Rundschreiben Nr. 1.2009 vom 20. April 2009 - AnwaltVerein ...
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RundSchreiben<br />
mäßiges Ziel gerechtfertigt sei. Dabei<br />
könnten sozialpolitische Ziele aus<br />
den Bereichen Beschäftigungspolitik,<br />
Arbeitsmarkt und berufliche Bildung<br />
als rechtmäßige Ziele im Sinne der<br />
Vorschrift angesehen werden. Der<br />
Gerichtshof betont, dass die Mitgliedstaaten<br />
bei der Wahl der Mittel zur<br />
Erreichung der Ziele ihrer Sozialpolitik<br />
über einen weiten Wertungsspielraum<br />
verfügten. Allerdings müsse der Mitgliedstaat<br />
neben der Rechtmäßigkeit<br />
des Ziels auch die Angemessenheit und<br />
Erforderlichkeit des Mittels nachweisen.<br />
Im Ausgangsrechtsstreit hatte der<br />
National Council on Ageing, eine englische<br />
gemeinnützige Einrichtung zur<br />
Förderung des Wohls älterer Personen,<br />
geklagt. Die Klage wendete sich im<br />
Wesentlichen gegen eine nationale Regelung,<br />
nach der Beschäftigte, die das<br />
65. Lebensjahr vollendet haben, wegen<br />
der Versetzung in den Ruhestand entlassen<br />
werden können.<br />
Austausch von Strafregisterdaten<br />
– Rat<br />
Der Rat der EU-Justizminister hat am<br />
27. Februar <strong>2009</strong> einen Rahmenbeschluss<br />
zum Austausch von Strafregisterdaten<br />
angenommen. Im Register erfasste Strafurteile<br />
sollen in Zukunft EU-weit nach<br />
einer einheitlichen Verfahrensweise ausgetauscht<br />
werden. Die grundlegenden<br />
Bestimmungen des Rahmenbeschlusses<br />
sehen zunächst vor, dass eine Datenübermittlung<br />
an den Mitgliedstaat, aus<br />
dem der Verurteilte stammt, zwingend<br />
und von Amts wegen erfolgt – und zwar<br />
zum einen nach jeder strafrechtlichen<br />
und registerrelevanten Verurteilung,<br />
zum anderen nach jeder Änderung oder<br />
Löschung in den jeweiligen Registern des<br />
Mitgliedstaats. Von den Mitgliedstaaten<br />
sollen die hierfür ansprechbaren und<br />
verantwortlichen Zentralbehörden eingerichtet<br />
werden. Datenabfragen durch<br />
Verfolgungsbehörden einzelner Mitgliedstaaten<br />
sollen auf der Grundlage<br />
dieses Systems schnell und einheitlich<br />
erfolgen können. Eine Abfrage kann<br />
bereits im Ermittlungsstadium gestellt<br />
werden. Gemeinsame Formulare und<br />
Regelungen zur Datenspeicherung sind<br />
ebenfalls vorgesehen. Die Verwendung<br />
der persönlichen Daten soll grundsätzlich<br />
auf die jeweiligen Strafverfahren<br />
beschränkt sein, wobei im Falle ernster<br />
plötzlicher Gefahr für die öffentliche<br />
Sicherheit Ausnahmen zugelassen werden.<br />
Ein erklärtes Ziel des Rahmenbeschlusses<br />
ist auch die effektivere<br />
Erfassung von aufgrund von Sexualdelikten<br />
an Kindern verurteilten Personen.<br />
Sonderwebsite zur Europawahl<br />
– Parlament<br />
Das Europäische Parlament stellt anlässlich<br />
der <strong>vom</strong> 4. bis zum 7. Juni <strong>2009</strong><br />
bevorstehenden Europawahl eine Informationswebsite<br />
in 23 Sprachen zur<br />
Verfügung. Europa wählt 736 Volksvertreter<br />
aus 27 Ländern. In Deutschland<br />
werden am 7. Juni <strong>2009</strong> 99 Abgeordnetensitze<br />
vergeben. Anliegen der<br />
Website ist es auch, der trotz gestiegener<br />
Bedeutung des Europäischen<br />
Parlaments seit 1979 stetig zurückgegangenen<br />
Beteiligung an den Europawahlen<br />
