Geheimhaltungsvereinbarung mibostahl
Geheimhaltungsvereinbarung mibostahl
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<strong>Geheimhaltungsvereinbarung</strong><br />
zwischen<br />
<strong>mibostahl</strong> Inh. Axel Giershausen, Im Siepen 11, 58285 Gevelsberg<br />
und<br />
……………………………………………………………………………………<br />
Präambel<br />
Die Vertragspartner dieser Vereinbarung beabsichtigen, geschäftliche Beziehungen<br />
aufzunehmen und/oder einen technischen Austausch bezüglich ihrer Produkte vorzunehmen<br />
und/oder in eine Zusammenarbeit einzutreten.<br />
Im Vorfeld der Aufnahme geschäftlicher Beziehungen und auch im Laufe der<br />
Geschäftsbeziehung kann es erforderlich sein, dass die Vertragspartner sich gegenseitig<br />
vertrauliche Informationen offenbaren oder aber auch nur einer der Vertragspartner dem anderen<br />
gegenüber solche offenbart. Diese Informationen sollen zum Schutz des jeweils offenbarenden<br />
Vertragspartners einer generellen Geheimhaltung und Vertraulichkeit unterliegen. Die<br />
vorliegende Vereinbarung gilt auch für den Fall, dass es nicht zum Abschluss der beabsichtigten<br />
geschäftlichen Beziehung kommt.<br />
Die Vertragspartner sind sich darüber bewusst und erkennen an, dass der jeweils andere<br />
Vertragspartner sein geistiges Eigentum mit einem beträchtlichen betriebswirtschaftlichen<br />
Aufwand entwickelt hat. Beide Vertragspartner sind daher daran interessiert, dieses geistige<br />
Eigentum des jeweils anderen zu wahren und Dritten den Zugang hierzu zu verwehren.<br />
§ 1 Definitionen<br />
"Vertragspartner" sind die Parteien dieser <strong>Geheimhaltungsvereinbarung</strong>.<br />
"Vertrauliche Informationen" sind alle zwischen den Vertragspartnern in schriftlicher, mündlicher,<br />
elektronischer oder in sonstiger Form ausgetauschten Informationen, die als geheim oder<br />
vertraulich gekennzeichnet sind oder aber als solche erkennbar sind. Dazu gehören<br />
insbesondere Daten, Zeichnungen, Fotografien, sonstige Abbildungen, Entwürfe, Skizzen, Pläne,<br />
Beschreibungen, Spezifikationen, Messergebnisse, Berechnungen, Erfahrungen, Ideen,<br />
Verfahren, Muster, Kenntnisse und Vorgänge sowie weitere noch nicht veröffentlichte<br />
Anmeldungen gewerblicher Schutzrechte, Arbeitsergebnisse, Umsatzzahlen, Geschäfts- und<br />
Finanzpläne, Kundendaten und Preise.<br />
§ 2 Geheimhaltungsverpflichtung<br />
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen geheim zu halten und diese<br />
oder Teile davon nicht an Dritte weiterzugeben. Sie verpflichten sich ferner, die notwendigen<br />
Vorkehrungen zu treffen, dass Dritte keine Kenntnis von diesen Informationen nehmen können.<br />
Insbesondere werden die Vertragspartner nur solchen Mitarbeitern diese Informationen zur<br />
Kenntnis geben, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind.<br />
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Die Pflicht zur Geheimhaltung gilt auch gegenüber Konzerngesellschaften, Lizenznehmern und<br />
anderen Unternehmen, mit denen der jeweils andere Vertragspartner wirtschaftlich verbunden ist.<br />
Wünscht dieser Vertragspartner, vertrauliche Informationen an solche Dritte weiterzugeben, hat<br />
er zuvor die ausdrückliche Einwilligung des anderen in Schriftform einzuholen.<br />
§ 3 Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht<br />
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich dem jeweils<br />
anderen Vertragspartner vor der Mitteilung bereits bekannt waren, der Öffentlichkeit vor der<br />
Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder die der Vertragspartner unabhängig<br />
von der Kenntnis der vertraulichen Informationen nachweislich selbständig entwickelt hat oder hat<br />
entwickeln lassen.<br />
Die Beweislast für das positive Vorliegen einer solchen Ausnahme obliegt dem Vertragspartner,<br />
der sich darauf beruft.<br />
§ 4 Nutzungsbeschränkung<br />
Die Vertragspartner verpflichten sich, die offenbarten vertraulichen Informationen nur für die<br />
geschäftlichen Beziehungen untereinander zu verwenden, es sei denn, der jeweils andere<br />
