Japanischen Esskastanien-Gallwespe Waldschutz - Warnmeldung 1 ...
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1) Die Verbringung von Pflanzen (<strong>Esskastanien</strong>) in die EU und innerhalb der EU ist<br />
ausschließlich nur gestattet, sofern durch einen Pflanzenpass oder ein Pflanzengesundheitszeugnis<br />
ausgewiesen ist, dass die Pflanzen frei vom o.g. Schadorganismus<br />
sind.<br />
2) Die Länder führen in ihrem Hoheitsgebiet jährlich amtliche Untersuchungen<br />
zum Auftreten des Quarantäneschädlings durch.<br />
Kommentar: Dieser Regelung wurde in Baden-Württemberg im Hoheitsgebiet der<br />
Forstverwaltung bislang anhand des <strong>Waldschutz</strong>-Meldewesens (jährlich durchgeführte<br />
Schadensmeldungen) nachgekommen (vgl. <strong>Waldschutz</strong>berichte 2006 bis 2012).<br />
3) Wird das Auftreten des Schadorganismus in einem Gebiet bestätigt, sind<br />
abgegrenzte Quarantänezonen einzurichten. Die Zonenausweisung erfolgt<br />
folgendermaßen:<br />
a) Die Befallszone entspricht dem Gebiet, in dem das Auftreten bestätigt<br />
wurde.<br />
b) Die Fokuszone erstreckt sich in einem Umkreis von mindestens 5 km über<br />
die Grenze der Befallszone hinaus. In dieser Zone findet eine intensive<br />
Überwachung statt.<br />
c) Die ebenfalls zu überwachende Pufferzone erstreckt sich in einem Umkreis<br />
von mindestens 10 km über die Grenzen der Fokuszone hinaus.<br />
Wird der Schadorganismus außerhalb der Befallszone festgestellt, so werden<br />
die Grenzen der Zonen entsprechend korrigiert.<br />
Aus gegebenem Anlass wurden in einer Arbeitsberatung der zuständigen Behörden<br />
am 11.06.2012 für das Hoheitsgebiet der Forstverwaltung in Baden-Württemberg auf<br />
Grund der hohen Dringlichkeit folgende Sofortmaßnahmen festgelegt:<br />
1) Die FVA Baden-Württemberg führt als für die Überwachung von Schadorganismen<br />
im Wald zuständige Behörde eine außerplanmäßige Erhebung zum Auftreten<br />
des Quarantäneschädlings durch. Danach werden alle Unteren Forstbehörden<br />
gebeten, in ihren Zuständigkeitsbereichen alle <strong>Esskastanien</strong>-Vorkommen<br />
auf Befallssymptome zu kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen und die<br />
Ergebnisse jeweils gebündelt bis zum: