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Urteil - Handball-Region

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<strong>Handball</strong>-<strong>Region</strong><br />

Lüneburger Heide e.V.<br />

Celle – Harburg - Lüchow-A – Lüneburg - Soltau-Fallingbostel – Uelzen<br />

Der Vorsitzende des <strong>Region</strong>ssportgerichtes<br />

Peter Hesse<br />

Backsteinhof 4<br />

21339 Lüneburg<br />

Tel:<br />

E-Mail:<br />

FAX:<br />

+49 (4131) 64506 (privat)<br />

+49 (171) 6370879 (Mobiltelefon)<br />

hesse-peter@arcor.de (privat)<br />

peter.hesse@polizei.niedersachsen.de (dienstl.)<br />

+49 (4131) 697556 (privat)<br />

+49 (511) 9695603948 (dienstl.)<br />

RegSpG.-Nr. 07-2009/2010<br />

<strong>Urteil</strong><br />

Auf den Einspruch des MTV A von 1863 e.V. (im Weiteren Antragsteller) vom 19.02.2010,<br />

eingegangen am 22.02.2010 gegen die Wertung des Spieles der 4. Pokalrunde Männer MTV<br />

A II - TSV B sowie den daraus resultierenden Bescheid Nr. 007 <strong>Region</strong>spokal Männer 4.<br />

Runde hat das <strong>Region</strong>ssportgericht der <strong>Handball</strong>region Lüneburger Heide e.V. durch<br />

Peter Hesse, Lüneburg, als Vorsitzender,<br />

Axel Peters, Munster als Beisitzer und<br />

Oliver Colditz, Lachendorf, als Beisitzer<br />

im schriftlichen Verfahren für Recht erkannt:<br />

1) <strong>Urteil</strong>sformel<br />

a) Dem Antrag des Antragstellers vom 19.02.2010, eingegangen am 22.02.2010, gegen<br />

die Wertung des Spieles der 4. Pokalrunde Männer MTV A II - TSV B sowie den<br />

daraus resultierenden Bescheid Nr. 007 <strong>Region</strong>spokal Männer 4. Runde wird<br />

zurückgewiesen.


Seite 2 von 10 Seiten des Schreibens vom 12.03.2010<br />

b) Der Antregsteller hat die Auslagen gem. § 59 (1) RO DHB/HVN 1 zu tragen.<br />

c) Die Einspruchsgebühr gem. § 59 (2) RO DHB/HVN verfällt.<br />

d) Eine Bekanntmachungspauschale (§ 15 der Gebührenordnung des HVN , § 11<br />

GebO 2 der <strong>Handball</strong>region Lüneburger Heide e.V. v. 09.03.2009) in Höhe von 25,00<br />

Euro hat der Antragsteller zu tragen.<br />

2) Auslagenentscheidung<br />

a) Die Entscheidung über die Gebühren und Auslagen ergibt sich aus §§ 44 und 59 RO<br />

