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pdf, 21.8 KB - Senator für Justiz - Bremen

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<strong>Senator</strong> <strong>für</strong> <strong>Justiz</strong> und Verfassung<br />

16. September 2011<br />

Dr. Henning Maul-Backer<br />

361 4932<br />

L 9<br />

Vorlage <strong>für</strong> die Sitzung des Senats am 27. September 2011<br />

„Einsatz von Fußfesseln im Land <strong>Bremen</strong>“<br />

(Anfrage des Abgeordneten Timke (BIW) in der Fragestunde der Bremischen<br />

Bürgerschaft (Landtag))<br />

A. Problem<br />

Der Abgeordnete Timke (BIW) hat <strong>für</strong> die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag)<br />

folgende Anfrage an den Senat gestellt:<br />

„Ich frage den Senat<br />

a) Welche jährlichen Kosten entstehen dem Land <strong>Bremen</strong> <strong>für</strong> die gerade<br />

beschlossene Beteiligung an der gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle<br />

der Länder?<br />

b) Was kostet die elektronische Fußfessel pro Stück, und wie viele dieser Geräte<br />

will das Land <strong>Bremen</strong> in den nächsten zwölf Monaten anschaffen?<br />

c) Ist es <strong>für</strong> den Senat vorstellbar, den Einsatz der elektronischen Fußfessel<br />

zukünftig <strong>für</strong> weitere Einsatzzwecke oder Personengruppen auszudehnen, und<br />

wenn ja, auf welche?“<br />

B. Lösung<br />

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:<br />

Zu Frage 1:<br />

Der nach dem Königsteiner Schlüssel auf das Land <strong>Bremen</strong> entfallende Anteil an den<br />

fixen Kosten wird voraussichtlich etwa 17.500 Euro jährlich betragen.<br />

Pro überwachter Person werden laufende Kosten von jährlich etwa 2.784 € anfallen.<br />

...


2<br />

Zu Frage 2:<br />

Anschaffungskosten <strong>für</strong> die Geräte entstehen nicht. Diese werden von der Hessischen<br />

Zentrale <strong>für</strong> Datenverarbeitung beschafft und den Ländern zur Verfügung gestellt. Die<br />

hier<strong>für</strong> entstehenden Gebühren sind in den laufenden Kosten enthalten.<br />

Zu Frage 3:<br />

Die elektronische Aufenthaltsüberwachung soll in <strong>Bremen</strong> ausschließlich nach<br />

richterlicher Anordnung im Rahmen der Führungsaufsicht zum Einsatz kommen.<br />

C. Alternativen<br />

Keine Alternativen.<br />

D. Finanzielle/ Personalwirtschaftliche Auswirkungen/Genderprüfung<br />

Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen<br />

Auswirkungen und keine gleichstellungspolitische Relevanz.<br />

E. Beteiligung / Abstimmung<br />

Nicht erforderlich.<br />

F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz<br />

Die Senatsvorlage ist nach Beschlussfassung des Senats zur Veröffentlichung über<br />

das zentrale Informationsregister geeignet.<br />

G. Beschluss<br />

Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage Vorlage 47/18 der mündlichen Antwort auf<br />

die Anfrage des Abgeordneten Timke (BIW) in der Fragestunde der Bürgerschaft<br />

(Landtag) zu.

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