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Urlaubsabkommen - IG Metall Baden-Württemberg

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5.3 Dieses Abkommen kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt<br />

werden.<br />

Stuttgart, 14. Juni 2005<br />

Verband der <strong>Metall</strong>- und Elektroindustrie<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> e. V.<br />

- Südwestmetall -<br />

Dr. Otmar Zwiebelhofer<br />

Dr. Ulrich Brocker<br />

Industriegewerkschaft <strong>Metall</strong><br />

Bezirk <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Bezirksleitung <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Jörg Hofmann<br />

Walter Beraus<br />

Protokollnotiz:<br />

Dieser Tarifvertrag wird von der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong> auch namens und im Auftrag der Gewerkschaft<br />

ver.di für die dort organisierten Mitglieder geschlossen, die am 2. Juli 2001 Mitglied der DAG<br />

waren.<br />

__________________________________________________________________________<br />

Rechtsanspruch auf diesen Tarifvertrag haben nur Mitglieder der <strong>IG</strong> <strong>Metall</strong><br />

Mitglied werden: http://www.bw.igm.de<br />

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