DHB/HVN.<br />

3) Auslagenaufstellung für das Verfahren RegSpG_06-2009_2010<br />

Lfd.Nr. Auslagen / Kosten Datum Anzahl Einzelkosten Kosten<br />

1 Fertigung Beschluss 22.02.2010 3 1,25 € 3,75 €<br />

2 Fotokopien Einspruch 22.02.2010 3 0,10 € 0,30 €<br />

3 Ausfertigungen Beschluss 22.02.2010 21 0,10 € 2,10 €<br />

4 Versandttaschen 22.02.2010 7 0,15 € 1,05 €<br />

5 Portokosten Versand Beschluss 22.02.2010 7 1,45 € 10,15 €<br />

6 Fertigung <strong>Urteil</strong> 12.03.2010 10 1,25 € 12,50 €<br />

7 Versandttaschen schriftliches Verfahren 12.03.2010 3 0,15 € 0,45 €<br />

8 Anschreiben schriftliches Verfahren 12.03.2010 3 0,10 € 0,30 €<br />

9 Portokosten schriftliches Verfahren 12.03.2010 3 1,45 € 4,35 €<br />

10 Ausfertigungen <strong>Urteil</strong> 80 0,10 € 8,00 €<br />

11 Versandttaschen 8 0,15 € 1,20 €<br />

12 Portokosten Versand <strong>Urteil</strong> Antragsteller 1 5,30 € 5,30 €<br />

13 Portokosten Versand <strong>Urteil</strong> 8 1,45 € 11,60 €<br />

Summe 61,05 €<br />

1 Rechtordnung (RO) des DHB/HVN (Stand: 29.05.2009)<br />

2 Gebührenordnung der <strong>Handball</strong>region Lüneburger Heide e.V.


Seite 3 von 10 Seiten des Schreibens vom 12.03.2010<br />

4) Sachverhalt<br />

a) Mit Schreiben vom 19.02.2010, eingegangen am 22. Februar 2010 stellt der Antragsteller<br />

folgende Anträge:<br />

„hiermit legt der MTV A von 1863 e.V. Einspruch gemäß § 34/1 RO HVN gegen die Wertung des Spieles der<br />

4.Pokalrunde (Viertelfinale) Nr.: 004 vom 07.02.2010 ein.<br />

Ebenso legt der MTV A hiermit auch Einspruch gegen den daraus resultierenden Bescheid - Nr.: 007 <strong>Region</strong>spokal Männer<br />

4. Runde ein.<br />

Begründung<br />

Das für Sonntag, den 07.02.2010 19:00 Uhr Halle 603107 angesetzte Pokalspiel der Männer Nr. 4004 TSV B : MTV A<br />

sagte der MTV Abteilungsleiter BP, in Vertretung für den Spielwart LO, rechtzeitig am Sonntagvormittag fernmündlich<br />

und zusätzlich per E-Mail beim Heimverein, der TSV B, beim Staffelleiter Pokal, RF und bei den angesetzten<br />

Schiedsrichtern, H/H wegen widriger Witterungsbedingungen und den desolaten Straßenverhältnissen im Nordkreis<br />

des Landkreises Lüchow-A ab.<br />

Hier wurde Bezug genommen auf eine vom niedersächsischen Verkehrsministerium verbreitete Mitteilung vom 5.2.2010.<br />

Der entsprechende Link im Internet ist hier eingefügt<br />

http://nachrichten.t-online.de/streusalz-wird-knapp-niedersachsen-faehrt-winterdienst-herunter/id 21638354/index.<br />

Niedersachsen fährt Winterdienst herunter<br />

Erschienen am 05. Februar 2010<br />

Niedersachsen muss den Winterdienst einschränken (Foto: dpa)<br />

Der Winter meldet sich am Sonntag wieder in Deutschland zurück. "Es gibt wieder eine<br />

Kältedelle in der Temperaturkurve", sagte Jörg Kachelmann vom Wetterdienst Meteomedia<br />

gegenüber wetter.info. Der neue Frost kommt Niedersachsen sehr ungelegen, denn<br />

dort geht das Streusalz zur Neige. Das Verkehrsministerium rät sogar, das Auto stehen zu<br />

lassen.<br />

Somit kann nur der §50/1 der Spielordnung des HVN/DHB Nichterscheinen wegen „Höhere Gewalt" angewendet werden.<br />

Die vorgenannte Empfehlung wurde durch den Mannschaftsverantwortlichen angenommen und geprüft ob der Spielort in B<br />

mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen und zu verlassen ist. Da der vorgenannte Spielort mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

bei rechtzeitiger Abfahrt von A aus zu erreichen ist, aber durch die Wahl der Anwurfzeit auf einen Sonntag 19:00<br />

Uhr nach Spielende ca. 21:00 Uhr oder später keine Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr möglich ist und Übernachtungsmöglichkeiten<br />

nicht vorhanden sind bzw. eine Übernachtung eine unzumutbare Mehrbelastung für Schüler,<br />

