topline - Arbeitsmarktservice Österreich
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TOP LINE Nr. 3 2011<br />
AMS<br />
Salzburg<br />
„AQUA meint nicht immer Wasser” – Fortsetzung<br />
Einen ersten Entwicklungstrend von<br />
AQUA zeigt bereits der Halbjahresbericht:<br />
Von den im Zeitraum Jänner bis Juni<br />
2011 eingetretenen 165 TeilnehmerInnen<br />
absolvieren 80 Prozent eine Ausbildung<br />
mit Lehrabschluss. Dabei handelt es sich<br />
um „verkürzte Lehrzeiten“ mit nur halber<br />
Dauer von 1,5 bis 2 Jahren. Die Berufswünsche<br />
sind von AugenoptikerIn bis<br />
ZerspannungstechnikerIn breit gefächert,<br />
wobei folgende Lehrausbildungen die Hitliste<br />
anführen: Bürokauffrau/mann (35),<br />
Einzelhandelskauffrau/mann (12) und LagerlogistikerInnen<br />
(9).<br />
Der Anteil von Frauen und Männern ist<br />
mit jeweils 50 Prozent gleich verteilt und<br />
die Altersgruppe bis 25 Jahre mit 36 Prozent<br />
am häufigsten vertreten. Der Anteil<br />
der 46- bis 50-Jährigen beträgt noch sechs<br />
Prozent, jener der über 50-Jährigen immerhin<br />
drei Prozent.<br />
Implacement-Stiftungen gibt es nach wie<br />
vor für Betriebe mit einem größeren Personalbedarf,<br />
für Kleinbetriebe und Firmen<br />
mit einem geringen Bedarf an Fachkräften<br />
hat sich AQUA mittlerweile als ideale<br />
Alternative etabliert.<br />
Ausländerbeschäftigung: Meldung beim A<br />
AMS unterwegs<br />
eMotion-Tour: Betriebsbesuche im<br />
Zeichen neuer Services<br />
Mit einer Betriebsbesuchsoffensive starteten<br />
die 35 Salzburger AMS-BeraterInnen<br />
des Service für Unternehmen in den Frühling<br />
2011. Sie unterstützten die Unternehmen<br />
bei der Personalsuche und stellten<br />
den neuen Online-Dienst, das eAMS-<br />
Konto für Unternehmen, vor. Schon 250<br />
Salzburger Betriebe nutzen dieses Online-<br />
Serviceangebot und können nun über das<br />
Web rasch und unbürokratisch auf zahlreiche<br />
AMS-Dienste zugreifen.<br />
iPad-Gewinner Dipl.-Ing. Christian<br />
P. Aigner (2. v. rechts) mit Gerhard<br />
Bogens perger, Andreas Hinterndorfer<br />
und Georg Seifter (v. l. n. r.),<br />
AMS Tamsweg. Foto: Aigner<br />
Außerdem informierten die AMS-ExpertInnen<br />
über das vielfältige Angebot des<br />
AMS, etwa in den Bereichen Qualifizierungsberatung,<br />
Weiterbildung oder AusländerInnenbeschäftigung.<br />
Nach Abschluss der AMS eMotion-Tour<br />
2011 wurde unter allen besuchten Unternehmen<br />
im Bundesland Salzburg ein iPad<br />
verlost. Fortuna lächelte dem Dachdecker-<br />
und Spenglermeisterbetrieb Aigner<br />
Dach GmbH aus St. Michael im Lungau.<br />
Andreas Hinterndorfer, Geschäftsstellenleiter<br />
des AMS Tamsweg, nahm die Überreichung<br />
des Gewinns zum Anlass, sich<br />
für die hervorragende Zusammenarbeit zu<br />
bedanken.<br />
Die Firma Aigner wird von Dipl.-Ing.<br />
(FH) Christian P. Aigner bereits in vierter<br />
Generation geführt und zählt zu den wichtigsten<br />
Gewerbebetrieben im Lungau.<br />
Innovation, Aus- und Weiterbildung und<br />
damit auch die gesicherte Beschäftigung<br />
für die MitarbeiterInnen haben für den<br />
Dienstgeber hohe Priorität.<br />
Meldepflichten be<br />
von Ausländern<br />
Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes<br />
verlangt Meldung binnen<br />
drei Tagen<br />
Seit 1. Juli verpflichtet der Gesetzgeber<br />
Unternehmen, Beginn und Ende aller Beschäftigungsverhältnisse<br />
von Ausländern,<br />
die dem Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes<br />
unterliegen und<br />
nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels<br />
(Daueraufenthalt EG) sind, zu melden.<br />
Diese Meldung hat innerhalb von drei<br />
Tagen zu erfolgen und ist von den regional<br />
zuständigen Geschäftsstellen des<br />
AMS entgegenzunehmen. Die Vorgabe<br />
beruht auf einer EG-Richtlinie und soll<br />
den Arbeitgeber gegen die Vorlage von<br />
gefälschten Arbeitspapieren oder Aufenthaltsdokumenten<br />
schützen.<br />
Keiner Meldepflicht unterliegen daher<br />
lediglich Dienstverhältnisse mit AusländerInnen,<br />
welche<br />
• Inhaber eines (im Inland erteilten) Aufenthaltstitels<br />
„Daueraufenthalt – EG“<br />
bzw. eines nach früheren Bestimmungen<br />
erteilten und gemäß § 11 NAG-DV<br />
(Durchführungsverordnung zum Nie-