Vertragspartner hat ausdrücklich seine Einwilligung zur Weitergabe an Dritte erklärt.<br />
Alle Rechte an den vertraulichen Informationen, insbesondere geistige Eigentumsrechte wie<br />
Urheber-, Patent-, Geschmacksmuster-, Namens-, Lizenz-, Schutz- oder sonstige<br />
Nutzungsrechte verbleiben bei dem Vertragspartner, der diese zum Zeitpunkt des Abschlusses<br />
dieser Vereinbarung innehat oder er diese aufgrund der ihr zustehenden Rechte innerhalb von<br />
drei Jahren nach Abschluss dieser Vereinbarung beim zuständigen Register anmeldet. Der<br />
jeweils andere Vertragspartner darf die aufgeführten Rechte weder angreifen, durch Dritte<br />
angreifen lassen oder Dritte beim Angriff zu unterstützen.<br />
§ 5 Geltungsdauer<br />
Diese Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und bindet die Vertragspartner für eine<br />
Laufzeit von 7 Jahren.<br />
§ 6 Behandlung / Rückgabe vertraulicher Informationen<br />
Sämtliche Informationen, die nach dieser Vereinbarung als vertraulich definiert sind, bleiben<br />
Eigentum des offenbarenden Vertragspartners. Der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet<br />
sich, die ihm ausgehändigten Schriftstücke, Zeichnungen, sonstige Unterlagen, Muster,<br />
Datenträger, Materialien, Proben oder ähnliches, welche vertrauliche Informationen verkörpern,<br />
nach schriftlicher Anforderung unverzüglich an den anderen Vertragspartner zurückzugeben<br />
sowie eventuell angefertigte Kopien zu vernichten. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.<br />
§ 7 Erfüllungsgehilfen<br />
Die Vertragspartner werden auch ihren Mitarbeitern und allen weiteren Personen, die Kenntnis<br />
der ausgetauschten vertraulichen Informationen haben, die in dieser Vereinbarung aufgeführten<br />
Verpflichtungen auferlegen und für die Erfüllung dieser Verpflichtungen Sorge tragen.<br />
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§ 8 Beschränkung der Verpflichtungen<br />
Aus dieser Vereinbarung ergeben sich keine Verpflichtungen, sich gegenseitig spezielle<br />
Informationen mitzuteilen, die mitgeteilten Informationen in einem Produkt zu verwerten, die<br />
Richtigkeit, Brauchbarkeit oder die Vollständigkeit der mitgeteilten Informationen zu<br />
gewährleisten oder einem Vertragspartner Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten oder<br />
Urheberrechten zu gewähren, die über das Benutzungsrecht dieser Vereinbarung hinausgehen.<br />
§ 9 Schadenersatz<br />
Verletzt ein Vertragspartner die in dieser Vereinbarung aufgeführten Verpflichtungen zumindest<br />
fahrlässig, so ist er dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.<br />
§ 10 Formvorschriften<br />
Es wurden keine Nebenabreden getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung<br />
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.<br />
§ 11 Anwendbares Recht<br />
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Sofern der Vertragspartner von<br />
<strong>mibostahl</strong> Inh. Axel Giershausen ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts<br />
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im<br />
Inland hat, wird D-58285 Gevelsberg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus<br />
und in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung vereinbart. Dies gilt nicht, soweit ein<br />
ausschließlicher Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.<br />
§ 11 Salvatorische Klausel<br />
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder diese<br />
Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />
hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als<br />
vereinbart, die der von den Vertragspartnern gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das<br />
gleiche gilt im Falle einer Lücke.<br />
________________________________________________________________<br />
Ort, Datum, Unterschrift <strong>mibostahl</strong> Inh. Axel Giershausen<br />
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Ort, Datum, Unterschrift <br />
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