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KONZEPTION BETREUTES WOHNEN - Suchtberatung Freiburg

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K O N Z E P T I O N<br />

B E T R E U T E S<br />

W O H N E N<br />

Oberau 23<br />

79102 <strong>Freiburg</strong>


2<br />

INHALT<br />

1. TRÄGER<br />

2. SUCHT- UND THERAPIEVERSTÄNDNIS<br />

3. BESCHREIBUNG DER EINRICHTUNG<br />

3.1. Räumliche Ausstattung<br />

3.2. Personelle Besetzung<br />

3.3. Finanzierung<br />

4. ZIELE DES BETREUTEN <strong>WOHNEN</strong>S<br />

4.1. Zielgruppe<br />

4.2. Indikationskriterien<br />

5. VERLAUF DES BETREUTEN <strong>WOHNEN</strong>S<br />

5.1. Vorbereitung<br />

5.2. Betreutes Wohnen<br />

5.3. Beendigung des Betreuten Wohnens<br />

6. UMGANG MIT RÜCKFALL/KRISENINTERVENTION<br />

6.1. Rückfall mit Suchtmitteln<br />

7. DOKUMENTATION UND QUALITÄTSSICHERUNG


3<br />

1. TRÄGER<br />

Das Betreute Wohnen ist eine Einrichtung der AGJ, Fachverband für Prävention und<br />

Rehabilitation in der Erzdiözese <strong>Freiburg</strong> e.V. (AGJ). Dieser Fachverband bietet<br />

einen Verbund von ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der<br />

Suchtkrankenhilfe. Die AGJ ist als katholischer Fachverband Mitglied im Diözesan-<br />

Caritasverband der Erzdiözese <strong>Freiburg</strong> e.V. und Mitglied der Caritas Suchthilfe<br />

(CaSu) – Bundesverband der Suchthilfeeinrichtungen im Deutschen Caritasverband.<br />

2. SUCHT- UND THERAPIEVERSTÄNDNIS<br />

Abhängigkeit ist eine komplexe Erkrankung, die von vielfältigen schädigenden<br />

Auswirkungen auf die körperliche, psychosoziale und geistige Entwicklung begleitet<br />

ist. Sie ist gekennzeichnet durch das zeitweilige oder andauernde Unvermögen die<br />

Einnahme einer Substanz zu kontrollieren.<br />

Bei der Genese und Entwicklung süchtigen Verhaltens sind sehr unterschiedliche<br />

komplexe und sich wechselseitig bedingende Faktoren und Prozesse anzunehmen.<br />

Entstehung und Verlauf des jeweiligen Suchtverhaltens werden beeinflusst von der<br />

individuellen Persönlichkeitsentwicklung und Erlebnisverarbeitung eines Menschen<br />

sowie von der Wirkung, die mit einem Suchtmittel beabsichtigt und erreicht wird<br />

(z.B. Anerkennung, Ausgleich fehlenden Selbstwertes, Angstbewältigung, Betäubung,<br />

Konfliktbewältigung usw.).<br />

Das Suchtverhalten wird gleichzeitig in hohem Maße geprägt von psychosozialen<br />

Gegebenheiten, Werten- und Beziehungssystemen und Konsumgewohnheiten, in<br />

denen sich der gefährdete oder bereits abhängig gewordene Mensch bewegt und lebt.<br />

Den missbräuchlichen Konsum von Suchtmitteln verstehen wir auf diesem Hintergrund<br />

als Versuch, die eigenen Probleme zu bewältigen oder zumindest mit ihnen im<br />

individuellen Lebensalltag zurechtzukommen. Allerdings wird im Laufe der fortschreitenden<br />

Entwicklung dieser misslingende Lösungsversuch selbst zum Problem,<br />

der weitere individuelle und soziale Konflikte und Schädigungen mit sich bringen<br />

kann.


4<br />

Somit unterstellen wir den Betroffenen eine - wenn auch auf ein untaugliches<br />

(Sucht-) Mittel setzende - Heilungsabsicht, die auch im weiteren Krankheitsverlauf<br />

vorhanden ist und im therapeutischen Prozess nutzbar gemacht werden kann.<br />

Gemeinsam mit den Klienten(innen) werden sowohl individuelle Aspekte der Suchtgefährdung<br />

und -erkrankung analysiert als auch die jeweilige Umwelt- und Beziehungsstruktur<br />

erfasst und das Ineinanderwirken dieser Faktoren thematisiert.<br />

Durch dieses individuelle und differenzierte Vorgehen lassen sich die jeweiligen<br />