Auszubildende und Berufstätige, welche am Montag wieder ihren Verpflichtungen nachkommen müssen, darstellt,<br />

wurde nach telefonischer Rücksprache mit einem Reisebusunternehmen, welches bei diesen Straßenverhältnissen<br />

keine Personenbeförderung vornehmen wollte, sich zur Absage entschieden.<br />

Weiterhin ist es für uns nicht verständlich, warum der TSV B keinen von uns bereits am 08.02.2010 per Mail sofort angebotenen<br />

Ersatztermin angenommen hat. Vielmehr dient die Nichtverfügbarkeit einer Hallenzeit als weitere Begründung<br />

des Nichtantretens, da vom TSV B kein Ersatztermin bis zur nächsten Pokalrunde benannt werden kann. Auch auf telefonische<br />

Nachfrage, das o. g. Spiel an einem Trainingstag auszutragen, wurde von den Verantwortlichen des TSV B abgelehnt.“<br />

3<br />

3 In den Anführungszeichen ist der Inhalt der Stellungnahme wörtlich eingesetzt. Rechtschreib-, Grammatik- und<br />

Interpunktionsfehler wurden übernommen.


Seite 4 von 10 Seiten des Schreibens vom 12.03.2010<br />

b) Der Rechtsbehelf des Antragstellers ist form- und fristgerecht am 22. Februar 2010<br />

beim Vorsitzenden des <strong>Region</strong>ssportgerichtes eingegangen. Der Briefumschlag wurde<br />

am 19.02.2010 abgestempelt.<br />

i) Formgerechtigkeit<br />

(1) Gemäß § 37 (1) RO DHB/HVN sind Anträge einfach mit schriftlicher Begründung an den Vorsitzenden<br />

der zuständigen Rechtsinstanz zu senden.<br />

Im zugrundeliegenden Verfahren sind die Unterlagen in fünffacher Ausfertigung eingegangen.<br />

(2) Gemäß § 37 (3) RO DHB/HVN müssen Gebühren bei Eingang der Antragsschrift gezahlt sein.<br />

Die Gebühren und Auslagevorschüsse ergeben sich aus § 44 RO DHB/HVN.<br />

Dem Einspruch liegt ein Einzahlungsbeleg über eingezahlte 25,00 Euro Einspruchsgebühr auf<br />

das Konto der <strong>Handball</strong>region Lüneburger Heide bei.<br />

(3) Gemäß § 37 (6) RO DHB/HVN müssen alle Rechtsbehelfe einen Antrag enthalten, der eine<br />

durchführbare Entscheidung ermöglicht.<br />

Im vorliegenden Verfahren wird beantragt:<br />

Das Spiel ist durch den Leiter <strong>Region</strong>spokal RL neu anzusetzen.<br />

Der erstellte Bescheid 007 ist für nichtig zu erklären und die Geldbuße einschließlich Verwaltungsgebühr<br />

sind zu erstatten.<br />

Die Einspruchsgebühr ist dem MTV A zurückzuerstatten.<br />

(4) Gemäß § 37 (7) a) RO DHB/HVN müssen alle Rechtsbehelfsschriften durch ein Vorstandsmitglied<br />

und den <strong>Handball</strong>-Abteilungsleiter oder dessen Vertreter unterzeichnet sein.<br />

Der Einspruch ist vom 1. Vositzenden des MTV A (Elbe) und dem <strong>Handball</strong>abteilungsleiter unterzeichnet.<br />

i) Fristgerechtigkeit<br />

Gemäß § 39 (2) RO DHB/HVN müssen Einsprüche innerhalb von zwei Wochen nach dem<br />

Zugang des Bescheides eingelegt werden.<br />

Der Bescheid datiert vom 11.02.2010. Somit beginnt die Frist von zwei Wochen nach § 39<br />

