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lesen und schreiben lernen - Schulpsychologie Kärnten

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18<br />

Leistungsfeststellung <strong>und</strong> Leistungsbeurteilung<br />

als pädagogische Maßnahme<br />

im Rahmen der<br />

Leistungsbeurteilungsverordnung<br />

Schwerpunkt: DEUTSCH (Unterrichtsgegenstände: DLS; DL; D)<br />

DURCH DIE NOTEN IST<br />

● DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT DER ARBEIT<br />

● DIE ERFASSUNG UND<br />

● DIE ANWENDUNG DES LEHRSTOFFES<br />

● DIE DURCHFÜHRUNG DER AUFGABEN UND<br />

● DIE EIGENSTÄNDIGKEIT DES SCHÜLERS ZU BEURTEILEN<br />

(SCHUG § 18 Abs. 3).<br />

ZUM VORLIEGENDEN BEITRAG<br />

Eine umfassende Betrachtung des Begriffes Leistung <strong>und</strong> die kritische Berücksichtigung der<br />

Funktionen von Leistungsfeststellung <strong>und</strong> Leistungsbeurteilung fordern zu einem äußerst sensiblen<br />

<strong>und</strong> verantwortungsvollen Handeln in diesem Bereich auf.<br />

Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen dafür bilden das Schulunterrichtsgesetz, BGBL. Nr. 472/1986, §§ 18, 20,<br />

21, 23 <strong>und</strong> 31a <strong>und</strong> die Verordnung des BMUK vom 24. Juni 1974, BGBL. Nr. 371, über die Leistungsbeurteilung<br />

in Pflichtschulen sowie mittleren <strong>und</strong> höheren Schulen (Leistungsbeurteilungsverordnung)<br />

jeweils in der geltenden Fassung.<br />

Der vorliegende Beitrag zitiert lediglich entsprechende Gesetzesauszüge, da er schwerpunktmäßig<br />

auf Leistungsfeststellung <strong>und</strong> Leistungsbeurteilung im Unterrichtsfach Deutsch abzielt.

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