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Rundschreiben Nr. 1.2009 vom 20. April 2009 - AnwaltVerein ...

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RundSchreiben<br />

mäßiges Ziel gerechtfertigt sei. Dabei<br />

könnten sozialpolitische Ziele aus<br />

den Bereichen Beschäftigungspolitik,<br />

Arbeitsmarkt und berufliche Bildung<br />

als rechtmäßige Ziele im Sinne der<br />

Vorschrift angesehen werden. Der<br />

Gerichtshof betont, dass die Mitgliedstaaten<br />

bei der Wahl der Mittel zur<br />

Erreichung der Ziele ihrer Sozialpolitik<br />

über einen weiten Wertungsspielraum<br />

verfügten. Allerdings müsse der Mitgliedstaat<br />

neben der Rechtmäßigkeit<br />

des Ziels auch die Angemessenheit und<br />

Erforderlichkeit des Mittels nachweisen.<br />

Im Ausgangsrechtsstreit hatte der<br />

National Council on Ageing, eine englische<br />

gemeinnützige Einrichtung zur<br />

Förderung des Wohls älterer Personen,<br />

geklagt. Die Klage wendete sich im<br />

Wesentlichen gegen eine nationale Regelung,<br />

nach der Beschäftigte, die das<br />

65. Lebensjahr vollendet haben, wegen<br />

der Versetzung in den Ruhestand entlassen<br />

werden können.<br />

Austausch von Strafregisterdaten<br />

– Rat<br />

Der Rat der EU-Justizminister hat am<br />

27. Februar <strong>2009</strong> einen Rahmenbeschluss<br />

zum Austausch von Strafregisterdaten<br />

angenommen. Im Register erfasste Strafurteile<br />

sollen in Zukunft EU-weit nach<br />

einer einheitlichen Verfahrensweise ausgetauscht<br />

werden. Die grundlegenden<br />

Bestimmungen des Rahmenbeschlusses<br />

sehen zunächst vor, dass eine Datenübermittlung<br />

an den Mitgliedstaat, aus<br />

dem der Verurteilte stammt, zwingend<br />

und von Amts wegen erfolgt – und zwar<br />

zum einen nach jeder strafrechtlichen<br />

und registerrelevanten Verurteilung,<br />

zum anderen nach jeder Änderung oder<br />

Löschung in den jeweiligen Registern des<br />

Mitgliedstaats. Von den Mitgliedstaaten<br />

sollen die hierfür ansprechbaren und<br />

verantwortlichen Zentralbehörden eingerichtet<br />

werden. Datenabfragen durch<br />

Verfolgungsbehörden einzelner Mitgliedstaaten<br />

sollen auf der Grundlage<br />

dieses Systems schnell und einheitlich<br />

erfolgen können. Eine Abfrage kann<br />

bereits im Ermittlungsstadium gestellt<br />

werden. Gemeinsame Formulare und<br />

Regelungen zur Datenspeicherung sind<br />

ebenfalls vorgesehen. Die Verwendung<br />

der persönlichen Daten soll grundsätzlich<br />

auf die jeweiligen Strafverfahren<br />

beschränkt sein, wobei im Falle ernster<br />

plötzlicher Gefahr für die öffentliche<br />

Sicherheit Ausnahmen zugelassen werden.<br />

Ein erklärtes Ziel des Rahmenbeschlusses<br />

ist auch die effektivere<br />

Erfassung von aufgrund von Sexualdelikten<br />

an Kindern verurteilten Personen.<br />

Sonderwebsite zur Europawahl<br />

– Parlament<br />

Das Europäische Parlament stellt anlässlich<br />

der <strong>vom</strong> 4. bis zum 7. Juni <strong>2009</strong><br />

bevorstehenden Europawahl eine Informationswebsite<br />

in 23 Sprachen zur<br />

Verfügung. Europa wählt 736 Volksvertreter<br />

aus 27 Ländern. In Deutschland<br />

werden am 7. Juni <strong>2009</strong> 99 Abgeordnetensitze<br />

vergeben. Anliegen der<br />

Website ist es auch, der trotz gestiegener<br />

Bedeutung des Europäischen<br />

Parlaments seit 1979 stetig zurückgegangenen<br />

Beteiligung an den Europawahlen<br />

