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PDF (4263,74 KB) - Gerhard Schützinger Labor-Schütz GmbH

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(4) Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers ist <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong><br />

unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, ohne vorherige<br />

Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong><br />

oder ihren Beauftragten sofort Zugang zu der unter Eigentumsvorbehalt<br />

stehenden Ware zu gewähren und sie herauszugeben. Nach<br />

entsprechender rechtzeitiger Androhung kann <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> die unter<br />

Eigentumsvorbehalt stehende Ware zur Befriedigung ihrer fälligen<br />

Forderungen gegen den Käufer anderweitig verwerten.<br />

(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden<br />

Ware durch den Käufer wird stets für <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> vorgenommen.<br />

Das Anwartschaftsrecht des Käufers an der unter Eigentumsvorbehalt<br />

stehenden Ware setzt sich an der verarbeiteten oder umgebildeten<br />

Sache fort. Wird die Ware mit anderen, <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> nicht<br />

gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt<br />

<strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des<br />

Werts der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur<br />

Zeit der Verarbeitung. Der Käufer verwahrt die neuen Sachen für<br />

<strong><strong>Schütz</strong>inger</strong>. Für die durch Verarbeitung oder Umbildung entstehende<br />

Sache gelten im Übrigen dieselben Bestimmungen wie für die unter<br />

Eigentumsvorbehalt stehende Ware.<br />

(6) <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> ist auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die ihr zustehenden<br />

Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert<br />

der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge<br />

die Forderungen von <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> aus der Geschäftsverbindung<br />

mit dem Käufer um mehr als 20 %-Punkte übersteigt. Bei der<br />

Bewertung ist vom Rechnungswert der unter Eigentumsvorbehalt stehenden<br />

Waren und vom Nominalwert bei Forderungen auszugehen.<br />

(7) Bei Warenlieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die Eigentums–vorbehaltsregelung<br />

nach Abs. 1 bis 6 dieser Regelung nicht<br />

die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland,<br />

räumt der Käufer <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> hiermit ein entsprechendes<br />

Sicherungsrecht ein. Sofern hierfür weitere Erklärungen oder Handlungen<br />

erforderlich sind, wird der Käufer diese Erklärungen abgeben<br />

und Handlungen vornehmen. Der Käufer wird an allen Maßnahmen<br />

mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger<br />

Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.<br />

§ 9<br />

Produkthaftung<br />

(1) Der Käufer wird die Ware in sicherheitsrelevanter Hinsicht nicht verändern,<br />

insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren<br />

bei unsachgemäßem Gebrauch der Vertragswaren nicht verändern<br />

oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Käufer<br />

<strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter<br />

frei, soweit der Käufer für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich<br />

ist.<br />

(2) Wird <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> aufgrund eines Produktfehlers der Ware zu einem<br />

Produktrückruf oder einer -warnung veranlasst, so wird der Käufer<br />

<strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> unterstützen und alle ihm zumutbaren, von <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong><br />

angeordneten Maßnahmen treffen. Der Käufer ist verpflichtet, die<br />

Kosten des Produktrückrufs oder der -warnung zu tragen, soweit er<br />

für den Produktfehler und den eingetretenen Schaden nach produkthaftungsrechtlichen<br />

Grundsätzen verantwortlich ist. Weitergehende<br />

Ansprüche von <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> bleiben unberührt.<br />

(3) Der Käufer wird <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> unverzüglich über ihm bekannt werdende<br />

Risiken bei der Verwendung der Vertragswaren und mögliche<br />

Produktfehler informieren.<br />

mit Sicherheit!<br />

§ 10<br />

Höhere Gewalt<br />

(1) Sofern <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen<br />

Pflichten, insbesondere an der Lieferung der Ware gehindert<br />

wird, wird <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> für die Dauer des Hindernisses sowie einer<br />

angemessenenAnlaufzeit von der Leistungspflicht frei, ohne dem Käufer<br />

zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dasselbe gilt, sofern<br />

<strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> die Erfüllung ihrer Pflichten durch unvorhersehbare und<br />

von <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> nicht zu vertretende Umstände, insbesondere durch<br />

Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energiemangel, Lieferhindernisse<br />

bei einem Zulieferer oder wesentliche Betriebsstörungen,<br />

unzumutbar erschwert oder vorübergehend unmöglich gemacht wird.<br />

(2) <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein solches<br />

Hindernis mehr als vier Monate andauert und die Erfüllung des<br />

Vertrages infolge des Hindernisses für <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> kein Interesse mehr<br />

hat. Auf Verlangen des Käufers wird <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> nach Ablauf der Frist<br />

erklären, ob sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch macht oder die<br />

Ware innerhalb einer angemessenen Frist liefern wird.<br />

§ 11<br />

Geheimhaltung<br />

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen gegenseitig zugänglich<br />

werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden<br />

oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse<br />

erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder<br />

aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Die Vertragsparteien<br />

werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie<br />

tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese<br />

unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte<br />

Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.<br />

§ 12<br />

Schlussbestimmungen<br />

(1) Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers auf Dritte ist<br />

nur mit schriftlicher Zustimmung von <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> möglich.<br />

(2) Für die Rechtsbeziehungen des Käufers zu <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> gilt das Recht<br />

der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens<br />

der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen<br />

Warenkauf (CISG).<br />

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung<br />

zwischen <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> und dem Käufer ist der Sitz von<br />

<strong><strong>Schütz</strong>inger</strong>.<br />

<strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Käufers sowie an<br />

jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.<br />

(4) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Käufers und von <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong><br />

ist der Sitz von <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong>.<br />

(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam<br />

oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem<br />

Vertrag eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen<br />

Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare<br />

Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder<br />

undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer<br />

Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht,<br />

was nach dem Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, sofern<br />

die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht<br />

hätten.<br />

III<br />

<strong>Gerhard</strong> <strong><strong>Schütz</strong>inger</strong> <strong>Labor</strong>-<strong>Schütz</strong> <strong>GmbH</strong>, Eichwiesenring 6, 70567 Stuttgart,<br />

Tel. (0711) 71546-0, Fax (0711) 71546-40, www.schuetzinger.de, info@Schuetzinger.de

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