Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Binnenfischerei - SVLFG
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7. Ar<strong>bei</strong>ten im Bereich von Teichen, Hältern, Fischzuchtanlagen<br />
Befahren von abgelassenen Teichen zu Instandhaltungsmaßnahmen<br />
(z.B. Entschlammen)<br />
- Wegen <strong>der</strong> Gefahr des Einsinkens die Teichbodenbeschaffenheit beachten, ggf. Fahrzeuge/<strong>Ar<strong>bei</strong>ts</strong>maschinen<br />
mit verbreiterten Rä<strong>der</strong>n/Reifen o<strong>der</strong> Gitterrä<strong>der</strong>n ausrüsten.<br />
- Insbeson<strong>der</strong>e <strong>bei</strong> Ar<strong>bei</strong>ten am Damm muss von einer erhöhten Umsturzgefahr ausgegangen<br />
werden; Standsicherheit für Maschinen gewährleisten. Fahrzeuge/<strong>Ar<strong>bei</strong>ts</strong>maschinen<br />
müssen mit einer umsturzsicheren Kabine o<strong>der</strong> Umsturzschutzvorrichtung<br />
ausgerüstet sein.<br />
- Bedienung <strong>der</strong> Maschinen nur durch unterwiesene Personen.<br />
Hälter, Fischzuchtanlagen<br />
Im Bereich von Hältern <strong>und</strong> Fischzuchtanlagen gilt:<br />
- Zutritt nur für befugte Personen,<br />
- Sicherungen gegen Hineinstürzen von Personen in <strong>Ar<strong>bei</strong>ts</strong>bereichen,<br />
- Wege für Fahrzeuge ausreichend befestigten, Beckenrän<strong>der</strong> mit Anfahrschutz versehen,<br />
- Bereitstellung von Rettungsmitteln (z.B. Rettungsring).<br />
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