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Einführung neues Grundbuch in Schaan, Präsentation

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„altes“ vs. „provisorisches“ <strong>Grundbuch</strong><br />

• <strong>Grundbuch</strong> vor <strong>E<strong>in</strong>führung</strong> des neuen<br />

Sachenrechtes 1923 („altes“ <strong>Grundbuch</strong>)<br />

– Basierend auf österreichisches Recht (ABGB<br />

1811)<br />

– Teilweises Verbot der E<strong>in</strong>tragung von<br />

Dienstbarkeiten (<strong>in</strong>sbesondere offenkundiger Gehund<br />

Fahrrechte)<br />

1923<br />

• Seit 1923 gilt das <strong>Grundbuch</strong> nur als<br />

„provisorisches“ <strong>Grundbuch</strong><br />

– Sachenrecht verlangt e<strong>in</strong>e „Bere<strong>in</strong>igung“ des<br />

bisherigen <strong>Grundbuch</strong>es vor <strong>E<strong>in</strong>führung</strong><br />

3<br />

Alte Grundbücher<br />

4<br />

2

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