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Urteil - Handball-Region

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<strong>Handball</strong>-<strong>Region</strong><br />

Lüneburger Heide e.V.<br />

Celle – Harburg - Lüchow-Dannenberg – Lüneburg - Soltau-Fallingbostel – Uelzen<br />

Der Vorsitzende des <strong>Region</strong>ssportgerichtes<br />

Peter Hesse<br />

Backsteinhof 4<br />

21339 Lüneburg<br />

Tel:<br />

E-Mail:<br />

FAX:<br />

+49 (4131) 64506 (privat)<br />

+49 (171) 6370879 (Mobiltelefon)<br />

hesse-peter@arcor.de (privat)<br />

peter.hesse@polizei.niedersachsen.de (dienstl.)<br />

+49 (4131) 697556 (privat)<br />

+49 (511) 9695603948 (dienstl.)<br />

RegSpG.-Nr. 06-2009/2010<br />

<strong>Urteil</strong><br />

Auf den Einspruch EEE (im Weiteren Antragsteller) ohne Datum, gegen den Bescheid Nr. 1<br />

des Staffelleiters SSS hat das <strong>Region</strong>ssportgericht der <strong>Handball</strong>region Lüneburger Heide e.V.<br />

durch<br />

Peter Hesse, Lüneburg, als Vorsitzender,<br />

Thorsten Rieckmann, Winsen (Luhe) als Beisitzer<br />

Nils Bluhm, Wittorf, als Beisitzer<br />

im schriftlichen Verfahren für Recht erkannt:<br />

1) <strong>Urteil</strong>sformel<br />

a) Dem Antrag des Antragstellers eingegangen am 02.02.2010 auf Aufhebung des<br />

Bescheides Nr. 1 des Staffelleiters SSS wird stattgegeben.<br />

b) Die <strong>Handball</strong>-<strong>Region</strong> Lüneburger Heide e.V. hat die Auslagen gem. § 59 (1) RO<br />

DHB/HVN 1 zu tragen.<br />

c) Dem Antragsteller ist die Einspruchsgebühr gem. § 59 (1) RO DHB/HVN<br />

1 Rechtordnung (RO) des DHB/HVN (Stand: 29.05.2009)


Seite 2 von 8 Seiten des Schreibens vom 21.02.2010<br />

zurückzuzahlen.<br />

d) Eine Bekanntmachungspauschale (§ 15 der Gebührenordnung des HVN , § 11<br />

GebO 2 der <strong>Handball</strong>region Lüneburger Heide e.V. v. 09.03.2009) in Höhe von 25,00<br />

Euro ist nicht zu erheben.<br />

2) Auslagenentscheidung<br />

a) Die Entscheidung über die Gebühren und Auslagen ergibt sich aus §§ 44 und 59 RO<br />