Veränderungsnotwendigkeiten einer Person und ihres Umfeldes erarbeiten. Dabei<br />

setzen wir insbesondere auf die Aktivierung der vorhandenen Ressourcen und die<br />

Entwicklung zufrieden stellender Lebensgestaltungsmöglichkeiten. Wir streben ein<br />

frühzeitiges Einbeziehen des sozialen Umfeldes an, damit das in der Therapie Erarbeitete<br />

regelmäßig in der Alltagsrealität der Klienten/-innen erprobt und integriert<br />

werden kann.<br />

Als Caritaseinrichtung begegnen wir unseren Klienten/-innen auch auf der Basis der<br />

christlichen Nächstenliebe. Die Entwicklung einer Suchterkrankung wird häufig von<br />

einer fehlenden Sinndimension begleitet. Wir beziehen daher neben den fachlichen<br />

Elementen auch die religiöse Dimension mit ein.<br />

3. BESCHREIBUNG DER EINRICHTUNG<br />

Das Betreute Wohnen dient im Anschluss an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung<br />

der Stabilisierung des Therapieerfolges (Suchtmittelfreiheit und berufliche und<br />

soziale Wiedereingliederung). Notwendige Bestandteile sind die Überlassung eines<br />

Wohnplatzes sowie Beratung und Betreuung. Der Wohnraum wird in der Regel in<br />

Form von Einzelzimmern unter Mitbenutzung von Küche und Sanitärräumen<br />

angeboten. Die Beratung bedeutet Fortsetzung und Weiterführung des therapeutischen<br />

Prozesses, die Betreuung vielfältige Unterstützung zur Alltagsbewältigung.<br />

Das Betreute Wohnen befindet sich im gleichen Haus wie die PSB, in zentraler Lage<br />

in der Stadt <strong>Freiburg</strong> (ca. 211 000 Einwohner). Hilfesuchende aus der Stadt <strong>Freiburg</strong><br />

sowie aus den umliegenden Landkreisen werden bevorzugt aufgenommen.


5<br />

3.1. Räumliche Ausstattung<br />

Das Betreute Wohnen befindet .sich im gleichen Haus wie die Psychosoziale<br />

Beratungsstelle. Die Wohngemeinschaft bietet 11 Plätze, die auf zwei<br />

abgeschlossene Wohnungen verteilt sind. Die Zimmer und jeweils ein<br />

Aufenthaltsraum sind möbliert, die Küchen sind funktionsfähig ausgestattet. Im<br />

Speicher und im Keller gibt es Abstellmöglichkeiten. Im Keller befindet sich zusätzlich<br />

eine Waschküche mit Waschmaschine und Wäschetrockner.<br />

Die Einzel- und Gruppengespräche werden in den Räumen der PSB durchgeführt.<br />

3.2. Personelle Besetzung<br />

Die Arbeit im Betreuten Wohnen ist in das Team der Psychosozialen<br />

Beratungsstelle, die sich im gleichen Haus befindet, eingebunden. Eine der<br />

Personalstellen ist über das Betreute Wohnen finanziert Zwei PSB-Mitarbeiter leiten<br />

die Gruppe. Im Einzelgespräch sind die WG-Bewohner auf alle Mitarbeiter der PSB<br />

verteilt. Diese Verteilung hat den Vorteil, dass beim Auszug ein Wechsel in die<br />

Beratungsstelle nicht mit einem Wechsel der Bezugsperson verbunden sein muss.<br />

Die Einzelgespräche sind weiterhin beim selben Mitarbeiter/-in möglich, und die<br />

Angebote der Beratungsstelle konnten schon während des Betreuten Wohnens<br />

kennen gelernt werden.<br />

3.3. Finanzierung<br />

Das Betreute Wohnen wird finanziert für Suchtkranke gemäß den Richtlinien des<br />

Landeswohlfahrtsverbandes Baden über die Förderung betreuter Wohnangebote für<br />

erwachsene behinderte Menschen durch eine monatliche Betreuungspauschale und<br />

zusätzlich durch eine einmalige Nachsorgepauschale durch den Kostenträger der<br />

stationären Vorbehandlung.<br />

Die Bewohner/-innen finanzieren ihren Lebensunterhalt durch ihr individuelles Einkommen<br />

und bezahlen für den Wohnraum ein monatliches Nutzungsentgelt.


