Urlaubsabkommen - IG Metall Baden-Württemberg
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Zwischen dem<br />
Verband der <strong>Metall</strong>- und Elektroindustrie<br />
<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> e.V., Stuttgart<br />
-Südwestmetall -<br />
und der<br />
Industriegewerkschaft <strong>Metall</strong><br />
Bezirk <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
Bezirksleitung <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
wird folgendes<br />
<strong>Urlaubsabkommen</strong><br />
für die Beschäftigten in der <strong>Metall</strong>- und Elektroindustrie in den Tarifgebieten<br />
Südbaden und Südwürttemberg-Hohenzollern<br />
vereinbart:<br />
1.1 Dieser Tarifvertrag gilt:<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
1.1.1 räumlich:<br />
für den früheren Regierungsbezirk Südbaden des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> in<br />
seinem Bestand am 1. Januar 1970 und für den früheren Regierungsbezirk<br />
Südwürttemberg-Hohenzollern des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> in seinem Bestand<br />
am 25. März 1971;<br />
1.1.2 fachlich und sachlich:<br />
für alle Betriebe, die selbst oder deren Inhaber Mitglied des Verbandes der <strong>Metall</strong>und<br />
Elektroindustrie <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> e.V., Stuttgart sind und den ERA-TV<br />
eingeführt haben;<br />
1.1.3 persönlich:<br />
für alle in den in 1.1.2 genannten Betrieben Beschäftigten, soweit für sie der<br />
persönliche Geltungsbereich der Manteltarifverträge für Beschäftigte für die <strong>Metall</strong>und<br />
Elektroindustrie in den Tarifgebieten Südwürttemberg-Hohenzollern oder<br />
Südbaden zutrifft.<br />
Der Tarifvertrag gilt nicht für die nach dem Berufsbildungsgesetz Auszubildenden und<br />
die in Heimarbeit Beschäftigten.<br />
1.2.1 Der Tarifvertrag regelt die Mindestbedingungen des Urlaubs aus dem<br />
Arbeitsverhältnis.<br />
Ergänzende Bestimmungen können durch Betriebsvereinbarung zwischen<br />
Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart werden.<br />
Derartige Bestimmungen können – auch in Einzelteilen – nicht zuungunsten des<br />
Beschäftigten vom Tarifvertrag abweichen.<br />
1.2.2 Im Einzelarbeitsvertrag können für den Beschäftigten günstigere Regelungen<br />
vereinbart werden.<br />
__________________________________________________________________________<br />
Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong><br />
Mitglied werden: http://www.bw.igm.de<br />
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