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Vorwort zum Bestand 330 Niedenstein - Hessisches Archiv ...

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<strong>Vorwort</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bestand</strong> <strong>330</strong> <strong>Niedenstein</strong><br />

(Stand: 1.10.2008)<br />

Der <strong>Bestand</strong> vereint das gesamte archivwürdige Schriftgut der Stadt <strong>Niedenstein</strong> sowie<br />

die Altakten der ehemals selbständigen Gemeinden Ermetheis, Kirchberg, Metze und<br />

Wichdorf, von denen die drei letzteren im Zuge der hessischen Gebiets- und<br />

Gemeindereform mit Wirkung vom 1.1.1972 in die Stadt <strong>Niedenstein</strong> eingegliedert<br />

worden waren, Ermetheis dagegen war bereits am 1.9.1970 Teil der Stadt <strong>Niedenstein</strong><br />

geworden.<br />

Aus dem Reisebericht der <strong>Archiv</strong>beratungsstelle beim Staatsarchiv Marburg für das Jahr<br />

1933 geht hervor, daß in <strong>Niedenstein</strong> im Rathaus ein geringer Aktenbestand und<br />

Rechnungen aus dem 18. Jahrhundert aufbewahrt wurden. Im Keller der Schule lagen<br />

ungeordnet Altakten des 18.- 19. Jahrhunderts sowie Stadtgerichtsprotokolle und<br />

Prozeßakten des 18. Jahrhunderts. Dieser Vermerk in dem Reisebericht der<br />

<strong>Archiv</strong>beratungsstelle ist der erste Hinweis auf die Existenz kommunalen Schriftgutes der<br />

Stadt <strong>Niedenstein</strong>, bisher war man immer davon ausgegangen, daß ein Stadtarchiv<br />

<strong>Niedenstein</strong> nicht vorhanden sei.<br />

Zu einer ersten Kontaktaufnahme zwischen dem Staatsarchiv Marburg und der Stadt<br />

<strong>Niedenstein</strong> kommt es jedoch eigentlich erst im Jahre 1969. In seinem Bericht über seine<br />

Dienstreise nach Fritzlar und <strong>Niedenstein</strong> am 3. und 4. September 1969 berichtet Dr.<br />

Demandt, daß in <strong>Niedenstein</strong> Rektor i.R. Haarberg "aus ganz versteckten Winkeln das<br />

Stadtarchiv ans Licht gezogen und zusammengetragen habe." Demandt erwähnt weiter,<br />

daß die Stadt im neuerrichteten Bürgerhaus einen <strong>Archiv</strong>raum zur Verfügung gestellt<br />

habe, in dem Rektor Haarberg "das Material inzwischen, in großen Bündeln<br />

zusammengeschnürt, wieder vereinigt hat." Nach Demandts Auffassung kann der<br />

Zustand der Aufbewahrung trotz allem noch als äußerst desolat angesehen werden. Die<br />

ehemals formierten Akten waren vielfach in lose Blätter aufgelöst und vollständig<br />

durcheinander gemischt. Demandt weist auf die Schwierigkeit anstehender<br />

Ordnungsarbeiten hin und betont noch, daß die Stadt ein Angebot der<br />

<strong>Archiv</strong>beratungsstelle beim Hessischen Landkreistag zur Ordnung des Stadtarchivs<br />

abgelehnt habe, diese Ordnungsarbeiten vielmehr dem ortsansässigen Rektor i.R.<br />

Haarberg anvertraut hatte, der auf die Hilfe und Erfahrung des mit ihm verwandten Dr.<br />

Demandt hoffen und vertrauen durfte, der Herrn Haarberg in den kommenden Monaten<br />

oftmals uneigennützig behilflich sein durfte. Abschließend betont Dr. Demandt in seinem<br />

o.g. Reisebericht noch, daß der erhaltene Aktenbestand kaum über den Dreißigjährigen<br />

