BESTATTERVERBAND BAYERN E. V.
BESTATTERVERBAND BAYERN E. V.
BESTATTERVERBAND BAYERN E. V.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>BESTATTERVERBAND</strong> <strong>BAYERN</strong> E. V.<br />
Dem Informationsinteresse der Angehörigen genügt es vollständig, wenn darauf hingewiesen wird, dass die Gemeinde<br />
die Arbeiten auf dem Friedhof nicht selbst ausführt sondern damit ein Unternehmen beauftragt hat. Die<br />
Bestatterverband Bayern e. V.<br />
hoheitlichen Maßnahmen wie Grabzuteilung und GebÜhrenfestselzung trifft ohnedies der Friedhofsträger selbst. Im<br />
übrigen erfolgen die weiteren Regelungen wie Terminabsprache und Grabplatzaussuchen mit dem Friedhofsträger<br />
bzw. dem Pfarramt. Eine Namhaftmachung des mit den Friedhofsdiensten beauftragten Bestattungsunternehmens<br />
durch den Friedhofsträger bedarf es daher in keinem Fall.<br />
4.<br />
Diese Ausführungen sollen dazu dienen, bei den Friedhofsträgern und ihren Mitarbeitern das Bewusstsein dafür zu<br />
schärfen, dass mit der einseitigen Namhaftmachung des „Vertragsbestatters“ zum einem die Angehörigen unzutreffend<br />
informiert werden und zum anderen massiv in den Wettbewerb eingegriffen wird. Dies ist als unlauter anzusehen<br />
und hat als Verstoß gegen geltendes Recht auch rechtliche Konsequenzen.<br />
Bestatterverband Bayern e. V.<br />
Rechtsanwältin<br />
Angela Haslinger<br />
Eingetragen im Vereinsregister München VR 17255 • Vorsitzender: Toni Hanrieder