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Rundschreiben Nr. 1.2009 vom 20. April 2009 - AnwaltVerein ...

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RundSchreiben<br />

ist fest entschlossen, diese Vorteile des<br />

deutschen Rechts offensiv und selbstbewusst<br />

im In- und Ausland zu vertreten.<br />

Zu diesem Zweck haben Bundesnotarkammer<br />

(BNotK), Bundesrechtsanwaltskammer<br />

(BRAK), Deutscher Anwaltverein<br />

(DAV), Deutscher Notarverein<br />

(DNotV) und Deutscher Richterbund<br />

(DRB) gemeinsam die Broschüre „Law –<br />

Made in Germany“ erstellt, die Sie unter<br />

www.lawmadeingermany.de bestellen<br />

können.<br />

Neu: DAV-Service-Hotline<br />

zum Gebührenrecht<br />

Wer in Gebührenfragen nicht weiterkommt<br />

und einen ersten Rat oder eine<br />

Auskunft braucht, kann sich an die neue<br />

DAV-Service-Hotline wenden. Unter der<br />

gebührenfreien Telefonnummer 0800-<br />

1328328 erhalten Mitglieder der örtlichen<br />

<strong>AnwaltVerein</strong>e und des FORUMS<br />

Junge Anwaltschaft Orientierungshilfe<br />

im Dschungel des RVG. Die Hotline<br />

ist von Mo-Fr von 10-12 Uhr und von<br />

Mo-Do von 13-15 Uhr erreichbar. Um<br />

den Service in Anspruch nehmen zu<br />

können, sollte man seine Mitgliedsnummer<br />

parat haben. Die sechsstellige<br />

Mitgliedsnummer findet man auf<br />

dem Mitgliedsausweis oder auf dem<br />

Adressetikett des Anwaltsblatts oder<br />

der AdVoice.<br />

Stärkung der Rechte von<br />

Verletzten und Zeugen im<br />

Strafverfahren<br />

Der DAV hat durch den Strafrechtsausschuss<br />

zum Referentenentwurf des<br />

BMJ zum „Gesetz zur Stärkung der<br />

Rechte von Verletzten und Zeugen im<br />

Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)“<br />

Stellung genommen. Der DAV<br />

spricht sich grundsätzlich für eine professionelle<br />

Begleitung eines mutmaßlichen<br />

Opfers im Strafprozess aus, gibt<br />

aber zu bedenken, dass die Stärkung<br />

der Rechte auf einer (Opfer-)Seite eine<br />

Schwächung der Rechtsposition auf<br />

der anderen (Verteidigungs-)Seite mit<br />

sich bringen könnte. Zur Gewährleistung<br />

der Interessenkonkordanz regt<br />

der DAV die Einführung einer obligatorischen<br />

authentischen Aufzeichnung<br />

von Zeugenaussagen auf Bild-Ton-<br />

Träger im Ermittlungsverfahren an.<br />

Debatte zu § 160 a StPO<br />

im Bundestag<br />

Am 21. Januar <strong>2009</strong> hat auf Antrag der<br />

FDP-Bundestagsfraktion eine Debatte<br />

zu § 160 a StPO im Bundestag stattgefunden.<br />

Der DAV begrüßt den Gesetzentwurf<br />

der FDP-Bundestagsfraktion zum<br />

verbesserten Schutz von Berufsgeheimnisträgern<br />

vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen.<br />

Das Anliegen der FDP,<br />

einen einheitlichen Schutz aller Berufsgeheimnisträger<br />

zu erreichen, indem<br />

sowohl für Geistliche, Abgeordnete,<br />

Rechtsanwälte und Journalisten ein<br />

umfassendes Beweiserhebungs- und<br />

Beweisverwertungsgebot in § 160 a<br />

StPO verankert wird, entspricht einer<br />

Forderung des DAV, das durch § 160 a<br />

StPO eingeführte 2-Klassenrecht innerhalb<br />