DHB/HVN.<br />

3) Auslagenaufstellung für das Verfahren RegSpG_06-2009_2010<br />

Lfd.Nr. Auslagen / Kosten Datum Anzahl Einzelkosten Kosten<br />

1 Fertigung Beschluss 02.02.2010 3 1,25 € 3,75 €<br />

2 Fotokopien Einspruch 02.02.2010 1 0,10 € 0,10 €<br />

3 Ausfertigungen Beschluss 02.02.2010 18 0,10 € 1,80 €<br />

4 Versandttaschen 02.02.2010 6 0,15 € 0,90 €<br />

5 Portokosten Versand Beschluss 02.02.2010 6 1,45 € 8,70 €<br />

6 Fertigung Beschluss 07.02.2010 2 1,25 € 2,50 €<br />

7 Fotokopien Einspruch 07.02.2010 10 0,10 € 1,00 €<br />

8 Ausfertigungen Beschluss 07.02.2010 10 0,10 € 1,00 €<br />

9 Versandttaschen 07.02.2010 5 0,15 € 0,75 €<br />

10 Portokosten Versand Beschluss 07.02.2010 5 1,45 € 7,25 €<br />

11 Fertigung <strong>Urteil</strong> 21.02.2010 8 1,25 € 10,00 €<br />

12 Versandttaschen schriftliches Verfahren 21.02.2010 3 0,15 € 0,45 €<br />

13 Anschreiben schriftliches Verfahren 21.02.2010 3 0,10 € 0,30 €<br />

14 Portokosten schriftliches Verfahren 21.02.2010 3 1,45 € 4,35 €<br />

15 Ausfertigungen <strong>Urteil</strong> 06.03.2010 80 0,10 € 8,00 €<br />

16 Versandttaschen 06.03.2010 10 0,15 € 1,50 €<br />

17 Portokosten Versand <strong>Urteil</strong> 06.03.2010 10 1,45 € 14,50 €<br />

Summe 66,85 €<br />

2 Gebührenordnung der <strong>Handball</strong>region Lüneburger Heide e.V.


Seite 3 von 8 Seiten des Schreibens vom 21.02.2010<br />

4) Sachverhalt<br />

a) Mit Schreiben eingegangen am 02. Februar 2010 stellt der Antragsteller folgenden<br />

Antrag:<br />

„Hiermit legt die EE, vertreten durch den 1. Vors. Herrn VVV, Einspruch ein gegen den Bescheid Nr.1 vom 28.1.2010<br />

des Staffelleiters Herrn SSS und beantragen gleichzeitig die Aufhebung dieses Bescheides.<br />

Die Spielerin MMM wird laut Spielbericht beschuldigt, den SR nach Spielschluss mit den Worten: - ....das ist das<br />

2.Mal, dass wir das Theater mit Euch haben." beleidigt zu haben.<br />

Selbst für sensible Menschen ist diese Äusserung auf keinen Fall eine Beleidigung, weder im Sport noch im sonstigen<br />

Leben. Dies kann von uns nicht akzeptiert werden.<br />

Selbst wenn das Gericht dennoch zu dem Schluss käme, es handelte sich um eine Beleidigung, ist auf keinen Fall die<br />

Geldstrafe von EUR 200.- zu akzeptieren. Diese Höhe ist völlig maßlos und übersteigt sogar die entsprechenden<br />

Sätze beim HVN.<br />

Für eine solche völlig harmlose Äusserung eine derartig hohe Geldbusse auszusprechen, ist schlicht unannehmbar.<br />

Wir behalten uns auch vor, in weiteren Instanzen diese Gebühren überprüfen zu lassen. Wir sollten immer noch<br />

bedenken, dass es sich hier um Amateursport handelt und 200.EUR bei uns schon fast 2 Jahresbeiträge sind.“ 3<br />

b) Der Rechtsbehelf des Antragstellers ist form- und fristgerecht am 02. Februar 2010<br />

beim Vorsitzenden des <strong>Region</strong>ssportgerichtes eingegangen. Der Briefumschlag wurde<br />

am 30.01.2010 abgestempelt.<br />

i) Formgerechtigkeit<br />

(1) Gemäß § 37 (1) RO DHB/HVN sind Anträge einfach mit schriftlicher Begründung an den Vorsitzenden<br />

der zuständigen Rechtsinstanz zu senden.<br />

Im zugrundeliegenden Verfahren sind die Unterlagen in fünffacher Ausfertigung eingegangen.<br />

(2) Gemäß § 37 (3) RO DHB/HVN müssen Gebühren bei Eingang der Antragsschrift gezahlt sein.<br />

Die Gebühren und Auslagevorschüsse ergeben sich aus § 44 RO DHB/HVN.<br />

Dem Einspruch liegt ein Einzahlungsbeleg über eingezahlte 25,00 Euro Einspruchsgebühr auf<br />

das Konto der <strong>Handball</strong>region Lüneburger Heide bei.<br />

(3) Gemäß § 37 (6) RO DHB/HVN müssen alle Rechtsbehelfe einen Antrag enthalten, der eine<br />

durchführbare Entscheidung ermöglicht.<br />

Im vorliegenden Verfahren wird die Aufhebung des Bescheides beantragt.<br />

(4) Gemäß § 37 (7) a) RO DHB/HVN müssen alle Rechtsbehelfsschriften durch ein Vorstandsmit-<br />

3 In den Anführungszeichen ist der Inhalt der Stellungnahme wörtlich eingesetzt. Rechtschreib-, Grammatik- und<br />

Interpunktionsfehler wurden übernommen.


