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BESTATTERVERBAND BAYERN E. V.

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<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />

Dem Informationsinteresse der Angehörigen genügt es vollständig, wenn darauf hingewiesen wird, dass die Gemeinde<br />

die Arbeiten auf dem Friedhof nicht selbst ausführt sondern damit ein Unternehmen beauftragt hat. Die<br />

Bestatterverband Bayern e. V.<br />

hoheitlichen Maßnahmen wie Grabzuteilung und GebÜhrenfestselzung trifft ohnedies der Friedhofsträger selbst. Im<br />

übrigen erfolgen die weiteren Regelungen wie Terminabsprache und Grabplatzaussuchen mit dem Friedhofsträger<br />

bzw. dem Pfarramt. Eine Namhaftmachung des mit den Friedhofsdiensten beauftragten Bestattungsunternehmens<br />

durch den Friedhofsträger bedarf es daher in keinem Fall.<br />

4.<br />

Diese Ausführungen sollen dazu dienen, bei den Friedhofsträgern und ihren Mitarbeitern das Bewusstsein dafür zu<br />

schärfen, dass mit der einseitigen Namhaftmachung des „Vertragsbestatters“ zum einem die Angehörigen unzutreffend<br />

informiert werden und zum anderen massiv in den Wettbewerb eingegriffen wird. Dies ist als unlauter anzusehen<br />

und hat als Verstoß gegen geltendes Recht auch rechtliche Konsequenzen.<br />

Bestatterverband Bayern e. V.<br />

Rechtsanwältin<br />

Angela Haslinger<br />

Eingetragen im Vereinsregister München VR 17255 • Vorsitzender: Toni Hanrieder

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