6<br />

4. ZIELE DES BETREUTEN <strong>WOHNEN</strong>S<br />

Das Betreute Wohnen fördert die Klienten/-innen in ihren Stärken und Fähigkeiten.<br />

Die in der stationären Vorbehandlung erreichten Entwicklungen sollen fortgeführt<br />

und im Alltag erprobt und umgesetzt werden. Damit sollen folgende Ziele erreicht<br />

werden:<br />

Befähigung zum selbständigen Wohnen und zur selbständigen Haushaltsführung<br />

Entwicklung sozialer Kompetenz im Hinblick auf das spätere Wohnumfeld,<br />

Aufbau von sozialen Bezügen (Familie, Freundeskreis, Selbsthilfegruppen)<br />

Gestaltung der Freizeit<br />

Aufnahme und Stabilisierung von Arbeit und Ausbildung<br />

Stabilisierung der Abstinenz<br />

4.1. Zielgruppe<br />

Zielgruppe des Betreuten Wohnens sind Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige,<br />

die in der Regel eine stationäre Entwöhnungsbehandlung erfolgreich abgeschlossen<br />

haben. Im Einzelfall ist Betreutes Wohnen nach einem qualifizierten<br />

Entzug möglich. In geringer Zahl werden auch Personen mit Doppeldiagnosen (z.B.<br />

Sucht und Psychose oder Sucht und Borderline-Störung) aufgenommen.<br />

Die Belegung ist gemischtgeschlechtlich, Kinder können mit aufgenommen werden.<br />

4.2. Indikationskriterien<br />

Die Rückkehr ins alte Umfeld ist nicht möglich oder aus therapeutischen Gründen<br />

nicht sinnvoll<br />

Zur Stabilisierung der Abstinenz ist ein beschützender Rahmen erforderlich<br />

Erhöhte Intensität in der Betreuung ist notwendig. Dies ist einerseits durch die<br />

hohe Frequenz der Einzel- und Gruppengespräche möglich wie auch durch das<br />

gemeinsame Wohnen mit Mitbetroffenen


7<br />

5. VERLAUF DES BETREUTEN <strong>WOHNEN</strong>S<br />

5.1. Vorbereitung<br />

In der Regel bewirbt sich ein zukünftiger Bewohner schriftlich aus der stationären<br />

Entwöhnungsbehandlung. Wenn voraussichtlich zum Entlasszeitpunkt ein Wohnplatz<br />

frei ist, wird er zu einem oder mehreren Kennenlerngesprächen eingeladen. In<br />

den Gesprächen geht es um das Verstehen des bisherigen Lebens- und Suchtverlaufs<br />

und das Nachvollziehen der in der stationären Therapie erreichten Erkenntnisse und<br />

Veränderungen. Im Gespräch sollen Ziele für das Betreute Wohnen beschrieben und<br />

festgelegt werden.<br />

Das entscheidende Gespräch, ob jemand ins Betreute Wohnen aufgenommen wird,<br />

führen in der Regel zwei Mitarbeiter. Danach erfolgt die Antragstellung bei dem<br />

zuständigen kommunalen Leistungsträger, der bei Genehmigung einen Gesamtplan<br />

erstellt. Der zukünftige Bewohner stellt sich in der Hausgruppe vor und lernt seinen<br />

zukünftigen Wohnraum kennen.<br />

5.2. Betreutes Wohnen<br />

Bei Einzug schließen wir mit den Bewohnern einen Vertrag mit zunächst 6-monatiger<br />

Gültigkeit; der Vertrag kann dann um maximal weitere 6 Monate verlängert werden.<br />

Als Wohnraum stehen in der Regel ein möbliertes Einzelzimmer und die Gemeinschaftsräume<br />

zur Verfügung. Der Bewohner hat einen Wohnungs- und Zimmerschlüssel,<br />

kann ohne Einschränkung Besuch empfangen und sich uneingeschränkt<br />

außer Haus bewegen. Für die Gestaltung des Wohnens (Einkauf, Reinigung,<br />

Nahrungszubereitung, gemeinschaftliche Aktivitäten usw.) sind die Bewohner selbst<br />

verantwortlich.<br />

Das Betreute Wohnen findet in der Regel im von uns zur Verfügung gestellten<br />

Wohnraum statt. In Einzelfällen kann es auch als Betreutes Einzelwohnen außerhalb<br />

durchgeführt werden.