Seite 4 von 8 Seiten des Schreibens vom 21.02.2010<br />

glied und den <strong>Handball</strong>-Abteilungsleiter oder dessen Vertreter unterzeichnet sein.<br />

Der Einspruch ist vom 1. Vositzenden des EEE und dem Spielgemeinschaftsleiter unterzeichnet.<br />

i) Fristgerechtigkeit<br />

Gemäß § 39 (2) RO DHB/HVN müssen Einsprüche innerhalb von zwei Wochen nach dem<br />

Zugang des Bescheides eingelegt werden.<br />

Der Bescheid datiert vom 28.01.2010. Somit beginnt die Frist von zwei Wochen nach § 39<br />

(2) RO DHB/HVN zum Einlegen von Rechtsmitteln am 28.01.2010. Die Einspruchsfrist<br />

endet damit frühestens am 11.02.2010. Somit ist der Rechtsbehelf fristgerecht eingelegt.<br />

.<br />

b) Der Vorsitzende des <strong>Region</strong>ssportgerichts beruft am 02.02.2010 das <strong>Region</strong>ssportgericht<br />

ein und gibt den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur<br />

Übersendung einer Kopie des Bescheides bis zum 16.02.2010.<br />

c) Am 06.02.2010 gehen beim Vorsitzenden des <strong>Region</strong>ssportgerichtes eine Fotokopie<br />

des Spielprotokolls und eine Fotokopie des Bescheides Nr. 1 vom 28.01.2010 sowie<br />

die Stellungnahme des Staffelleiters ein.<br />

i) Im Bericht der Schiedsrichter ist eingetragen :<br />

„Nr. 1 EEE Disqualifikation nach 16:60<br />

Nach dem Spiel beleidigte die Spielerin Nr. 14 MMM die SR mit den Worten: ‚Es ist bereits das 2. Mal das wir das Theater<br />

mit euch haben‘“<br />

Ein Einspruch ist nicht angekündigt. Das Protokoll ist von den SR sowie vom Heim und Gastverein unterzeichnet.<br />

ii) Der Bescheid Nr 1 vom 28.1.2010 lautet wie folgt:<br />

„Bescheid - Nr.: 1 BBB Saison 2009/2010<br />

Punktspiel der <strong>Region</strong>sliga Süd - Frauen Nr.: 000 am 24.1.2010<br />

CCC - EEE<br />

Sehr geehrter Sportkamerad ,<br />

im o.a. Spiel wurde die Spielerin MMM wegen Beleidigung der Schiedsrichter disqualifiziert,<br />

Somit wird die Spielerin MMM gem. § 17 Ziff. 5 d RO DHB mit einer Sperre von zwei Meisterschafts- bzw. Pokalspielen<br />

sowie einer Geldstrafe in Höhe von 200,— € (siehe auch Bußgeldkatalog <strong>Region</strong>-Lüneburger Heide e.V.) belegt.<br />

Rechtsmittelbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von 14 Tagen, nach Zustellung, beim Vorsitzenden des <strong>Region</strong>ssportgerichts<br />

schriftlich Einspruch eingelegt werden. Hierbei sind die §§ 37,39 und 44/1 der RO DHB/HVN zu beachten.<br />

Der Einspruch hat keinen Zahlungsaufschub zur Wirkung.“<br />

iii) Die Stellungnahme des Staffelleiters hat folgenden Inhalt:<br />

„Zum Sachverhalt: Als Staffelleiter bin ich aufgefordert, dieses hat man mir nach Rücksprache nochmals mitgeteilt,<br />

bei Eintragungen durch die SR mit dem Hinweis das sie beleidigt wurden, dieses auch so a 1 ahnden. Dem bin ich<br />

nachgekommen. Ob die gemachte Aüßerung der Spielerin als Beleidigung anzusehen ist, will ich nicht beurteilen.<br />

