Rundschreiben Nr. 1.2009 vom 20. April 2009 - AnwaltVerein ...
Rundschreiben Nr. 1.2009 vom 20. April 2009 - AnwaltVerein ...
Rundschreiben Nr. 1.2009 vom 20. April 2009 - AnwaltVerein ...
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RundSchreiben<br />
ist fest entschlossen, diese Vorteile des<br />
deutschen Rechts offensiv und selbstbewusst<br />
im In- und Ausland zu vertreten.<br />
Zu diesem Zweck haben Bundesnotarkammer<br />
(BNotK), Bundesrechtsanwaltskammer<br />
(BRAK), Deutscher Anwaltverein<br />
(DAV), Deutscher Notarverein<br />
(DNotV) und Deutscher Richterbund<br />
(DRB) gemeinsam die Broschüre „Law –<br />
Made in Germany“ erstellt, die Sie unter<br />
www.lawmadeingermany.de bestellen<br />
können.<br />
Neu: DAV-Service-Hotline<br />
zum Gebührenrecht<br />
Wer in Gebührenfragen nicht weiterkommt<br />
und einen ersten Rat oder eine<br />
Auskunft braucht, kann sich an die neue<br />
DAV-Service-Hotline wenden. Unter der<br />
gebührenfreien Telefonnummer 0800-<br />
1328328 erhalten Mitglieder der örtlichen<br />
<strong>AnwaltVerein</strong>e und des FORUMS<br />
Junge Anwaltschaft Orientierungshilfe<br />
im Dschungel des RVG. Die Hotline<br />
ist von Mo-Fr von 10-12 Uhr und von<br />
Mo-Do von 13-15 Uhr erreichbar. Um<br />
den Service in Anspruch nehmen zu<br />
können, sollte man seine Mitgliedsnummer<br />
parat haben. Die sechsstellige<br />
Mitgliedsnummer findet man auf<br />
dem Mitgliedsausweis oder auf dem<br />
Adressetikett des Anwaltsblatts oder<br />
der AdVoice.<br />
Stärkung der Rechte von<br />
Verletzten und Zeugen im<br />
Strafverfahren<br />
Der DAV hat durch den Strafrechtsausschuss<br />
zum Referentenentwurf des<br />
BMJ zum „Gesetz zur Stärkung der<br />
Rechte von Verletzten und Zeugen im<br />
Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)“<br />
Stellung genommen. Der DAV<br />
spricht sich grundsätzlich für eine professionelle<br />
Begleitung eines mutmaßlichen<br />
Opfers im Strafprozess aus, gibt<br />
aber zu bedenken, dass die Stärkung<br />
der Rechte auf einer (Opfer-)Seite eine<br />
Schwächung der Rechtsposition auf<br />
der anderen (Verteidigungs-)Seite mit<br />
sich bringen könnte. Zur Gewährleistung<br />
der Interessenkonkordanz regt<br />
der DAV die Einführung einer obligatorischen<br />
authentischen Aufzeichnung<br />
von Zeugenaussagen auf Bild-Ton-<br />
Träger im Ermittlungsverfahren an.<br />
Debatte zu § 160 a StPO<br />
im Bundestag<br />
Am 21. Januar <strong>2009</strong> hat auf Antrag der<br />
FDP-Bundestagsfraktion eine Debatte<br />
zu § 160 a StPO im Bundestag stattgefunden.<br />
Der DAV begrüßt den Gesetzentwurf<br />
der FDP-Bundestagsfraktion zum<br />
verbesserten Schutz von Berufsgeheimnisträgern<br />
vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen.<br />
Das Anliegen der FDP,<br />
einen einheitlichen Schutz aller Berufsgeheimnisträger<br />
zu erreichen, indem<br />
sowohl für Geistliche, Abgeordnete,<br />
Rechtsanwälte und Journalisten ein<br />
umfassendes Beweiserhebungs- und<br />
Beweisverwertungsgebot in § 160 a<br />
StPO verankert wird, entspricht einer<br />
Forderung des DAV, das durch § 160 a<br />