(2) RO DHB/HVN zum Einlegen von Rechtsmitteln frühestens am 11.02.2010. Die Einspruchsfrist<br />

endet damit frühestens am 25.02.2010. Somit ist der Rechtsbehelf fristgerecht<br />

eingelegt.<br />

.<br />

b) Der Vorsitzende des <strong>Region</strong>ssportgerichts beruft am 22.02.2010 das <strong>Region</strong>ssportgericht<br />

ein und gibt den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur<br />

Übersendung einer Kopie des Bescheides bis zum 05.03.2010.<br />

c) Am 02.03.2010 gehen beim Vorsitzenden des <strong>Region</strong>ssportgerichtes die


Seite 5 von 10 Seiten des Schreibens vom 12.03.2010<br />

Stellungnahme des TSV B mit drei Anlagen ein.<br />

i) Die Stellungnahme hat folgenden Inhalt:<br />

„Die Email mit der Spielabsage ereichte mein Email-Postfach am 7.2.2010 um 11:04 Uhr (siehe Anlage 1). Zu diesem<br />

Zeitpunkt befand ich mich auf dem Weg nach Hamburg zu einer Geburtstagsfeier. Nachdem ich von der Geburtstagsfeier<br />

zurück war, wurde der Anrufbeantworter meines Festnetzanschlusses kontrolliert. Hier war kein Anruf eingegangen. Dann fuhr<br />

ich zur Halle. Hier war die Mannschaft des TSV B zum Spiel angetreten. Als um 19:15 Uhr noch kein Spieler des MTV A<br />

eingetroffen war, habe ich mich mit der Spielleitenden Stelle (RL) telefonisch in Verbindung gesetzt. Dieser teilte mir mit, dass der<br />

MTV A am 7.2.2010 wegen schlechter Wetterbedingungen nicht zum Spiel antreten wollte. Dies war für mich unverständlich, da<br />

der Verkehr in unserer Umgebung nicht außergewöhnlich behindert war. Nachdem ich wieder zuhause war, habe ich im Internet<br />

auf der Seite VER.KEHRSMANAGEMENTZENTRALE Niedersachsen (www.vmz-niedersachsen.de) nachgeschaut, ob es<br />

Verkehrswarnhinweise für den Raum A gab. Dies war nicht der Fall. Die historischen Wetterdaten für Lüchow weisen auch für<br />

den Zeitraum vom 4.2.2010 bis 9.2.2010 keinen Niederschlag aus (siehe Anlage 3).<br />

Am 9.2.2010 (nicht wie im Einspruch angegeben am 8.2.2010) erreichte mein Email-Postfach eine Nachricht von BP (siehe Anlage<br />

2). Diese Email konnte ich allerdings erst am Abend des 10.2.2010 lesen, weil ich mich vom 8.2.2010 bis zum 10.2.2010 auf einer<br />

Dienstreise befand. LO rief mich an und fragte nach einem Termin für eine Neuansetzng des Spieles. Ich sagte ihm. dass wir an<br />

allen Wochenenden bis zum Termin des Halbfmals Ansetzungen für Punktspiele haben. Ein Spiel am Trainingsabend erschien uns<br />

beiden nicht sinnvoll, da uns die Halle für das Training erst ab 20:30 Uhr zur Verfügung steht und dies den Spielern aus A<br />

(„Schüler, Auszubildende und Berufstätige“ [Zitat Einspruch]) nicht zuzumuten ist.“<br />

ii) Die Anlage 1 hat folgenden Inhalt:<br />

„Betreff: WG: Pokalspiel<br />

Von: "bp" < > Datum: Sun, 7 Feb 2010 11:04:48+0100 An: pbtwu@web.de<br />

Von: BP Gesendet: Sonntag, 7. Februar 2010 10:15 An: 'maloo@t-online.de' Cc: 'oeli_gus@t-online.de' Betreff:<br />

Pokalspiel<br />

Sehr geehrter Herr L,<br />

hiermit sagt der MTV das Pokal - Viertelfinale bei der TSV B ab.<br />

Begründung - sind die katastrophalen Straßenbedingungen (spiegelglatte Straßen und keinen funktionierenden Räumdienst)im<br />