Die Höhe der Geldbuße habe nicht ich festgelegt sondern der Vorstand der <strong>Region</strong> Lüneburger Heide e.V. Die


Seite 5 von 8 Seiten des Schreibens vom 21.02.2010<br />

Geldbuße ist im Geldbußenkatalog der <strong>Region</strong> festgelegt.“<br />

iv) Aufgrund der Eintragungen im Spielprotokoll wurden der beteiligte Verein CCC,<br />

die Schiedsrichter SR1 und SR2, der Zeitnehmer ZN und der Sekretär SEK<br />

aufgefordert, bis zum 19.02.2010 eine Stellungnahme abzugeben<br />

v) Die Stellungnahme des SR SR1 geht am 18.02.2010 wie folgt ein:<br />

„Zur Abweichung der SIS Eintragung:<br />

Angesetzt war ich mit meinem Sohn A.<br />

Da dieser aus dringenden beruflichen Gründen am Samstag zurück nach Frankfurt beordert wurde, habe ich mir<br />

kurzfristig einen Ersatzpartner besucht. In diesem Fall SR2.<br />

Zum Vorfall selbst:<br />

Nach Spielende, ich füllte das Spielformular am Zeitnehmertisch aus, kam die Spielerin Nr. 14 MMM und sagte<br />

zu uns: „Es ist bereits das 2. Mal das wir das Theater mit euch haben".<br />

Da ich diese ihre Aussage in keinen Zusammenhang bringen konnte, fühlte ich mich durch diese Aussage<br />

beleidigt und trug dies in Spielformular ein.<br />

Meine Frage nach einem Einspruch gegen diesen Eintrag an den MV MMM verneinte sie!!<br />

Ich machte dieses auch eindeutig im Spielformular kenntlich!<br />

Mehr kann ich zu diesem Fall nicht aussagen.“<br />

vi) Die Stellungnahme der SR SR2 geht am 18.02.2010 wie folgt ein:<br />

„Die vom SR-Kollegen SR1 in das Spielprotokoll eingetragene Äußerung der Spielern Nr. 14 MMM entspricht den<br />

Tatsachen. Während des Ausfüllens des Spielformulars nach Spielende (21.:20 für CCC) von SR-Kollegen SR1 gab<br />

Frau MMM die Äußerung „ Es ist bereits das 2. Mal, dass wir das Theater mit euch haben" am Zeitnehmertisch, an<br />

dem auch ich mit befand, von sich. SR-Kollege SR1 trug den Wortlaut in das Spielformular ein und fragte bei Frau<br />

MMM nach, ob sie Einspruch einlegen wollte. Dieses wurde von ihr verneint.<br />

Ein Nachsatz meinerseits:<br />

Es ist mir nicht ganzverständlich, wie Frau MMM. zu dieser Aussage kommt. Weder in der letzten noch in der noch<br />

laufenden Saison habe ich mit dem Kollegen SR1 ein Spiel der Frauenmannschaft der EEE geleitet.<br />

Die Aussage von Frau MMM. empfinde ich als persönliche Beleidigung.“<br />

vii) Die Stellungnahme des ZN geht am 19.02.2010 wie folgt ein:<br />

„Am 24.1.2010 bin ich bei dem Spiel der <strong>Region</strong>sliga Süd - Frauen CCC - EEE als Zeitnehmer eingesetzt worden.<br />

Die Äußerungen habe ich nicht mitbekommen und kann daher dazu auch keine Stellung nehmen.“<br />

viii) Die Stellungnahme des Sekretär geht am 19.02.2010 wie folgt ein:<br />

„Am 24.1.2010 bin ich bei dem Spiel der <strong>Region</strong>sliga Süd - Frauen CCC - EEE als Sekretär eingesetzt worden.<br />

Die Äußerung der Spielerin MMM habe ich gehört, wurde von mir aber nicht als Beleidigung empfunden.“<br />

1) Entscheidungsgründe<br />

a) Der Antrag ist zulässig. Hinsichtlich der Form- und Fristgerechtigkeit wird auf Ziffer<br />

4 b) dieses <strong>Urteil</strong>s verwiesen.<br />

b) Aus der Stellungnahme des Staffelleiters ergibt sich, dass entgegen § 17 (3) RO


