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20. Tätigkeitsbericht – 2004 - Ausschuss für Angelegenheiten der ...

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21<br />

In seinem Grundsatzartikel zur Forensischen Psychiatrie macht N. Nedopil (N.<br />

Nedopil: Forensische Psychiatrie <strong>–</strong> aktuelle Entwicklung und gesellschaftspolitische<br />

Relevanz. Die Psychiatrie 1/2005, 22-32) warnend darauf aufmerksam, dass<br />

die Flut <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Prognosegutachten möglicherweise von den vorhandenen<br />

kompetenten Prognostikern nicht mehr zu bewältigen sei, was zur Folge<br />

hätte, dass Unerfahrene bei Prognosefragen beigezogen werden müssten. Die<br />

weitere Entwicklung muss hier sicher abgewartet und aufmerksam beobachtet<br />

werden.<br />

Betont wurde von <strong>Ausschuss</strong>mitglie<strong>der</strong>n, dass bei allen Sparmaßnahmen <strong>der</strong> offene<br />

Vollzug nicht vernachlässigt werden dürfe und auch die begonnenen Bauvorhaben<br />

unverzüglich fortgesetzt werden müssten, um dem Bedarf gerecht zu<br />

werden.<br />

7. Heime<br />

Grundsätzlich konnten die Besuchskommissionen bei den überwiegenden Besuchen<br />

von Heimen auf ein hochmotiviertes, engagiertes Personal treffen, das<br />

auch bei weniger günstigen Rahmenbedingungen durch reduzierte Personalkapazität<br />

und bauliche Mängel bereit war, ein qualifiziertes Hilfeangebot vorzuhalten.<br />

Unzureichende Personalausstattungen, eine unzureichende Nachtwache (Haus<br />

Oelber) o<strong>der</strong> sogar das Fehlen einer Rufbereitschaft (Kur- und Pflegeheim<br />

Schloss Friedland) wurden von den zuständigen Besuchskommissionen immer<br />

wie<strong>der</strong> moniert.<br />

Die Besuchskommission Braunschweig berichtete über ein Alten- und Pflegeheim<br />

<strong>der</strong> Arbeiterwohlfahrt, in dem die Bewohner beschützt, d. h. mit Einschränkung<br />

<strong>der</strong> Freiheit <strong>der</strong> Bewegung, untergebracht waren, ohne dass das Vorliegen<br />

eines richterlichen Beschlusses hätte geprüft werden können. Da diese Einrichtung<br />

<strong>der</strong> Besuchskommission entgegen § 30 Abs. 5 NPsychKG keine Einsicht in<br />

die Unterlagen <strong>der</strong> Bewohner gewährte, mussten die aufsichtsführenden Behörden<br />

eingeschaltet werden.

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