Landkreis- Lüchow - A.<br />

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen<br />

BP<br />

Abteilungsleiter.“<br />

iii) Die Anlage 2 hat folgenden Inhalt:<br />

„Betreff: Pokalviertelfinale<br />

Von: "bp<br />

Datum: Tue, 9 Feb 2010 10:32:00 +0100<br />

An: pbtwu@web.de<br />

CG: , oeli_gus@t-online.de<br />

Sehr geehrter Her B,<br />

da mein Spielwart Herr O aus beruflichen Gründen erst ab Donnerstag, den 11.02.<br />

erreichbar ist, bitte ich Sie als seine Vertretung<br />

uns für das nicht ausgetragene Pokalviertelfinale vom 07.02. einen Ersatztermin vor zu schlagen.<br />

Wir sind am 13.u. 14.02 und 27. u. 28.02 Spielfrei. Am 20.02 spielen w ir zuhause, könnten aber am So. den<br />

21.02.2010 antreten.<br />

Bitte denken Sie daran, das an Samstagen spätestens bis 18.00 Uhr und an Sonntagen bis 17.00Uhr die Spiele angepfiffen<br />

werden sollen.<br />

Da w ir einen An und Abfahrtsw eg von insg. 160km haben bitten wir dies zu berücksichtigen. In der Hoffnung, dass<br />

der Winter sich bald verabschiedet, Grüße ich freundlich


Seite 6 von 10 Seiten des Schreibens vom 12.03.2010<br />

Bernd Pauker, Abteilungsleiter.“<br />

iv) Die Anlage 3 hat folgenden Inhalt:<br />

„Ein Ausdruck der www-Seite www.wetteronline.de mit nachfolgender wesentlicher Grafik<br />

Lüchow Niederschlag mm 03.01.2010 - 28.02.2010<br />

d) Am 04.03.2010 gehen beim Vorsitzenden des <strong>Region</strong>ssportgerichtes die<br />

Stellungnahme der Spielleitenden Stelle Pokal mit zwei Anlagen sowie einer Kopie<br />

Bescheides Nr. 007 <strong>Region</strong>spokal Männer 4. Runde ein.<br />

i) Der Bescheid laut wie folgt:<br />

„Bescheid - Nr.: 007 <strong>Region</strong>spokal Männer 4. Runde<br />

Pokalspiel der 4. Runde (Viertelfinale) Nr.: 004 vom: 07.02.2010 TSV B - MTV A 2<br />

Der MTV A wird wegen Nichtantreten zum Pokalspiel mit einer Geldbuße belegt.<br />

Bezeichnung Anz. Betrag<br />

RuD Pokal Z. 3.3 Zurückziehen oder Nichtantreten einer Mannschaft 4. Runde 1 200,00 €<br />

Verwaltungsgebühr 1 5,00€<br />

Gesamtbetrag: 205,00 €<br />

Der o.a. Betrag wird bis zum 25.02.2010 vom Konto des/der MTV A abgebucht.<br />

Sachverhalt und Begründung laut Spielbericht:<br />

Der MTV A hat am 07.02.10 um 10:15 Uhr per E-mail gemeldet, das er aufgrund der Straßenbedingungen nicht zum<br />

Pokalspiel antritt. Das o.a. Pokalspiel wird gemäß RO DHB § 19 Abs. (1) für MTV A als verloren gewertet.<br />

Ein Einspruch hat keinen Zahlungsaufschub zur Wirkung.<br />

Rechtsbehelfsmittel:<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von 14 Tagen, nach Zustellung, beim Vorsitzenden des <strong>Region</strong>ssportgerichtes<br />

schriftlich Einspruch eingelegt werden. Dabei ist die RO DHB/HVN zu beachten.“<br />

ii) Die Stellungnahme hat folgenden Inhalt:<br />

„Im Vorfeld dieser Pokalansetzung gab es bereits Unstimmigkeiten über die Anwurfzeit. (siehe Anlage 1) Gemäß tel.<br />

Aussage des Spielwartes vom MTV A (LO) hätte ein Heimrechttausch auch nichts gebracht, weil die Halle in A ebenfalls<br />

