20. Tätigkeitsbericht – 2004 - Ausschuss für Angelegenheiten der ...
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In seinem Grundsatzartikel zur Forensischen Psychiatrie macht N. Nedopil (N.<br />
Nedopil: Forensische Psychiatrie <strong>–</strong> aktuelle Entwicklung und gesellschaftspolitische<br />
Relevanz. Die Psychiatrie 1/2005, 22-32) warnend darauf aufmerksam, dass<br />
die Flut <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Prognosegutachten möglicherweise von den vorhandenen<br />
kompetenten Prognostikern nicht mehr zu bewältigen sei, was zur Folge<br />
hätte, dass Unerfahrene bei Prognosefragen beigezogen werden müssten. Die<br />
weitere Entwicklung muss hier sicher abgewartet und aufmerksam beobachtet<br />
werden.<br />
Betont wurde von <strong>Ausschuss</strong>mitglie<strong>der</strong>n, dass bei allen Sparmaßnahmen <strong>der</strong> offene<br />
Vollzug nicht vernachlässigt werden dürfe und auch die begonnenen Bauvorhaben<br />
unverzüglich fortgesetzt werden müssten, um dem Bedarf gerecht zu<br />
werden.<br />
7. Heime<br />
Grundsätzlich konnten die Besuchskommissionen bei den überwiegenden Besuchen<br />
von Heimen auf ein hochmotiviertes, engagiertes Personal treffen, das<br />
auch bei weniger günstigen Rahmenbedingungen durch reduzierte Personalkapazität<br />
und bauliche Mängel bereit war, ein qualifiziertes Hilfeangebot vorzuhalten.<br />
Unzureichende Personalausstattungen, eine unzureichende Nachtwache (Haus<br />
Oelber) o<strong>der</strong> sogar das Fehlen einer Rufbereitschaft (Kur- und Pflegeheim<br />
Schloss Friedland) wurden von den zuständigen Besuchskommissionen immer<br />
wie<strong>der</strong> moniert.<br />
Die Besuchskommission Braunschweig berichtete über ein Alten- und Pflegeheim<br />
<strong>der</strong> Arbeiterwohlfahrt, in dem die Bewohner beschützt, d. h. mit Einschränkung<br />
<strong>der</strong> Freiheit <strong>der</strong> Bewegung, untergebracht waren, ohne dass das Vorliegen<br />
eines richterlichen Beschlusses hätte geprüft werden können. Da diese Einrichtung<br />
<strong>der</strong> Besuchskommission entgegen § 30 Abs. 5 NPsychKG keine Einsicht in<br />
die Unterlagen <strong>der</strong> Bewohner gewährte, mussten die aufsichtsführenden Behörden<br />
eingeschaltet werden.