Krieg zurückreiche, wohl aber seit der Mitte des 17. Jahrhunderts sehr dicht sei. Seiner<br />

Ansicht nach könne gemessen an der Größe der Stadt durchaus ein gutes Stadtarchiv<br />

entstehen, <strong>zum</strong>al die Stadt offenbar bereit war, größtmöglichste Sorgfalt auf Ausstattung<br />

und Betreuung des <strong>Archiv</strong>s zu verwenden.<br />

Wenige Jahre danach müssen die <strong>Archiv</strong>alien aber erneut umgelagert worden sein, denn<br />

die Stadtverwaltung teilt dem Staatsarchiv Marburg mit Schreiben vom 13. Juli 1973 mit,<br />

daß das Stadtarchiv nun im Bürgermeisteramt am Obertor 8 in einem besonderen Raum<br />

untergebracht sei. Rektor Haarberg konnte dem Staatsarchiv Marburg im Jahre 1977<br />

einen Repertorienband über die von ihm bearbeiteten Gerichtsakten der Stadt<br />

übergeben, ein Band mit Auszügen aus den Währschaftsprotokollen folgte, doch konnten<br />

die in <strong>Niedenstein</strong> begonnenen Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten durch den Tod<br />

Rudolf Haarbergs (31.10.1978) leider nicht fortgeführt werden. Das Staatsarchiv Marburg<br />

bot mit Schreiben vom 2.1.1979 seine Hilfe bei weiteren Ordnungsarbeiten am<br />

<strong>Niedenstein</strong>er Stadtarchiv an, u.a. wurde auch über die Möglichkeit einer Deponierung<br />

gesprochen, doch teilte die Stadt in ihrem Antwortschreiben mit, an eine Überstellung der<br />

<strong>Archiv</strong>alien nach Marburg denke man vorerst nicht, <strong>zum</strong>al Frau Dr. Barbara Demandt,<br />

eine Tochter Rudolf Haarbergs, sich weiter um das <strong>Archiv</strong> kümmern wolle.<br />

Im Anschluß an ein Referat in der Bürgermeisterdienstversammlung des Schwalm-Eder-<br />

Kreises am 19.12.1980 über die Sicherung kommunalen Schriftgutes erfolgte eine<br />

erneute Kontaktaufnahme der Stadt <strong>Niedenstein</strong> mit dem Staatsarchiv. Bürgermeister<br />

Prior bat um einen beratenden Besuch, <strong>zum</strong>al man nun offenbar erstmals an die<br />

Möglichkeit einer Deponierung der städtischen <strong>Archiv</strong>alien im Staatsarchiv dachte. Bei<br />

seinem Besuch in <strong>Niedenstein</strong> am 18. Mai 1981 fand der Bearbeiter Sieburg ein kleines,<br />

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aber doch weit zurückreichendes Stadtarchiv (bis etwa 1650) vor, das z.T. geordnet, <strong>zum</strong><br />

anderen Teil grob vorgeordnet war. Nur die Altakten der im Zuge der Gebietsreform der<br />

siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts in die Stadt eingegliederten ehemals selbständigen<br />

Gemeinden Ermetheis, Kirchberg, Metze und Wichdorf waren völlig ungeordnet. Der<br />

Widerstand gegen eine Deponierung des städtischen <strong>Archiv</strong>s in Marburg war jedoch noch<br />

nicht gebrochen, erst in einer Magistratssitzung vom 22.3.1982 kam man zu einem<br />

positiven Ergebnis. Am 22. Juni 1982 wurden die <strong>Archiv</strong>alien aus <strong>Niedenstein</strong> dem<br />

Staatsarchiv Marburg überstellt, der Verwahrungsvertrag zwischen der Stadt <strong>Niedenstein</strong><br />

und dem Land Hessen (Staatsarchiv Marburg) wurde am 23. bzw. 24. Juni 1982<br />

abgeschlossen. § 1 dieses Vertrages weist ausdrücklich auf die Eigentumsrechte der<br />

