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Vollständiger Text - Kontrollamt der Stadt Wien

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KA III - 44-1/07 Seite 6 von 17<br />

Aus dieser Tabelle <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 sind die prüfgegenständlichen Bä<strong>der</strong> mit<br />

den entsprechenden Flächenmaßen zu ersehen. Die angegebenen Grundstücksflächen<br />

wurden den in <strong>der</strong> zuständigen Magistratsabteilung 69 - Liegenschaftsmanagement<br />

evident gehaltenen Grundstücksdaten entnommen. Ein Abgleich mit den Daten <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

44, die ursprünglich dem <strong>Kontrollamt</strong> zur Verfügung gestellt wurden,<br />

ergab in einigen Fällen Abweichungen. Im Zuge <strong>der</strong> Einschau wurden diese Differenzen<br />

behoben, sodass nunmehr <strong>der</strong> Datenbestand <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 mit jenem <strong>der</strong><br />

Magistratsabteilung 69 übereinstimmt.<br />

Die weiteren Informationen in <strong>der</strong> Tabelle stammen ebenfalls von <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

44. Auffallend war, dass die Summe aus verbauter Fläche, begrünter Freifläche<br />

und Parkplätzen, Verkehrsflächen sowie Gehsteigen nicht immer die in <strong>der</strong> Tabelle ausgewiesene<br />

Grundstücksfläche ergibt. Diese Differenzen sind entstanden, weil die Magistratsabteilung<br />

44 die Flächen nicht zur Gänze evaluiert hat. So ist z.B. <strong>der</strong> Anteil an<br />

möglicher Fläche für Spiel- und Sporteinrichtungen in einem Bad nicht erkennbar.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl, die Bä<strong>der</strong> in ihrer gesamten Grundstücksfläche darzustellen<br />

und in weiterer Folge festzuhalten, ob und in welcher Form diese einer wirtschaftlichen<br />

Nutzung zugeführt wurden bzw. werden können.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44:<br />

Die Magistratsabteilung 44 erachtet es als ihre vordringliche Aufgabe,<br />

in erster Linie den Badegästen ein Sommerbad mit allen erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören<br />

nach Ansicht <strong>der</strong> Magistratsabteilung 44 auch Erholungsräume<br />

wie beispielsweise Liegewiesen, die dem Badegast auch das Gefühl<br />

eines gewissen Freiraums vermitteln. Die intensive kommerzielle<br />

Verwertung je<strong>der</strong> noch so geringen Fläche würde diesem Bestreben<br />

jedoch entgegenstehen. Dessen ungeachtet wird <strong>der</strong> wirtschaftlichen<br />

Nutzung geeigneter Flächen in vertretbarem Ausmaß<br />

entsprechendes Augenmerk geschenkt.

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