überbelegt ist.<br />

Am 07.02.10 bin ich abends gegen ca. 19.00 Uhr vom TSV B aus der Halle in Garstedt angerufen worden, ob der Gegner<br />

eine Absage vorgenommen hat. Bei dem Telefonat habe ich mein E-mail Programm aufgerufen und die Absage von A<br />

gelesen, (siehe Anlage 2). Ein Anruf über die Spielabsage habe ich vom MTV A nicht erhalten.<br />

Da ich in der gesamten <strong>Handball</strong>-<strong>Region</strong> die Ergebniskontrolle (36 Staffeln) überwache, ist mir kein Spiel aufgefallen, das<br />

wegen der Straßenverhältnisse abgesagt wurde. Sogar Mannschaften aus Tostedt und Soltau sind nach Clenze zu<br />

Punktspielen gefahren. Ebenfalls erstaunt war ich, das Schiedsrichter aus Lüchow am gleichen Tage in Celle das Frauen-<br />

Pokalspiel SV Garßen 3 gegen TSV Nettelkamp gepfiffen haben..<br />

Es wurde kein Spielverzicht beantragt sondern lt. E-Mail (siehe Anlage 2) das Spiel abgesagt.<br />

Aufgrund dieser Situation habe ich gemäß RO DHB § 19 Abs. l eine Spielwertung sowie die Geldbuße gem. RUD Pokal Z.<br />

3.3 vorgenommen.<br />


Seite 7 von 10 Seiten des Schreibens vom 12.03.2010<br />

Ein Beweismittel über höhere Gewalt liegt mir bis heute nicht vor.“<br />

iii) Die Anlage 1 hat folgenden Inhalt:<br />

„Von: LO [Oeli_Gus@t-online.de]<br />

Gesendet: Mittwoch, 16. Dezember 2009 18:10<br />

An:<br />

pbtwu@web.de; RL<br />

Cc:<br />

BP<br />

Betreff: AW: <strong>Region</strong>spokal Männer 4. Runde<br />

Hallo Peter,<br />

wir stimmen dem Termin hiermit zu.<br />

Mit sportlichen Grüßen<br />

Lutz Oelschläger<br />

Spielwart MTV A <strong>Handball</strong><br />

Ursprüngliche Nachricht<br />

Von: pbtwu@web.de [mailto:pbtwu@web.de]<br />

Gesendet: Samstag, 12. Dezember 2009 12:42<br />

An: RL<br />

Betreff: <strong>Region</strong>spokal Männer 4. Runde<br />

Hallo R,<br />

wir haben großes Verständnis dafür, dass der von uns angesetzte Termin für den MTV A nicht optimal ist. Ich habe mich<br />

daraufhin noch einmal bemüht, um zu klären, ob ein früherer Beginn möglich ist. Dies ist leider nicht der Fall. Da wir auch<br />

an allen darauf folgenden Wochen bis zum nächsten Pokaltermin mit Punktspielen belegt sind, bleibt nur der vorgeschlagene<br />

Termin am 7.2.2010 um 19 Uhr für das Spiel TSV B - MTV A 2 übrig.<br />

Viele Grüße<br />

Peter<br />

<strong>Handball</strong>obmann TSV B“<br />

iv) Die Anlage 2 hat folgenden Inhalt:<br />

„Von:<br />

bp<br />

Gesendet: Sonntag, 7. Februar 2010 10:15<br />

An:<br />

maloo@t-online.de<br />

Cc:<br />

oeli_gus@t-online.de<br />

Betreff: Pokalspiel Sehr geehrter Herr L,<br />

hiermit sagt der MTV das Pokal - Viertelfinale bei der TSV B ab.<br />

Begründung - sind die katastrophalen Straßenbedingungen (spiegelglatte Straßen und keinen funktionierenden Räumdienst)im<br />

