Auszug aus der Niederschrift vom 15.12.2008 - Koblach
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Ebenso wurden die <strong>vom</strong> Land vorgegebenen Budgetansätze in den Ausgaben und in den Einnahmen<br />
eingesetzt. Erfreulicher Weise kommt es durch die aktuelle Finanz<strong>aus</strong>gleichsgesetzregelung<br />
2008 bis 2013 vor allem für Gemeinden unter 10.000 Einwohner zu beträchtlichen Mehreinnahmen.<br />
Ab dem Jahr 2009 sind für die jährlichen Zuteilungen <strong>der</strong> „Ertragsanteile nach <strong>der</strong> Bevölkerung“<br />
die tatsächlichen Einwohnerzahlen maßgebend, was <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Koblach</strong> auf Grund <strong>der</strong> rasant<br />
steigenden Bevölkerungszahl zu Gute kommt.<br />
Dies belegen die Einnahmen „Ertragsanteile nach <strong>der</strong> Bevölkerung“ (plus € 303.400,00). Angestiegen<br />
sind wie<strong>der</strong>um die Beiträge an den Sozialfonds (plus € 64.400,00). Beim Rettungsfonds übernimmt<br />
das Land ab 2009 60% anstatt 40% <strong>der</strong> Kosten. In Summe betragen die Mehreinnahmen<br />
gegenüber dem Jahr 2008 insgesamt € 317.800,00.<br />
Der Gemeindevorstand und <strong>der</strong> Ausschuss für Finanzplanung und Finanzwirtschaft haben in <strong>der</strong><br />
gemeinsamen Sitzung am 1.12.2008 über den Budget-Amtsentwurf 2009 beraten, diesen überarbeitet<br />
und schließlich <strong>der</strong> Gemeindevertretung den nunmehr vorliegenden Voranschlagsentwurf<br />
2009 einhellig zur Beschlussfassung empfohlen.<br />
Der Voranschlagsentwurf 2009 wurde allen Gemeindevertretern samt Beilagen vor dieser Sitzung<br />
zugestellt. Der Voranschlagsentwurf 2009 lautet wie folgt:<br />
Gruppe Einnahmen Ausgaben<br />
0 Vertretungskörper u. allgem. Verwaltung 961.900,00 945.600,00<br />
1 Öffentliche Ordnung u. Sicherheit 15.200,00 163.100,00<br />
2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 434.400,00 1,653.800,00<br />
3 Kunst, Kultur, Kultus 12.200,00 183.900,00<br />
4 Soziale Wohlfahrt u. Wohnbauför<strong>der</strong>ung 129.900,00 808.000,00<br />
5 Gesundheit 5.200,00 384.700,00<br />
6 Straßen- u. Wasserbau, Verkehr 416.400,00 1,054.700,00<br />
7 Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung 400,00 46.000,00<br />
8 Dienstleistungen 1,553.100,00 1,456.000,00<br />
9 Finanzwirtschaft 4,470.900,00 995.700,00<br />
7,999.600,00 7,691.500,00<br />
Zuführung Rücklage (H<strong>aus</strong>halts<strong>aus</strong>gleich) __________ 308.100,00<br />
7,999.600,00 7,999.600,00<br />
Der Gemeindeh<strong>aus</strong>halt 2009 mit Ausgaben von € 7,691.500,00 und Einnahmen von € 7,999.600,00<br />
weist einen Überschuss von € 308.100,00 <strong>aus</strong>, welcher den Rücklagen zugeführt werden soll. Das<br />
Gesamtbudget 2009 liegt um 12,88% über dem Voranschlag des Jahres 2008 (€ 7,086.800). Im<br />
Wesentlichen macht die Erhöhung <strong>der</strong> Budgetsumme die Einbringung <strong>der</strong> Landesmittel in die GIG<br />
zur Finanzierung des Projektes „<strong>Koblach</strong> – DorfMitte“ <strong>aus</strong> (€ 800.000,00).<br />
Die Finanzkraft <strong>der</strong> Gemeinde (gemäß § 73 Abs. 1 Gemeindegesetz) beträgt für das Jahr 2009<br />
€ 3,626.800,00.<br />
Der Bürgermeister informiert über die bedeutendsten Projekte (Ausgaben) im Budgetentwurf 2009:<br />
-Projekt „<strong>Koblach</strong> – DorfMitte“ – Generalsanierung Gemeindeh<strong>aus</strong>:<br />
Die GIG ist mit <strong>der</strong> Realisierung und Finanzierung dieses Projektes betraut. Die Ausgaben 2009<br />
sind deshalb im Voranschlag <strong>der</strong> GIG <strong>aus</strong>gewiesen.<br />
-Friedhofs-Erweiterung<br />
Die geschätzten Bau- und Nebenkosten des gesamten Projektes betragen netto € 470.000,00. Das<br />
Projekt soll in den Jahren 2009 und 2010 realisiert werden. Im Budget 2009 <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Koblach</strong><br />
sind Ausgaben in Höhe von € 200.000,00 und Einnahmen von € 74.000,00 eingesetzt (Landesför<strong>der</strong>ung<br />
37%). Die Realisierung des Projektes über die GIG wird noch geprüft (Steuerersparnis).<br />
<strong>Auszug</strong> NS GVE/026/2008 v. <strong>15.12.2008</strong> Seite 2