pdf, 21.8 KB - Senator für Justiz - Bremen
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Zu Frage 2:<br />
Anschaffungskosten <strong>für</strong> die Geräte entstehen nicht. Diese werden von der Hessischen<br />
Zentrale <strong>für</strong> Datenverarbeitung beschafft und den Ländern zur Verfügung gestellt. Die<br />
hier<strong>für</strong> entstehenden Gebühren sind in den laufenden Kosten enthalten.<br />
Zu Frage 3:<br />
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung soll in <strong>Bremen</strong> ausschließlich nach<br />
richterlicher Anordnung im Rahmen der Führungsaufsicht zum Einsatz kommen.<br />
C. Alternativen<br />
Keine Alternativen.<br />
D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung<br />
Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen<br />
Auswirkungen und keine gleichstellungspolitische Relevanz.<br />
E. Beteiligung / Abstimmung<br />
Nicht erforderlich.<br />
F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz<br />
Die Senatsvorlage ist nach Beschlussfassung des Senats zur Veröffentlichung über<br />
das zentrale Informationsregister geeignet.<br />
G. Beschluss<br />
Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage Vorlage 47/18 der mündlichen Antwort auf<br />
die Anfrage des Abgeordneten Timke (BIW) in der Fragestunde der Bürgerschaft<br />
(Landtag) zu.