der Gruppe der Berufsgeheimnisträger<br />

wieder aufzuheben. Nach Auffassung<br />

des DAV verkennt insbesondere<br />

die willkürliche Unterscheidung zwischen<br />

Strafverteidiger und nicht verteidigendem<br />

Rechtsanwalt die verfassungsrechtliche<br />

Stellung von Anwälten und<br />

wird dem Berufsbild des Rechtsanwalts<br />

in keiner Weise gerecht.<br />

Plakatmotiv „Superheld“<br />

Das neue Anzeigenmotiv der DAV-<br />

Werbekampagne, der „Superheld“, ist<br />

ab sofort auch als Plakat erhältlich.<br />

Es wirbt für die anwaltliche Beratung<br />

im Bereich der Vorsorge und erschien<br />

Anfang März <strong>2009</strong> als Anzeige in „Der<br />

Spiegel“ und „Stern“. Das Plakat kann<br />

beispielsweise in den Warteräumen von<br />

Kanzleien ausgehängt oder für die<br />

Bestückung von Schaufenstern genutzt<br />

werden. Alle DAV-Plakate sowie die<br />

Bestellmöglichkeit finden Sie unter<br />

www.anwaltverein.de/leistungen/<br />

werbung/werbekampagne/plakate<br />

EIÜ – EUROPA IM ÜBERBLICK<br />

Sammelklagen im Wettbewerbsrecht<br />

– Parlament<br />

In der Plenarsitzung am 26. März <strong>2009</strong><br />

hat das Europäische Parlament in<br />

einer Entschließung den Bericht des<br />

Europaabgeordneten Klaus-Heiner<br />

Lehne zu dem Weißbuch Schadenersatzklagen<br />

wegen Verletzung des<br />

EG-Wettbewerbsrechts ohne Änderungen<br />

angenommen. Damit stimmen<br />

die Parlamentarier für ein horizontales<br />

Instrument der gerichtlichen<br />

Rechtsdurchsetzung, sprechen sich aber<br />

gegen das amerikanische Sammelklagenmodell<br />

aus.<br />

Ablehnung der Vollstreckung<br />

eines EU-Haftbefehls – EuGH<br />

Mit Fragen der Vollstreckung eines<br />

Europäischen Haftbefehls befassen<br />

sich die Schlussanträge <strong>vom</strong> 24. März<br />

<strong>2009</strong> in der Rechtssache C-123/08.<br />

Die Auslegung des Art. 4 <strong>Nr</strong>. 6 des<br />

Rahmenbeschluss 2002/284/JI, der<br />

einen fakultativen Ablehnungsgrund<br />

vorsieht, ist Gegenstand der Vorlagefrage.<br />

Danach kann die Vollstreckungsbehörde<br />

die Vollstreckung eines Europäischen<br />

Haftbefehls ablehnen, wenn<br />

sich die gesuchte Person im Vollstreckungsmitgliedstaat<br />

aufhält, dessen<br />

Staatsangehöriger ist oder dort ihren<br />

Wohnsitz hat und dieser Staat sich<br />

verpflichtet, die Strafe nach seinem<br />

innerstaatlichen Recht zu vollstrecken.<br />

In dem Verfahren wurde gegen einen<br />

deutschen Staatsangehörigen ein EU-<br />

Haftbefehl zwecks Vollstreckung einer<br />

Gesamtfreiheitsstrafe in Deutschland<br />

erlassen. Der Verurteilte hielt sich<br />

bereits dauerhaft in den Niederlanden<br />

auf, war dort mit seiner Frau gemeldet<br />

und ging einer sozialversicherungspflichtigen<br />

Beschäftigung nach. Nach<br />

der Auffassung der vorgelegten Schlussanträge<br />

müssen objektive Kriterien, die<br />

die konkrete Situation der Person kennzeichnen,<br />

den Schluss zulassen, dass<br />

die Vollstreckung in dem Mitgliedstaat<br />

16<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>

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