Umgang mit Notfallsituationen an der Schule
Umgang mit Notfallsituationen an der Schule
Umgang mit Notfallsituationen an der Schule
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Erteilung von Auskünften<br />
Art. 57 (3) Die Schulleiterin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schulleiter vertritt die <strong>Schule</strong> nach außen.<br />
Auskünfte <strong>an</strong><br />
• Polizei: Absprache <strong>mit</strong> Einsatzleitung und Schulleitung<br />
Kontakt halten zu Einsatzleitung,<br />
Schulkontaktbeamten, Pressestelle <strong>der</strong> Polizei<br />
• Presse: Keine Auskünfte! Aufgabe <strong>der</strong> Schulleitung!<br />
• Eltern: Keine Sachauskünfte! Datenschutz!<br />
Sprachregelung beibehalten!<br />
Datenschutz beachten!<br />
Hilfreiches Prinzip: „gesprungene Schallplatte“ 29<br />
Rol<strong>an</strong>d Zerpies, Dipl.-Psych.