Unmittelbares Ansetzen
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Begleitkolleg im Strafrecht – 10_b: Folien zum unmittelbaren <strong>Ansetzen</strong><br />
Kriterien zur Feststellung des unmittelbaren <strong>Ansetzen</strong>s<br />
a) Verwirklichung des Tatbestands<br />
§ 22 StGB verknüpft das unmittelbare <strong>Ansetzen</strong> mit der<br />
Tatbestandsverwirklichung. Daher sollte zunächst geklärt<br />
werden, durch welche Handlung der Täter den Tatbestand<br />
verwirklicht hätte. 3<br />
b) Handlungs-Unmittelbarkeit<br />
Diese erste Unmittelbarkeitskomponente ist erfüllt, wenn<br />
die Handlung des Täters in ungestörtem Fortgang ohne<br />
Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden<br />
würde. 4<br />
c) Zeitliche Unmittelbarkeit<br />
Diese zweite Unmittelbarkeitskomponente ist erfüllt, wenn<br />
zwischen der letzten ausgeführten Handlung und der<br />
Tatbestandsverwirklichung bei ungestörtem Fortgang ein<br />
enger zeitlicher Zusammenhang bestanden hätte.<br />
d) Aufnahme einer tätigen Beziehung zum fremden<br />
Rechtskreis / konkrete Gefährdung<br />
Der Begriff des <strong>Ansetzen</strong>s erfordert, dass der Täter seine<br />
Tatmittel in eine tätige (nicht nur gedankliche) Beziehung zum<br />
Angriffsgegenstand gebracht hat. Dieser muss somit aus Sicht<br />
des Täters schon unmittelbar gefährdet sein.<br />
e) Vorstellung des Täters von der Tat<br />
§ 22 StGB versubjektiviert den Versuchsbeginn dadurch,<br />
dass für die Beurteilung des u. A. die Tätervorstellung<br />
entscheidend ist. Ob auch objektiv die Tatbestandsverwirklichung<br />
unmittelbar bevorsteht, ist irrelevant. 5<br />
3 Somit ist im Versuch auch immer der Tatentschluss vor dem unmittelbaren <strong>Ansetzen</strong> zu prüfen!<br />
4 Hat der Täter schon mit der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals begonnen, so hat er normalerweise<br />
unproblematisch unmittelbar angesetzt Probleme ergeben sich hier höchstens bei zweiaktigen Delikten wie dem<br />
Raub und Qualifizierungen oder Privilegierungen (vgl. Lackner/Kühl § 22 Rn. 10, § 250 Rn. 7).<br />
5 Vgl. insbes. beim untauglichen Versuch!