entgegenzuwirken.<br />

www.europarl.europa.eu<br />

Doppelsbesteuerung bei der<br />

Erbschaftssteuer – EuGH<br />

Auf eine Doppelbesteuerung bei der<br />

Erbschaftssteuer muss sich einstellen,<br />

wer ein auf mehrere EU-Staaten verteiltes<br />

Kapitalvermögen erbt. So entschied<br />

der EuGH in der Rechtssache<br />

C-67/08 am 12. Februar <strong>2009</strong> auf Vorlage<br />

des Bundesfinanzhofs. Damit wird<br />

die Klage einer deutschen Erbin abgewiesen,<br />

die ein Vermögen geerbt hatte,<br />

das zu großen Teilen auf spanischen<br />

Konten verwaltet wurde. Sie hatte bereits<br />

Erbschaftsteuer an den spanischen<br />

Fiskus gezahlt, welche das deutsche<br />

Finanzamt jedoch nicht auf die fällige<br />

Erbschaftssteuerschuld anrechnete, sondern<br />

die spanische Steuerschuld lediglich<br />

wie eine Nachlassverbindlichkeit von<br />

der Bemessungsgrundlage abzog. Eine<br />

Anrechnung gem. §§ 21 ErbStG, 121 BewG<br />

erfolgte nicht, da Kapitalforderungen<br />

gegen spanische Finanzinstitute nicht<br />

als „Auslandsvermögen“ i.S.d. Vorschriften<br />

gelten und die Erblasserin ihren<br />

Wohnsitz im Inland hatte. Die spanische<br />

Besteuerung knüpfte dagegen an den<br />

Sitz der Bank an. Der EuGH führte<br />

aus, dass als verbotene Beschränkung<br />

des freien Kapitalverkehrs nach Art.<br />

56 und Art. 58 EGV auch bestimmte<br />

Wertminderungen beim Erwerb von<br />

Todes wegen zählen können. Jedoch sei<br />

„beim gegenwärtigen Entwicklungsstand“<br />

des Gemeinschaftsrechts eine solche<br />

Doppelbesteuerung im vorliegenden Fall<br />

hinzunehmen. Die gewisse Autonomie<br />

der Mitgliedstaaten in diesem Bereich<br />

könne „für den Bürger je nach Einzelfall<br />

mehr oder weniger vorteilhaft sein“.<br />

Einlagensicherungsrichtlinie<br />

– Rat<br />

Mit einer neuen Richtlinie wird die<br />

Basisabsicherung für Einleger verbessert.<br />

Am 26. Februar <strong>2009</strong> hat der Rat<br />

einstimmig eine Richtlinie zur Änderung<br />

der Richtlinie 94/19/EG über<br />

Einlagesicherungssysteme im Hinblick<br />

auf die Deckungssumme und die Auszahlungsfrist<br />

angenommen. Maßgebliches<br />

Ziel ist es, angesichts der aktuellen<br />

Finanzkrise das Vertrauen in den<br />

Finanzsektor wiederherzustellen. Dies<br />

soll insbesondere durch die deutliche<br />

Erhöhung der gesicherten Deckungssumme<br />

sowie die drastische Verkürzung<br />

der Auszahlungsfristen erfolgen. Die<br />

derzeitige Mindestabsicherung von<br />

<strong>20.</strong>000 Euro wird zunächst auf 50.000<br />

Euro erhöht. Die Auszahlungsfrist von<br />

bisher mindestens drei Monaten wird<br />

auf insgesamt 25 Arbeitstage verkürzt,<br />

wobei diese nur in Ausnahmefällen mit<br />

behördlicher Genehmigung überschritten<br />

werden darf. Schon bis zum 30.<br />

Juni <strong>2009</strong> sollen die Änderungen in den<br />

Mitgliedstaaten umgesetzt sein. Die<br />

Richtlinie sieht weiterhin vor, dass bis<br />

Ende 2010 die Deckungssumme nochmals<br />

auf insgesamt 100.000 Euro erhöht<br />

wird. Nach der alten Regelung<br />

konnten die Mitgliedstaaten die obligatorische<br />

Deckung auf einen bestimmten<br />

Prozentsatz begrenzen. Diese Möglichkeit<br />

entfällt nun EU-weit. Die neue<br />

Richtlinie tritt drei Tage nach ihrer<br />

Veröffentlichung im Amtblatt in Kraft.<br />

18<br />

N o 1 / <strong>2009</strong>

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