StPO eingeführte 2-Klassenrecht innerhalb<br />
der Gruppe der Berufsgeheimnisträger<br />
wieder aufzuheben. Nach Auffassung<br />
des DAV verkennt insbesondere<br />
die willkürliche Unterscheidung zwischen<br />
Strafverteidiger und nicht verteidigendem<br />
Rechtsanwalt die verfassungsrechtliche<br />
Stellung von Anwälten und<br />
wird dem Berufsbild des Rechtsanwalts<br />
in keiner Weise gerecht.<br />
Plakatmotiv „Superheld“<br />
Das neue Anzeigenmotiv der DAV-<br />
Werbekampagne, der „Superheld“, ist<br />
ab sofort auch als Plakat erhältlich.<br />
Es wirbt für die anwaltliche Beratung<br />
im Bereich der Vorsorge und erschien<br />
Anfang März <strong>2009</strong> als Anzeige in „Der<br />
Spiegel“ und „Stern“. Das Plakat kann<br />
beispielsweise in den Warteräumen von<br />
Kanzleien ausgehängt oder für die<br />
Bestückung von Schaufenstern genutzt<br />
werden. Alle DAV-Plakate sowie die<br />
Bestellmöglichkeit finden Sie unter<br />
www.anwaltverein.de/leistungen/<br />
werbung/werbekampagne/plakate<br />
EIÜ – EUROPA IM ÜBERBLICK<br />
Sammelklagen im Wettbewerbsrecht<br />
– Parlament<br />
In der Plenarsitzung am 26. März <strong>2009</strong><br />
hat das Europäische Parlament in<br />
einer Entschließung den Bericht des<br />
Europaabgeordneten Klaus-Heiner<br />
Lehne zu dem Weißbuch Schadenersatzklagen<br />
wegen Verletzung des<br />
EG-Wettbewerbsrechts ohne Änderungen<br />
angenommen. Damit stimmen<br />
die Parlamentarier für ein horizontales<br />
Instrument der gerichtlichen<br />
Rechtsdurchsetzung, sprechen sich aber<br />
gegen das amerikanische Sammelklagenmodell<br />
aus.<br />
Ablehnung der Vollstreckung<br />
eines EU-Haftbefehls – EuGH<br />
Mit Fragen der Vollstreckung eines<br />
Europäischen Haftbefehls befassen<br />
sich die Schlussanträge <strong>vom</strong> 24. März<br />
<strong>2009</strong> in der Rechtssache C-123/08.<br />
Die Auslegung des Art. 4 <strong>Nr</strong>. 6 des<br />
Rahmenbeschluss 2002/284/JI, der<br />
einen fakultativen Ablehnungsgrund<br />
vorsieht, ist Gegenstand der Vorlagefrage.<br />
Danach kann die Vollstreckungsbehörde<br />
die Vollstreckung eines Europäischen<br />
Haftbefehls ablehnen, wenn<br />
sich die gesuchte Person im Vollstreckungsmitgliedstaat<br />
aufhält, dessen<br />
Staatsangehöriger ist oder dort ihren<br />
Wohnsitz hat und dieser Staat sich<br />
verpflichtet, die Strafe nach seinem<br />
innerstaatlichen Recht zu vollstrecken.<br />
In dem Verfahren wurde gegen einen<br />
deutschen Staatsangehörigen ein EU-<br />
Haftbefehl zwecks Vollstreckung einer<br />
Gesamtfreiheitsstrafe in Deutschland<br />
erlassen. Der Verurteilte hielt sich<br />
bereits dauerhaft in den Niederlanden<br />
auf, war dort mit seiner Frau gemeldet<br />
und ging einer sozialversicherungspflichtigen<br />
Beschäftigung nach. Nach<br />
der Auffassung der vorgelegten Schlussanträge<br />
müssen objektive Kriterien, die<br />
die konkrete Situation der Person kennzeichnen,<br />
den Schluss zulassen, dass<br />
die Vollstreckung in dem Mitgliedstaat<br />
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N o 1 / <strong>2009</strong>