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Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Binnenfischerei - SVLFG

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7. Ar<strong>bei</strong>ten im Bereich von Teichen, Hältern, Fischzuchtanlagen<br />

Kalkung<br />

Bei <strong>der</strong> Verwendung von Kalkprodukten gilt:<br />

• Staubentwicklung <strong>und</strong> Haut-/Augenkontakt vermeiden,<br />

• Haut <strong>und</strong> Augen schützen (geschlossene Kleidung, Schutzhandschuhe entspr.<br />

Sicherheitsdatenblatt, Korbbrille),<br />

• Staub nicht einatmen (ggf. Atemschutz P2).<br />

Hinweis: Branntkalk ist als Gefahrstoff eingestuft.<br />

Weitere Informationen zum Thema Gefahrstoffe enthält <strong>der</strong><br />

Abschnitt 14 Umgang mit Gefahrstoffen.<br />

Kalkmergel o<strong>der</strong> gemahlener Kalkstein (sog. kohlensaurer Kalk, Calciumcarbonat)<br />

Dieses Kalkprodukt ist kein Gefahrstoff im Sinne des Chemikaliengesetzes. Dennoch<br />

sollte <strong>bei</strong> Freisetzung größerer Staubmengen eine Gestellbrille mit Seitenschutz <strong>und</strong><br />

Atemschutz (P2) getragen werden.<br />

Teichdüngung<br />

Für die Teichdüngung werden i.d.R. Phosphor-, Stickstoff- <strong>und</strong> Kalidüngemittel verwendet.<br />

Bei Anwendung dieser Mittel die Sicherheitshinweise in den Sicherheitsdatenblättern<br />

beachten.<br />

Informationen zum Thema Gefahrstoffe enthält <strong>der</strong> Abschnitt 14 Umgang mit Gefahrstoffen.<br />

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