PDF (4263,74 KB) - Gerhard Schützinger Labor-Schütz GmbH
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(4) Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers ist <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong><br />
unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, ohne vorherige<br />
Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong><br />
oder ihren Beauftragten sofort Zugang zu der unter Eigentumsvorbehalt<br />
stehenden Ware zu gewähren und sie herauszugeben. Nach<br />
entsprechender rechtzeitiger Androhung kann <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> die unter<br />
Eigentumsvorbehalt stehende Ware zur Befriedigung ihrer fälligen<br />
Forderungen gegen den Käufer anderweitig verwerten.<br />
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden<br />
Ware durch den Käufer wird stets für <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> vorgenommen.<br />
Das Anwartschaftsrecht des Käufers an der unter Eigentumsvorbehalt<br />
stehenden Ware setzt sich an der verarbeiteten oder umgebildeten<br />
Sache fort. Wird die Ware mit anderen, <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> nicht<br />
gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt<br />
<strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des<br />
Werts der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur<br />
Zeit der Verarbeitung. Der Käufer verwahrt die neuen Sachen für<br />
<strong><strong>Schütz</strong>inger</strong>. Für die durch Verarbeitung oder Umbildung entstehende<br />
Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die unter<br />
Eigentumsvorbehalt stehende Ware.<br />
(6) <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> ist auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die ihr zustehenden<br />
Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert<br />
der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge<br />
die Forderungen von <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> aus der Geschäftsverbindung<br />
mit dem Käufer um mehr als 20 %-Punkte übersteigt. Bei der<br />
Bewertung ist vom Rechnungswert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden<br />
Waren und vom Nominalwert bei Forderungen auszugehen.<br />
(7) Bei Warenlieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die Eigentums–vorbehaltsregelung<br />
nach Abs. 1 bis 6 dieser Regelung nicht<br />
die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland,<br />
räumt der Käufer <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> hiermit ein entsprechendes<br />
Sicherungsrecht ein. Sofern hierfür weitere Erklärungen oder Handlungen<br />
erforderlich sind, wird der Käufer diese Erklärungen abgeben<br />
und Handlungen vornehmen. Der Käufer wird an allen Maßnahmen<br />
mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger<br />
Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.<br />
§ 9<br />
Produkthaftung<br />
(1) Der Käufer wird die Ware in sicherheitsrelevanter Hinsicht nicht verändern,<br />
insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren<br />
bei unsachgemäßem Gebrauch der Vertragswaren nicht verändern<br />
oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Käufer<br />
<strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter<br />
frei, soweit der Käufer für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich<br />
ist.<br />
(2) Wird <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> aufgrund eines Produktfehlers der Ware zu einem<br />
Produktrückruf oder einer -warnung veranlasst, so wird der Käufer<br />
<strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> unterstützen und alle ihm zumutbaren, von <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong><br />
angeordneten Maßnahmen treffen. Der Käufer ist verpflichtet, die<br />
Kosten des Produktrückrufs oder der -warnung zu tragen, soweit er<br />
für den Produktfehler und den eingetretenen Schaden nach produkthaftungsrechtlichen<br />
Grundsätzen verantwortlich ist. Weitergehende<br />
Ansprüche von <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> bleiben unberührt.<br />
(3) Der Käufer wird <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> unverzüglich über ihm bekannt werdende<br />
Risiken bei der Verwendung der Vertragswaren und mögliche<br />
Produktfehler informieren.<br />
mit Sicherheit!<br />
§ 10<br />
Höhere Gewalt<br />
(1) Sofern <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen<br />
Pflichten, insbesondere an der Lieferung der Ware gehindert<br />
wird, wird <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> für die Dauer des Hindernisses sowie einer<br />
angemessenenAnlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Käufer<br />
zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern<br />
<strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> die Erfüllung ihrer Pflichten durch unvorhersehbare und<br />
von <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch<br />
Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energiemangel, Lieferhindernisse<br />
bei einem Zulieferer oder wesentliche Betriebsstörungen,<br />
unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird.<br />
(2) <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein solches<br />
Hindernis mehr als vier Monate andauert und die Erfüllung des<br />
Vertrages infolge des Hindernisses für <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> kein Interesse mehr<br />
hat. Auf Verlangen des Käufers wird <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> nach Ablauf der Frist<br />
erklären, ob sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder die<br />
Ware innerhalb einer angemessenen Frist liefern wird.<br />
§ 11<br />
Geheimhaltung<br />
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen gegenseitig zugänglich<br />
werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden<br />
oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse<br />
erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder<br />
aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Die Vertragsparteien<br />
werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie<br />
tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese<br />
unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte<br />
Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.<br />
§ 12<br />
Schlussbestimmungen<br />
(1) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers auf Dritte ist<br />
nur mit schriftlicher Zustimmung von <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> möglich.<br />
(2) Für die Rechtsbeziehungen des Käufers zu <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> gilt das Recht<br />
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens<br />
der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen<br />
Warenkauf (CISG).<br />
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung<br />
zwischen <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> und dem Käufer ist der Sitz von<br />
<strong><strong>Schütz</strong>inger</strong>.<br />
<strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Käufers sowie an<br />
jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.<br />
(4) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Käufers und von <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong><br />
ist der Sitz von <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong>.<br />
(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam<br />
oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem<br />
Vertrag eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen<br />
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare<br />
Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder<br />
undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer<br />
Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht,<br />
was nach dem Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, sofern<br />
die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht<br />
hätten.<br />
III<br />
<strong>Gerhard</strong> <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> <strong>Labor</strong>-<strong>Schütz</strong> <strong>GmbH</strong>, Eichwiesenring 6, 70567 Stuttgart,<br />
Tel. (0711) 71546-0, Fax (0711) 71546-40, www.schuetzinger.de, info@Schuetzinger.de