ServIce - e-reader.wko.at - Wirtschaftskammer Wien
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service<br />
mitgliedschaft<br />
in der<br />
wk wien<br />
Ber<strong>at</strong>ung zu Ihren Vorteilen als<br />
Mitglied der WK <strong>Wien</strong><br />
Wir besuchen Sie in Ihrem Betrieb<br />
und informieren Sie persönlich und<br />
individuell.<br />
Ihre Vorteile als Mitglied:<br />
• Wir haben stets die richtigen<br />
Ansprechpartner in allen Rechts-,<br />
Steuer- und branchenspezifischen<br />
Fragen für Sie zur Verfügung.<br />
• Wir helfen Ihnen, viel Geld durch<br />
geförderte Kredite, geförderte Unternehmensber<strong>at</strong>ungen,<br />
Jungunternehmercoaching<br />
etc. zu sparen.<br />
• Hilfe zur Selbsthilfe – wir zeigen<br />
Ihnen, wie Sie rund um die Uhr<br />
wichtige Inform<strong>at</strong>ionen (Servicedokumente<br />
etc.) im Internet auf <strong>wko</strong>.<br />
<strong>at</strong>/wien finden.<br />
• Präsent<strong>at</strong>ion Ihres Unternehmens<br />
im Internet – wir tragen Ihre Unternehmensd<strong>at</strong>en<br />
in unserem umfangreichen<br />
Firmen A–Z auf <strong>wko</strong>.<strong>at</strong> ein.<br />
Gewerbescheinänderungen<br />
Die Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung<br />
oder die Standortverlegung<br />
innerhalb <strong>Wien</strong>s stellt eine<br />
Gewerbescheinänderung dar. Diese<br />
muss bei der Gewerbebehörde im für<br />
den Standort zuständigen Magistr<strong>at</strong>ischen<br />
Bezirksamt angezeigt werden.<br />
Viele Gewerbeangelegenheiten lassen<br />
sich aber auch einfach über<br />
wien.<strong>at</strong> elektronisch abwickeln. Für<br />
den Einstieg in diese Anwendung benötigen<br />
Sie die Firmenbuchnummer<br />
der Gesellschaft bzw. die Sozialversicherungsnummer<br />
des Gewerbeinhabers<br />
und die Registernummer der<br />
betroffenen Gewerbeberechtigung.<br />
Nach der erfolgten Kenntnisnahme<br />
durch die Behörde werden dann u.a.<br />
auch die <strong>Wirtschaftskammer</strong>verzeichnisse<br />
autom<strong>at</strong>isch aktualisiert.<br />
Ruhendmeldung des Betriebs<br />
Sie möchten Ihr Gewerbe ruhend<br />
melden bzw. wieder aufnehmen?<br />
Bitte melden Sie sich bei uns.<br />
Wir übernehmen für Sie die Meldung<br />
bei der gewerblichen Sozialversicherung.<br />
Bei Ruhendmeldung aller<br />
Gewerbeberechtigungen erlischt die<br />
Versicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt<br />
der gewerblichen<br />
Wirtschaft mit Ende des Kalendermon<strong>at</strong>s,<br />
in dem das Ruhen eintritt.<br />
Allfällige bei der SVA der gewerblichen<br />
Wirtschaft in Anspruch genommenen<br />
Leistungen im Zeitraum<br />
des Ruhens werden rückverrechnet.<br />
Verspätete Meldungen können von<br />
den Behörden mit Verwaltungsstrafen<br />
geahndet werden.<br />
Die Mitgliedschaft zur <strong>Wirtschaftskammer</strong><br />
endet erst mit Löschung der<br />
Gewerbeberechtigung.<br />
Mitgliedskarte der WK <strong>Wien</strong><br />
Nach der Gründung haben Sie mit<br />
dem „Startpaket“ eine Mitgliedskarte<br />
mit Name, Mitgliedsnummer<br />
und Pincode zugesandt bekommen.<br />
Falls Sie diese nicht verfügbar haben,<br />
stellen wir Ihnen gerne eine neue<br />
Karte aus.