8<br />

Verbindlich sind folgende Punkte geregelt:<br />

Einhalten der Abstinenz von Suchtstoffen (Alkohol, Medikamenten und illegalen<br />

Drogen)<br />

Die Auseinandersetzung mit der Abhängigkeitserkrankung ist ein regelmäßiger<br />

Bestandteil der Einzel- und Gruppengespräche. Die Entscheidung zur abstinenten<br />

Lebensweise ist ein schwieriger Prozess. Sie wird nicht einmalig getroffen,<br />

sondern unterliegt immer wieder Zweifeln und neuen Entscheidungsfindungen.<br />

<br />

Einzelgespräche<br />

Jeder Bewohner hat in der Regel einmal wöchentlich ein Einzelgespräch mit<br />

einem Mitarbeiter. Das Einzelgespräch hat je nach Situation und Entwicklungsstand<br />

des Bewohners entweder psychotherapeutische Elemente oder dient der<br />

Alltagsbewältigung sowie der Integration (Lebensplanung, berufliche Entwicklung,<br />

Entwicklung von Freizeitinteressen etc.).<br />

<br />

Gruppe<br />

Jeder Bewohner nimmt an der einmal wöchentlich stattfindenden Gruppe teil,<br />

die von zwei Mitarbeitern geleitet wird. Die Gruppe beinhaltet in der Regel ein<br />

gemeinsames Gespräch über die Fortentwicklung des Einzelnen und der Hausgemeinschaft,<br />

kann aber auch in größeren Abständen zu gemeinsamen Aktivitäten<br />

genutzt werden.<br />

<br />

Arbeitsprojekt<br />

Jeder Bewohner, der sich nicht in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis<br />

befindet, nimmt einen halben Tag pro Woche - unter Anleitung eines<br />

Mitarbeiters - am Arbeitsprojekt teil. Inhalte des Arbeitsprojekts sind z.B.<br />

Renovierung und Instandhaltung des Wohnraums. Das gemeinsame Arbeiten<br />

fördert die Integration in die Hausgemeinschaft und die Identifikation mit dem<br />

neuen Wohnumfeld.<br />

<br />

Begleitung im Alltag<br />

Durch die räumliche Nähe von Wohngemeinschaft und Psychosozialer Beratungs-<br />

und Behandlungsstelle sind spontane Begegnungen möglich. Diese viel-


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fältigen Kontakte mit allen Mitarbeitern der PSB sowie den Bewohnern untereinander<br />

dienen der Persönlichkeitsentwicklung und sind Hilfestellungen im<br />

Alltag.<br />

5.3. Beendigung des Betreuten Wohnens<br />

Das Betreute Wohnen endet je nach individueller Vereinbarung, spätestens nach<br />

einem Jahr. Danach stehen dem ehemaligen Bewohner die vielfältigen Angebote der<br />

PSB zur Verfügung.<br />

6. UMGANG MIT RÜCKFALL/KRISENINTERVENTION<br />

Entsprechend unserem Verständnis von Suchterkrankung sehen wir einen Behandlungsverlauf<br />

als dynamischen Prozess. Dazu können Krisen gehören, die bei Bewohnern<br />

zum Rückfall in alte Verhaltens- und Lebenslösungsmuster führen können und<br />

auch zum Rückfall in die Abhängigkeitssymptomatik, d.h. zum erneuten Konsum<br />

von Suchtmitteln.<br />

6.1. Rückfall mit Suchtmitteln<br />

Durch einen Rückfall mit Suchtmitteln wird die Fortsetzung des Betreuten Wohnens<br />

in Frage gestellt. Über die Beendigung oder Fortsetzung des Betreuten Wohnens<br />

wird vom Team individuell entschieden. Bei der Entscheidung sind folgende Punkte<br />

zu beachten:<br />

Zeitpunkt des Rückfalls im Verlauf der Behandlung<br />

Art und Ablauf (einmal oder über Tage rückfällig?)<br />

Haltung des Bewohners zum Rückfall bzw. seine Einordnung<br />

des Rückfalls in den Behandlungsprozess<br />

Art des Offenlegens<br />

Gesamtsituation in der Wohngemeinschaft bzw. im Team


10<br />

7. DOKUMENTATION UND QUALITÄTSSICHERUNG<br />

Zur Basisdokumentation wird für jeden Bewohner eine EBIS-Karteikarte angelegt.<br />

Die Verläufe im Betreuten Wohnen werden in individuellen Abschlussberichten<br />

dokumentiert. Die Gesamtsituation der Wohngemeinschaft wird einer statistischen<br />

Auswertung am Jahresende unterzogen. Die Behandlungsverläufe der einzelnen<br />

Bewohner und die Entwicklung im Zusammenleben der Hausgemeinschaft werden in<br />

Fallbesprechungen und Supervision regelmäßig reflektiert.<br />

Die Qualitätssicherung in den Einrichtungen der AGJ erfolgt im Rahmen eines von<br />

der Caritas Suchthilfe (CaSu) – Bundesverband der Suchthilfeeinrichtungen im<br />

Deutschen Caritasverband angestoßenen Qualitätsmanagementprozesses auf der<br />

Basis von DIN EN ISO und EFQM.<br />

Thomas Hodel<br />

Thomas Meder<br />

Juni 2006

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