Resolution der Sammeleinwender - Offene Liste Gimbsheim
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Erika Strauss, <strong>Gimbsheim</strong><br />
Demo-Veranstaltung am 13.06.2013 in Alzey<br />
RESOLUTION gegen die geplante Erweiterung <strong>der</strong> Geflügelfarm in <strong>Gimbsheim</strong><br />
VORINFORMATION:<br />
Ich vertrete 265 Einwen<strong>der</strong>innen und Einwen<strong>der</strong> gegen die geplante Erweiterung <strong>der</strong><br />
Legehennenfarm in <strong>Gimbsheim</strong>.<br />
In <strong>Gimbsheim</strong> soll lt. Antrag <strong>der</strong> hego Düngemittelwerk GmbH vom Januar 2012 und<br />
den Nachträgen vom November 2012 die Farm III östlich von <strong>Gimbsheim</strong>, am Rhein,<br />
von 290.000 Legehennen auf 510.000 Legehennen erweitert werden. Die Farmen I<br />
und II <strong>der</strong> Betreiberin im Süden von <strong>Gimbsheim</strong> sind für 294.000 Junghennen und<br />
210.000 Legehennen ausgelegt und müssen zukünftig ebenfalls umgerüstet werden.<br />
GRUNDFORDERUNG:<br />
Aus Gründen des Tierschutzes, des Naturschutzes und des Schutzes unserer<br />
eigenen Gesundheit und Lebensqualität lehnen wir die Erweiterung <strong>der</strong> Geflügelfarm<br />
ab.<br />
BEGRÜNDUNG:<br />
Tierschutz<br />
Die geplante Farm ist eine agrarindustrielle Großanlage, die eine artgerechte<br />
Tierhaltung ausschließt. Die Tierzahl auf engem Raum lässt wesentliche Grundbedürfnisse<br />
<strong>der</strong> Tiere wie z. B. Sandbaden, ungestörtes Ruhen nicht zu. Die hohe<br />
Besatzdichte von 18 Tieren/m 2 wirkt sich negativ auf die Gesundheit <strong>der</strong> Tiere<br />
aus. Ein Kadaveraufkommen von 8 %, wie von <strong>der</strong> Betreiberin angegeben, bedeutet,<br />
dass jede 12. Legehenne vorzeitig verendet. Im Brandfall können aus einer<br />
Großanlage, insbes. bei <strong>der</strong> Geflügelhaltung, viele Tiere nicht gerettet werden. Die<br />
Überflutung <strong>der</strong> gesamten Farm wird bei extremem Hochwasser den Tod fast<br />
aller Tiere zur Folge haben (siehe Seite 2 unten).<br />
Naturschutz<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Farm drei gibt es zehn Schutzgebiete (FFH, VSG und Natura<br />
2000-Gebiet) einschl. des Kühkopf-Europareservates. Insbeson<strong>der</strong>e das 100 m<br />
östlich liegende Biotop „Auwald am Königsgarten“ und die FFH-Gebiete „Oberrhein<br />
von Worms bis Mainz“ und „Wan<strong>der</strong>fischgebiete im Rhein“ (ca. 150 m östlich)<br />
sind durch deutlich erhöhte Ammoniakeinträge gefährdet. Das Ammoniak<br />
stammt hauptsächlich aus <strong>der</strong> Hühnerfarm, dem Kotlager und dem angrenzenden<br />
Düngemittelwerk.<br />
Betriebe mit großen Tierzahlen gefährden den Wildvogelbestand, wenn es zum<br />
Ausbruch einer Tierseuche in <strong>der</strong> Stallung kommt.<br />
Die Lebensräume und Arten innerhalb <strong>der</strong> Schutzgebiete müssen bewahrt werden,<br />
um den Rückgang <strong>der</strong> biologischen Vielfalt (Biodiversität) aufzuhalten.<br />
Deshalb for<strong>der</strong>n wir naturverträgliche Produktionsmethoden.
