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Urlaubsabkommen - IG Metall Baden-Württemberg

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Zwischen dem<br />

Verband der <strong>Metall</strong>- und Elektroindustrie<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> e.V., Stuttgart<br />

-Südwestmetall -<br />

und der<br />

Industriegewerkschaft <strong>Metall</strong><br />

Bezirk <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Bezirksleitung <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

wird folgendes<br />

<strong>Urlaubsabkommen</strong><br />

für die Beschäftigten in der <strong>Metall</strong>- und Elektroindustrie in den Tarifgebieten<br />

Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern<br />

vereinbart:<br />

1.1 Dieser Tarifvertrag gilt:<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

1.1.1 räumlich:<br />

für den früheren Regierungsbezirk Südbaden des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> in<br />

seinem Bestand am 1. Januar 1970 und für den früheren Regierungsbezirk<br />

Südwürttemberg-Hohenzollern des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> in seinem Bestand<br />

am 25. März 1971;<br />

1.1.2 fachlich und sachlich:<br />

für alle Betriebe, die selbst oder deren Inhaber Mitglied des Verbandes der <strong>Metall</strong>und<br />

Elektroindustrie <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> e.V., Stuttgart sind und den ERA-TV<br />

eingeführt haben;<br />

1.1.3 persönlich:<br />

für alle in den in 1.1.2 genannten Betrieben Beschäftigten, soweit für sie der<br />

persönliche Geltungsbereich der Manteltarifverträge für Beschäftigte für die <strong>Metall</strong>und<br />

Elektroindustrie in den Tarifgebieten Südwürttemberg-Hohenzollern oder<br />

Südbaden zutrifft.<br />

Der Tarifvertrag gilt nicht für die nach dem Berufsbildungsgesetz Auszubildenden und<br />

die in Heimarbeit Beschäftigten.<br />

1.2.1 Der Tarifvertrag regelt die Mindestbedingungen des Urlaubs aus dem<br />

Arbeitsverhältnis.<br />

Ergänzende Bestimmungen können durch Betriebsvereinbarung zwischen<br />

Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart werden.<br />

Derartige Bestimmungen können – auch in Einzelteilen – nicht zuungunsten des<br />

Beschäftigten vom Tarifvertrag abweichen.<br />

1.2.2 Im Einzelarbeitsvertrag können für den Beschäftigten günstigere Regelungen<br />

vereinbart werden.<br />

__________________________________________________________________________<br />

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong><br />

Mitglied werden: http://www.bw.igm.de<br />

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