Allgemeine Informationen - Wasser
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Sicherheitsventile − Sicherheitsgruppen<br />
Sicherheitshinweise − Größenbestimmung<br />
7<br />
<strong>Allgemeine</strong>s<br />
Druckfeste <strong>Wasser</strong>erwärmer sind geschlossene,<br />
thermisch gesteuerte Druckgefäße (Boiler, Druckspeicher,<br />
druckfeste Kohlebadeöfen etc.), die<br />
üblicherweise fest an das Kaltwassernetz<br />
(Trinkwasserleitung) angeschlossen werden und<br />
somit mit einem TÜV-geprüften Membran-Sicherheitsventil<br />
auszurüsten sind.<br />
Ausnahme:Durchflusserwärmer mit einem Nennvolumen<br />
unter 3 Liter.<br />
Die Beheizung dieser <strong>Wasser</strong>erwärmer kann erfolgen<br />
durch Elektrizität, Gas, Dampf, Warmwasser,<br />
Heißwasser oder feste Brennstoffe.<br />
Für die Bauart, die Sicherung gegen Übertemperatur<br />
und Überdruck, den Einbau und den Betrieb<br />
dieser Geräte bestehen strenge Vorschriften, die<br />
im Interesse der Unfallverhütung genau beachtet<br />
werden müssen.<br />
Für die wasserseitige Installation von <strong>Wasser</strong>erwärmern<br />
und Sicherheitsventilen gelten im wesentlichen<br />
das Merkblatt der "Arbeitsgemeinschaft<br />
Druckkessel" (AD Merkblatt A 2) DIN 1988 Teil 2<br />
und 4, DIN 4753 Teil 1 und TRD 721.<br />
Nennweitenbestimmung<br />
Sicherheitsventile mit den Anschlussgrößen<br />
DN 15, DN 20 und DN 25 sind, abhängig vom<br />
Nenninhalt des <strong>Wasser</strong>raumes und von der Größe<br />
der Beheizungsleistung, gemäß nachfolgender<br />
Tabelle ausreichend, sofern die Ausflußziffer αw den<br />
Wert 0,01 nicht unterschreitet.<br />
Im übrigen gelten für Bau, Ausrüstung, Sicherung,<br />
Prüfung usw. von geschlossenen <strong>Wasser</strong>erwärmern<br />
die Bestimmungen der DIN 4753.<br />
Einbauvorschriften<br />
1. Das Sicherheitsventil muss vor dem <strong>Wasser</strong>erwärmer<br />
in die Kaltwasserzuleitung eingebaut<br />
werden.<br />
2. Das Sicherheitsventil darf nicht absperrbar sein.<br />
3. Das Sicherheitsventil und seine Funktion muss<br />
beobachtbar und seine Anlüftvorrichtung betätigt<br />
werden können.<br />
4. Bei Betätigung der Anlüftvorrichtung muss aus<br />
dem Überlaufstutzen bzw. der Abblaseleitung<br />
<strong>Wasser</strong> austreten.<br />
5. Die Abblaseleitung darf nicht verschlossen werden<br />
können; sie muss (frostfrei) ins Freie führen.<br />
Zweckmäßig ist es, die Abblaseleitung in<br />
einen Trichter zu führen. An diesem Trichter kann<br />
eine beliebig lange Ablaufleitung angeschlossen<br />
werden. Die Abblaseleitung muss in Größe des<br />
Sicherheitsventil-Austrittsquerschnitts ausgeführt<br />
sein und darf höchstens 2 Bögen aufweisen<br />
und höchstens 2 m lang sein. Werden aus<br />
zwingenden Gründen mehr Bögen oder eine<br />
größere Länge erforderlich, so muss die gesamte<br />
Abblaseleitung um eine Nennweite größer<br />
ausgeführt sein. Mehr als 3 Bögen sowie eine<br />
Länge über 4 m sind unzulässig. Die Abblase-<br />
Tabelle: Anschlussdurchmesser der Sicherheitsventile gemäß TRD 721<br />
Nenninhalt des <strong>Wasser</strong>raumes engster Strömungs- Ventilgröße* max.Beheizungs-<br />
Liter durchmesser in mm mindestens leistung in kW<br />
bis 200 12 DN 15 75<br />
über 200 bis 1000 14 DN 20 150<br />
über 1000 bis 5000 18 DN 25 250<br />
* Als Ventilgröße gilt die Größe des Eintrittsanschlusses<br />
7.2 Service-Buch Haustechnik