Schutz unserer Gesundheit und Lebensqualität<br />
<strong>Gimbsheim</strong>er Anwohner werden durch eine Verdoppelung <strong>der</strong> Futtermittel- und<br />
Kadavertonnentransporte (ca. 25 Lkw pro Tag) mit noch mehr Geruch und Lärm<br />
belastet. Die Gemeindestraßen sind nicht für Begegnungsverkehr von Fahrzeugen<br />
mit hohen Tonnagen geeignet. Wir for<strong>der</strong>n: Keine Transporte über die engen<br />
Gemeindestraßen. Kein Werteverlust unserer Grundstücke.<br />
Waschwasser aus <strong>der</strong> Stallreinigung und Kottrocknungswasser kann durch Keime<br />
im Hühnerkot und Urin und durch Antibiotika belastet sein. Wir for<strong>der</strong>n, dass<br />
unser Grundwasser geschützt wird, indem nur gereinigtes und keimfrei gemachtes<br />
Wasser auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht werden darf.<br />
Die Ställe <strong>der</strong> <strong>Gimbsheim</strong>er Farm sind nicht mit Filtern ausgerüstet. Feinstäube,<br />
Keime und Bakterien gelangen ins Freie und gefährden unsere Gesundheit. Neueste<br />
Studien (Universität Utrecht, Juni 2011) belegen, dass bei Megaställen (schon<br />
ab 120.000 Legehennen) im Umkreis von 1000 m MRSA-Bakterien in höherer Konzentration<br />
vorkommen. Eine Bekämpfung dieser vielfach resistenten Keime durch<br />
Antibiotika wird fast unmöglich. Die von Ärzten erhobenen Krankendaten zeigen,<br />
dass die Anzahl von Lungenentzündungen bei Anwohnern um Geflügelbetriebe und<br />
das Auftreten von Hautekzemen bei Kin<strong>der</strong>n deutlich erhöht sind. Auch bei Menschen<br />
mit chronischen Lungenfunktionseinschränkungen (Asthma, COPD) traten<br />
häufiger Komplikationen (v. a. Luftweginfektionen) auf. Wir for<strong>der</strong>n: Filteranlagen<br />
auf die vorhandenen Ställe!<br />
Die ebenerdig gelegene Farm liegt im zukünftigen Reserveraum für Extremhochwasser<br />
Eich-Guntersblum. Bei Überflutung sind nach wenigen Stunden keine Zufahrten<br />
mehr möglich, die vorgesehene regelmäßige Abfuhr <strong>der</strong> Kadavertonnen<br />
kann nicht erfolgen und <strong>der</strong> Nachschub von Futtermitteln ist unterbrochen, Notstromaggregate<br />
<strong>der</strong> Farm werden versagen. Hun<strong>der</strong>ttausende von Legehennen<br />
könnten verhungern o<strong>der</strong> ertrinken, das offene Hühnerkotlager von Wasser<br />
überschwemmt werden. All dies kann zu Seuchen führen und unsere Gesundheit<br />
gefährden. Klimaforscher for<strong>der</strong>n Bauverbote in durch Hochwasser gefährdeten<br />
Gebieten. Das muss insbes. für Massentierhaltung gelten. Die SGD Süd hat für die<br />
Farm die Einzelfallprüfung als „zwingend erfor<strong>der</strong>lich“ bezeichnet.<br />
Wir for<strong>der</strong>n: Keine Massentierhaltung im Hochwasser-Reserveraum.<br />
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Wir for<strong>der</strong>n erneute Akteneinsicht. Außerdem verlangen wir nach § 4 Landesinformationsgesetz<br />
(LIFG) das Keimgutachten in absehbarer Zeit!<br />
Wir haben die Antragsunterlagen <strong>der</strong> Betreiberin überprüfen lassen durch Herrn<br />
Knut Haverkamp, Sachverständiger für Immissionsschutz. Er hat wesentliche<br />
Kritikpunkte, die wir zu den Antragsunterlagen vorgebracht haben, bestätigt:<br />
Das Düngemittelwerk muss bei den Emissionen berücksichtigt werden; die Stickstoffeinträge<br />
in das nahe gelegene Biotop liegen weit über dem gesetzlich zulässigen<br />
Grenzwert. Darüber hinaus hat Herr Haverkamp weitere erhebliche Mängel<br />
im Gutachten des Antragstellers festgestellt. Wir übergeben seine Stellungnahme<br />
zur Immissionsprognose als offizielle Eingabe <strong>der</strong> Kreisverwaltung und<br />
verlangen, dass die Erkenntnisse daraus berücksichtigt werden.