstraße<br />

<strong>GR</strong> Bauer monierte, dass in der Bahnhofstraße beim Anwesen Mirus immer noch ein Plakatständer<br />

der Glonner Gewerbeschau stehe, der durch den Veranstalter entfernt werden sollte.<br />

Bgm. Gillhuber wird sich um die Entfernung kümmern.<br />

b) Getränke zu den Gemeinderatssitzungen<br />

<strong>GR</strong> Probul teilte mit, dass er Gläser zur Verfügung stelle, damit in den Sitzungen Getränke<br />

verabreicht werden können. Die Gläser würde er nach den Sitzungen zum Spülen wieder mit nach<br />

Hause nehmen.<br />

c) Buswarthäuschen in der Doblbachstraße<br />

<strong>GR</strong>in Bumeder fragte nach dem Stand in dieser Sache. Bgm. Gillhuber teilte mit, dass dieses wohl<br />

noch im Dezember fertiggestellt werden soll.<br />

<strong>Moosach</strong>, den 16.<strong>12</strong>.<strong>2008</strong><br />

Gillhuber<br />

Röder<br />

1. Bürgermeister Schriftführer<br />

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