Landkreis- Lüchow - A.<br />

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen<br />

Bernd Pauker Abteilungsleiter“<br />

e) Weitere Stellungnahmen, insbesondere auch eine Erklärung über die Übersendung<br />

eines schriftlichen Nachweises der Beweismittel sind nicht eingegangen.<br />

5) Entscheidungsgründe<br />

a) Der Antrag ist zulässig. Hinsichtlich der Form- und Fristgerechtigkeit wird auf Ziffer<br />

4 b) dieses <strong>Urteil</strong>s verwiesen.<br />

b) Gemäß § 45/II SpO DHB/HVN sind bei Pokalmeisterschaftsspielen die Vorschriften


Seite 8 von 10 Seiten des Schreibens vom 12.03.2010<br />

u.a. der §§ 48/I, 50/I SpO DHB/HVN entsprechend anzuwenden.<br />

i) Nach § 48/I SpO DHB/HVN bedarf ein Verzicht auf die Austragung eine Pflichtspieles<br />

der Zustimmung der Spielleitenden Stelle. Dieses ist aufgrund der übersandten<br />

E-Mail ohne Bestätigung durch die Spielleitende Stelle nicht erfolgt.<br />

ii) Gemäß § 50/I (1) SpO DHB/HVN ist ein Spiel verloren, wenn die Mannschaft infolge<br />

eigenen Verschuldens zu spät antritt. Ist die Verspätung oder das Nichterscheinen<br />

der reisenden Mannschaf durch höhere Gewalt bedingt, ist da Spiel neu<br />

anzusetzen.<br />

Der für das Spiel angesetze Termin mit der Uhrzeit wurde ausdrücklich mit E-Mail<br />

vom 16.12.09 bestätigt, so dass die Folgen - fehlende Verbindung mit öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln für die Rückfahrt - schon zu diesem Zeitpunkt bekannt waren. Die<br />

eingereichte Begründung, wonach der Wetterdienst für Niedersachsen vor einer<br />

Kältewelle warnt und das Verkehrsministerium rät, das Auto stehen zu lassen,<br />

lässt keinen Rückschluss auf die Fahrtstrecke A - B zu.<br />

Vielmehr ergibt sich aus den Wetterdaten von wetteronline, dass im Bereich<br />

Lüchow offensichtlich vom 05.02.10 bis zum 09.02.10 kein bzw. nur sehr geringer<br />

Niederschlag gefallen ist.<br />

Auch ergibt sich aus der Stellungnahme des TSV B, dass keine Verkehrswarnhinweise<br />

für den Raum A vorhanden waren.<br />

Weiterhin ergibt sich aus der Stellungnahme der Spielleitenden Stelle, dass<br />

Mannschaften in den Bereich Lüchow-A gefahren sind und Schiedsrichter aus<br />

dem Bereich Lüchow-A z.B. nach Celle gefahren sind.<br />

iii) Gemäß § 50/I (1) SpO DHB/HVN hat die reisende Mannschaft eine Begründung<br />

für das Nichtantreten der Spielleitenden Stelle unter Angabe von Beweismittel<br />

schriftlich innerhalb von zwei Tagen nach dem ursprünglich angesetzen Spiel zu<br />

geben.<br />

Wie die Spielleitende Stelle in ihrer Stellungnahme angibt, ist dieses nicht erfolgt.<br />

Der Antragsteller hat den Nachweis auch gegenüber dem <strong>Region</strong>ssportgericht<br />

nicht erbracht - siehe Punkt 4 e. Der Einspruch ist daher zurückzuweisen.<br />

c) Aus der E-Mail vom 07.02.10, 10:15 Uhr ergibt sich, dass der Antragsteller das Pokal-Viertelfinale<br />

bei der TSV B absagt und nicht nicht antritt.<br />

Dieses ergibt sich auch aus der Begründung des Einspruchs, wonach sich zur Absage<br />

entschieden wurde.<br />

Außerdem gilt gemäß Ziffer 2.7 der RuD für die Pokalspiele der <strong>Region</strong> Lüneburger<br />

Heide, Saison 2010, ein nicht genehmigter Spielverzicht als Nichtantreten. Auf die<br />

Ausführungen zu Ziffer 4 b 1) dieses <strong>Urteil</strong>s wird verwiesen mit den Folgen nach RO<br />

DHB § 25 Abs. (1) Ziffer 1 präzisiert in den RuD in Ziffer 3.3.


