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ServIce - e-reader.wko.at - Wirtschaftskammer Wien

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26 - 27<br />

service<br />

mitgliedschaft<br />

in der<br />

wk wien<br />

Ber<strong>at</strong>ung zu Ihren Vorteilen als<br />

Mitglied der WK <strong>Wien</strong><br />

Wir besuchen Sie in Ihrem Betrieb<br />

und informieren Sie persönlich und<br />

individuell.<br />

Ihre Vorteile als Mitglied:<br />

• Wir haben stets die richtigen<br />

Ansprechpartner in allen Rechts-,<br />

Steuer- und branchenspezifischen<br />

Fragen für Sie zur Verfügung.<br />

• Wir helfen Ihnen, viel Geld durch<br />

geförderte Kredite, geförderte Unternehmensber<strong>at</strong>ungen,<br />

Jungunternehmercoaching<br />

etc. zu sparen.<br />

• Hilfe zur Selbsthilfe – wir zeigen<br />

Ihnen, wie Sie rund um die Uhr<br />

wichtige Inform<strong>at</strong>ionen (Servicedokumente<br />

etc.) im Internet auf <strong>wko</strong>.<br />

<strong>at</strong>/wien finden.<br />

• Präsent<strong>at</strong>ion Ihres Unternehmens<br />

im Internet – wir tragen Ihre Unternehmensd<strong>at</strong>en<br />

in unserem umfangreichen<br />

Firmen A–Z auf <strong>wko</strong>.<strong>at</strong> ein.<br />

Gewerbescheinänderungen<br />

Die Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung<br />

oder die Standortverlegung<br />

innerhalb <strong>Wien</strong>s stellt eine<br />

Gewerbescheinänderung dar. Diese<br />

muss bei der Gewerbebehörde im für<br />

den Standort zuständigen Magistr<strong>at</strong>ischen<br />

Bezirksamt angezeigt werden.<br />

Viele Gewerbeangelegenheiten lassen<br />

sich aber auch einfach über<br />

wien.<strong>at</strong> elektronisch abwickeln. Für<br />

den Einstieg in diese Anwendung benötigen<br />

Sie die Firmenbuchnummer<br />

der Gesellschaft bzw. die Sozialversicherungsnummer<br />

des Gewerbeinhabers<br />

und die Registernummer der<br />

betroffenen Gewerbeberechtigung.<br />

Nach der erfolgten Kenntnisnahme<br />

durch die Behörde werden dann u.a.<br />

auch die <strong>Wirtschaftskammer</strong>verzeichnisse<br />

autom<strong>at</strong>isch aktualisiert.<br />

Ruhendmeldung des Betriebs<br />

Sie möchten Ihr Gewerbe ruhend<br />

melden bzw. wieder aufnehmen?<br />

Bitte melden Sie sich bei uns.<br />

Wir übernehmen für Sie die Meldung<br />

bei der gewerblichen Sozialversicherung.<br />

Bei Ruhendmeldung aller<br />

Gewerbeberechtigungen erlischt die<br />

Versicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt<br />

der gewerblichen<br />

Wirtschaft mit Ende des Kalendermon<strong>at</strong>s,<br />

in dem das Ruhen eintritt.<br />

Allfällige bei der SVA der gewerblichen<br />

Wirtschaft in Anspruch genommenen<br />

Leistungen im Zeitraum<br />

des Ruhens werden rückverrechnet.<br />

Verspätete Meldungen können von<br />

den Behörden mit Verwaltungsstrafen<br />

geahndet werden.<br />

Die Mitgliedschaft zur <strong>Wirtschaftskammer</strong><br />

endet erst mit Löschung der<br />

Gewerbeberechtigung.<br />

Mitgliedskarte der WK <strong>Wien</strong><br />

Nach der Gründung haben Sie mit<br />

dem „Startpaket“ eine Mitgliedskarte<br />

mit Name, Mitgliedsnummer<br />

und Pincode zugesandt bekommen.<br />

Falls Sie diese nicht verfügbar haben,<br />

stellen wir Ihnen gerne eine neue<br />

Karte aus.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

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