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pdf, 21.8 KB - Senator für Justiz - Bremen

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2<br />

Zu Frage 2:<br />

Anschaffungskosten <strong>für</strong> die Geräte entstehen nicht. Diese werden von der Hessischen<br />

Zentrale <strong>für</strong> Datenverarbeitung beschafft und den Ländern zur Verfügung gestellt. Die<br />

hier<strong>für</strong> entstehenden Gebühren sind in den laufenden Kosten enthalten.<br />

Zu Frage 3:<br />

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung soll in <strong>Bremen</strong> ausschließlich nach<br />

richterlicher Anordnung im Rahmen der Führungsaufsicht zum Einsatz kommen.<br />

C. Alternativen<br />

Keine Alternativen.<br />

D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung<br />

Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen<br />

Auswirkungen und keine gleichstellungspolitische Relevanz.<br />

E. Beteiligung / Abstimmung<br />

Nicht erforderlich.<br />

F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz<br />

Die Senatsvorlage ist nach Beschlussfassung des Senats zur Veröffentlichung über<br />

das zentrale Informationsregister geeignet.<br />

G. Beschluss<br />

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage Vorlage 47/18 der mündlichen Antwort auf<br />

die Anfrage des Abgeordneten Timke (BIW) in der Fragestunde der Bürgerschaft<br />

(Landtag) zu.

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