Stadt an den nach Marburg abgegebenen <strong>Archiv</strong>alien hin. Die Altakten der Stadt<br />

<strong>Niedenstein</strong> einschließlich des Schriftgutes der eingegliederten Ortschaften wurden im<br />

Staatsarchiv Marburg als <strong>Bestand</strong> <strong>330</strong> Stadtarchiv <strong>Niedenstein</strong> aufgestellt.<br />

Die Verzeichnungsarbeiten am <strong>Bestand</strong> <strong>330</strong> Stadtarchiv <strong>Niedenstein</strong> wurden sogleich in<br />

Angriff genommen, mußten jedoch über Jahre hindurch wegen dringender Ordnungs- und<br />

Verzeichnungsarbeiten an staatlichen Aktenbeständen des Staatsarchivs immer wieder<br />

unterbrochen werden.<br />

Eine große Hilfe bei der Bearbeitung der älteren Gerichtsakten, vorwiegend aus dem 18.<br />

Jahrhundert, war das von Rektor Haarberg erstellte Repertorium, das vielfach für die<br />

Titelbildung herangezogen werden konnte. Die zahlreichen Gerichtsakten innerhalb des<br />

<strong>Niedenstein</strong>er Stadtarchivs stellen eine Besonderheit dar, handelt es sich doch hier um<br />

Vorgänge, die nicht ausschließlich <strong>Niedenstein</strong> alleine sondern oftmals Vorgänge des<br />

Samthospitals Merxhausen betreffen. Das Vorhandensein dieser Gerichtsunterlagen,<br />

häufig Schuldklagen, erklärt sich durch die Tätigkeit des Stadtrichters und des<br />

Samthospitalsrichters zu Merxhausen in einer Person.<br />

Nach archivischen Ordnungsprinzipien wurde das Schriftgut der Stadt <strong>Niedenstein</strong> in<br />

Amtsbücher und Akten getrennt, zusammengehörige Amtsbücher wurden serienmäßig<br />

erfaßt, ohne daß das einzelne Amtsbuch einzeln verzeichnet wurde. Jede Amtsbuchserie<br />

ist durch ein der laufenden Seriennummer vorangestelltes A gekennzeichnet. Das<br />

Aktenschriftgut wurde dagegen einzeln verzeichnet, wobei jedem Aktenband eine<br />

einzelne Nummer gegeben wurde. Zur Unterscheidung von den Amtsbuchserien wurde<br />

jeweils ein B vor die entsprechende Signatur vorgestellt. Bei der Ordnung und<br />

Verzeichnung des Schriftgutes der 1970-1971 in die Stadt eingegliederten Ortsteile<br />

Ermetheis, Kirchberg, Metze und Wichdorf konnte eine Trennung zwischen Amtsbüchern<br />

und Akten unterbleiben, da vielfach nur geringe Altaktenbestände vorhanden waren.<br />

Auch hier wurde aber der jeweiligen <strong>Archiv</strong>signatur ein Großbuchstabe zur<br />

Unterscheidung von dem Schriftgut eines anderen Ortsteils vorangestellt (z.B. C für<br />

Ermetheis). Die Klassifikation der Akten erfolgte nach Haupt-, Mittel- und Untergruppen,<br />

bei den einzelnen Ortsteilen genügten vielfach Hauptgruppen.<br />

Die Erschließung von Nachträgen und späteren Ablieferungen erfolgt nunmehr direkt in<br />

der <strong>Archiv</strong>datenbank HADIS.<br />

Nach Aufhebung des Depositalvertrages im Jahr 2005 gilt für die Benutzung das<br />

Hessische <strong>Archiv</strong>gesetz.<br />

[vgl. Einleitung <strong>zum</strong> veröffentlichten Findbuch von A. Sieburg, 1994]<br />

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