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Satzung der Gemeinde Aiterhofen über die Erhebung von Gebühren ...

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(2) Friedhof Geltolfing<br />

Für den Unterhalt und <strong>die</strong> Verwaltung des Friedhofs werden laufende<br />

<strong>Gebühren</strong> pro Jahr und Grabstätte erhoben:<br />

a) für ein Einzelgrab 6,00 €<br />

b) für ein Doppelgrab 9,00 €<br />

c) für ein Familiengrab 12,00 €<br />

d) für eine Urnennische an <strong>der</strong> Urnenwand 9,00 €<br />

§ 7 Sonstige <strong>Gebühren</strong><br />

Für Amtshandlungen und sonstige Leistungen, <strong>die</strong> in <strong>die</strong>ser <strong>Satzung</strong> nicht aufgeführt sind, werden<br />

<strong>Gebühren</strong> nach <strong>der</strong> Kommunalen Kostentabelle o<strong>der</strong> geson<strong>der</strong>te Vereinbarungen <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den<br />

tatsächlichen Aufwendungen. Das gilt auch dann, wenn eine Vereinbarung nicht getroffen wurde.<br />

DRITTER TEIL<br />

Schlussbestimmungen<br />

§ 8 Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Satzung</strong> tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

GEMEINDE <strong>Aiterhofen</strong><br />

<strong>Aiterhofen</strong>, 19.01.2007<br />

(Siegel)<br />

Krä<br />

1. Bürgermeister

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