Seite 9 von 10 Seiten des Schreibens vom 12.03.2010<br />

Weiterhin ergeben sich die Rechtsfolgen automatisch aus den § 50 (1) SpO DHB und<br />

§ 50/I (1) SpO DHB/HVN.<br />

d) Insgesamt ist daher der Einspruch in allen Punkten zurückzuweisen.<br />

e) Die Festlegung der Auslagen und Gebühren ergibt sich aus den unter Ziffer 2) aufgeführten<br />

Rechtsgrundlagen. Da das <strong>Region</strong>ssportgericht im schriftlichen Verfahren<br />

entschieden hat, sind für die Mitglieder keine Reisekosten zu erheben und deshalb<br />

auch kein Sitzungsgeld.<br />

6) Rechtsbehelfsbelehrung<br />

a) Gegen dieses <strong>Urteil</strong> ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig. Diese muss innerhalb<br />

von 14 Tagen, gerechnet ab Zustellung der Ausfertigung dieses <strong>Urteil</strong>s schriftlich,<br />

unterzeichnet bei Vereinen durch ein Vorstandsmitglied und den <strong>Handball</strong>abteilungsleiter<br />

(oder dessen Vertreter) , bei <strong>Region</strong>en durch einen Vorsitzenden oder einen<br />

bevollmächtigten Vertreter unter Beifügung der Vollmacht beim Vorsitzenden des<br />

Verbandsgerichtes Hans-Peter Isensee, Platanenweg 22, 39167 Irxleben, eingelegt<br />

werden.<br />

Dem Berufungsschreiben ist der Nachweis über die Einzahlung der Berufungsgebühr<br />

beizufügen.<br />

b) Gegen die Entscheidung über Gebühren und Auslagen ist gemäß § 59 (4) RO<br />

DHB/HVN die gebührenfreie Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Zugang<br />

an den Vorsitzenden der erkennenden Spruchinstanz zulässig. Entspricht dieser nicht<br />

der Beschwerde, entscheidet die nächst höhere Rechtsinstanz endgültig.<br />

Lüneburg, Munster, Lachendorf, den<br />

Peter Hesse Axel Peters Oliver Colditz<br />

(Unterschrift, Datum) (Unterschrift, Datum) (Unterschrift, Datum)<br />

Ausgefertigt für:


Seite 10 von 10 Seiten des Schreibens vom 12.03.2010<br />

1. Antragsteller<br />

2. 1. Vorsitzenden der <strong>Handball</strong>-<strong>Region</strong> Lüneburger Heide e.V., Hans-Werner<br />

Schmidt, Hofstedter Berg 14, 21279 Hollenstedt<br />

3. Stellv.Vorsitzender Spieltechnik der <strong>Handball</strong>-<strong>Region</strong> Lüneburger Heide e.V.,<br />

Kurt Piliptschuk, Pommernweg 9, 29339 Wathlingen<br />

4. Stellv. Vorsitzender Finanzen der <strong>Handball</strong>-<strong>Region</strong> Lüneburger Heide e.V.,<br />

Dieter Webermann, Buchenweg 4, 29223 Celle<br />

5. Spielleitende Stelle<br />

6. Beteiligter Verein TSV B,<br />

7. Beisitzer Axel Peters, Gartenstr. 23, 29633 Munster<br />

8. Beisitzer Oliver Colditz, Am Heuberg 10, 29331 Lachendorf<br />

Lüneburg,<br />

Mit freundlichen Sportgrüßen<br />

Der Vorsitzende des <strong>Region</strong>ssportgerichtes der <strong>Handball</strong>-<strong>Region</strong> Lüneburger Heide e.V.<br />

(Peter Hesse)

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