Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Binnenfischerei - SVLFG
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7. Ar<strong>bei</strong>ten im Bereich von Teichen, Hältern, Fischzuchtanlagen<br />
Kalkung<br />
Bei <strong>der</strong> Verwendung von Kalkprodukten gilt:<br />
• Staubentwicklung <strong>und</strong> Haut-/Augenkontakt vermeiden,<br />
• Haut <strong>und</strong> Augen schützen (geschlossene Kleidung, Schutzhandschuhe entspr.<br />
Sicherheitsdatenblatt, Korbbrille),<br />
• Staub nicht einatmen (ggf. Atemschutz P2).<br />
Hinweis: Branntkalk ist als Gefahrstoff eingestuft.<br />
Weitere Informationen zum Thema Gefahrstoffe enthält <strong>der</strong><br />
Abschnitt 14 Umgang mit Gefahrstoffen.<br />
Kalkmergel o<strong>der</strong> gemahlener Kalkstein (sog. kohlensaurer Kalk, Calciumcarbonat)<br />
Dieses Kalkprodukt ist kein Gefahrstoff im Sinne des Chemikaliengesetzes. Dennoch<br />
sollte <strong>bei</strong> Freisetzung größerer Staubmengen eine Gestellbrille mit Seitenschutz <strong>und</strong><br />
Atemschutz (P2) getragen werden.<br />
Teichdüngung<br />
Für die Teichdüngung werden i.d.R. Phosphor-, Stickstoff- <strong>und</strong> Kalidüngemittel verwendet.<br />
Bei Anwendung dieser Mittel die Sicherheitshinweise in den Sicherheitsdatenblättern<br />
beachten.<br />
Informationen zum Thema Gefahrstoffe enthält <strong>der</strong> Abschnitt 14 Umgang mit Gefahrstoffen.<br />
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