entgegenzuwirken.<br />
www.europarl.europa.eu<br />
Doppelsbesteuerung bei der<br />
Erbschaftssteuer – EuGH<br />
Auf eine Doppelbesteuerung bei der<br />
Erbschaftssteuer muss sich einstellen,<br />
wer ein auf mehrere EU-Staaten verteiltes<br />
Kapitalvermögen erbt. So entschied<br />
der EuGH in der Rechtssache<br />
C-67/08 am 12. Februar <strong>2009</strong> auf Vorlage<br />
des Bundesfinanzhofs. Damit wird<br />
die Klage einer deutschen Erbin abgewiesen,<br />
die ein Vermögen geerbt hatte,<br />
das zu großen Teilen auf spanischen<br />
Konten verwaltet wurde. Sie hatte bereits<br />
Erbschaftsteuer an den spanischen<br />
Fiskus gezahlt, welche das deutsche<br />
Finanzamt jedoch nicht auf die fällige<br />
Erbschaftssteuerschuld anrechnete, sondern<br />
die spanische Steuerschuld lediglich<br />
wie eine Nachlassverbindlichkeit von<br />
der Bemessungsgrundlage abzog. Eine<br />
Anrechnung gem. §§ 21 ErbStG, 121 BewG<br />
erfolgte nicht, da Kapitalforderungen<br />
gegen spanische Finanzinstitute nicht<br />
als „Auslandsvermögen“ i.S.d. Vorschriften<br />
gelten und die Erblasserin ihren<br />
Wohnsitz im Inland hatte. Die spanische<br />
Besteuerung knüpfte dagegen an den<br />
Sitz der Bank an. Der EuGH führte<br />
aus, dass als verbotene Beschränkung<br />
des freien Kapitalverkehrs nach Art.<br />
56 und Art. 58 EGV auch bestimmte<br />
Wertminderungen beim Erwerb von<br />
Todes wegen zählen können. Jedoch sei<br />
„beim gegenwärtigen Entwicklungsstand“<br />
des Gemeinschaftsrechts eine solche<br />
Doppelbesteuerung im vorliegenden Fall<br />
hinzunehmen. Die gewisse Autonomie<br />
der Mitgliedstaaten in diesem Bereich<br />
könne „für den Bürger je nach Einzelfall<br />
mehr oder weniger vorteilhaft sein“.<br />
Einlagensicherungsrichtlinie<br />
– Rat<br />
Mit einer neuen Richtlinie wird die<br />
Basisabsicherung für Einleger verbessert.<br />
Am 26. Februar <strong>2009</strong> hat der Rat<br />
einstimmig eine Richtlinie zur Änderung<br />
der Richtlinie 94/19/EG über<br />
Einlagesicherungssysteme im Hinblick<br />
auf die Deckungssumme und die Auszahlungsfrist<br />
angenommen. Maßgebliches<br />
Ziel ist es, angesichts der aktuellen<br />
Finanzkrise das Vertrauen in den<br />
Finanzsektor wiederherzustellen. Dies<br />
soll insbesondere durch die deutliche<br />
Erhöhung der gesicherten Deckungssumme<br />
sowie die drastische Verkürzung<br />
der Auszahlungsfristen erfolgen. Die<br />
derzeitige Mindestabsicherung von<br />
<strong>20.</strong>000 Euro wird zunächst auf 50.000<br />
Euro erhöht. Die Auszahlungsfrist von<br />
bisher mindestens drei Monaten wird<br />
auf insgesamt 25 Arbeitstage verkürzt,<br />
wobei diese nur in Ausnahmefällen mit<br />
behördlicher Genehmigung überschritten<br />
werden darf. Schon bis zum 30.<br />
Juni <strong>2009</strong> sollen die Änderungen in den<br />
Mitgliedstaaten umgesetzt sein. Die<br />
Richtlinie sieht weiterhin vor, dass bis<br />
Ende 2010 die Deckungssumme nochmals<br />
auf insgesamt 100.000 Euro erhöht<br />
wird. Nach der alten Regelung<br />
konnten die Mitgliedstaaten die obligatorische<br />
Deckung auf einen bestimmten<br />
Prozentsatz begrenzen. Diese Möglichkeit<br />
entfällt nun EU-weit. Die neue<br />
Richtlinie tritt drei Tage nach ihrer<br />
Veröffentlichung im Amtblatt in Kraft.<br />
18<br />
N o 1 / <strong>2009</strong>