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DHB/HVN keine Prüfung vorgenommen, ob überhaupt ein zu bestrafender Sachverhalt<br />

gegeben ist. Vielmehr wird allein die Eintragung durch die SR zur Grundlage einer<br />

Ahndung genommen. Eine Beurteilung, ob die Äußerung als Beleidigung anzusehen<br />

ist und ob aufgrund dieser das Strafmaß wegen der Schwere der Beleidigung<br />

eventuell zu erhöhen ist, hat nicht stattgefunden und will der Staffelleiter auch nicht<br />

vornehmen. Somit liegen ein Verstoß gegen die Beurteilungspflicht und damit ein<br />

Ermessensfehler vor.<br />

Der Bescheid ist daher aufzuheben.<br />

c) Aus den Stellungnahmen geht nicht hervor, ob die Aussage der Spielerin den<br />

Schiedsrichtern galt oder anderen Personen. Zwar wurde die Aussage von den<br />

Schiedsrichtern, insbesondere der Schiedsrichterin SR2 als persönliche Beleidigung<br />

gewertet, aber auch bei diesen Stellungnahmen geht nicht hervor, dass die Spielerin<br />

die Schiedsrichter mit dieser Aussage direkt angesprochen hat. Es kann auch durchaus<br />

sein, dass die Spielerin den Vertreter des Heimvereins meinte.<br />

Aufgrund der fehlenden eindeutigen Bestimmtheit, wem die Aussage galt, ist daher<br />

davon auszugehen, dass sie jedenfalls nicht den SR galt.<br />

Der Bescheid ist daher aufzuheben.<br />

d) Eine Beleidigung ist die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber<br />

dem Beleidigten oder Dritten. Dabei ist der Sinn aufgrund der Begleitumstände und<br />

des gesamten Zusammenhangs, in dem die Kundgabe steht, zu bestimmen. Die<br />

Kundgabe muss ehrverletzend sein, was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten<br />

noch nicht der Fall ist. Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss<br />

geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist.<br />

Bei der Äußerung : “Es ist das 2.Mal, dass wir das Theater mit euch haben“ kann<br />

durchaus angenommen werden, dass damit die SR gemeint sind. Eine Ehrverletzung<br />

ist dadurch jedoch nicht gegeben. Es erfolgt eben gerade keine ethische oder soziale<br />

Herabsetzung der Angesprochenen. Somit liegt keine Beleidigung vor.<br />

Der Bescheid ist daher aufzuheben.<br />

2) Die Festlegung der Auslagen und Gebühren ergibt sich aus den unter Ziffer 2) aufgeführten<br />

Rechtsgrundlagen. Da das <strong>Region</strong>ssportgericht im schriftlichen Verfahren entschieden<br />

hat, sind für die Mitglieder keine Reisekosten zu erheben und deshalb auch kein Sitzungsgeld.<br />

6) Rechtsbehelfsbelehrung


Seite 7 von 8 Seiten des Schreibens vom 21.02.2010<br />

a) Gegen dieses <strong>Urteil</strong> ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig. Diese muss innerhalb<br />

von 14 Tagen, gerechnet ab Zustellung der Ausfertigung dieses <strong>Urteil</strong>s schriftlich,<br />

unterzeichnet bei Vereinen durch ein Vorstandsmitglied und den <strong>Handball</strong>abteilungsleiter<br />

(oder dessen Vertreter) , bei <strong>Region</strong>en durch einen Vorsitzenden oder einen<br />

bevollmächtigten Vertreter unter Beifügung der Vollmacht beim Vorsitzenden des<br />

Verbandsgerichtes Hans-Peter Isensee, Platanenweg 22, 39167 Irxleben, eingelegt<br />

werden.<br />

Dem Berufungsschreiben ist der Nachweis über die Einzahlung der Berufungsgebühr<br />

beizufügen.<br />

b) Gegen die Entscheidung über Gebühren und Auslagen ist gemäß § 59 (4) RO<br />

DHB/HVN die gebührenfreie Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Zugang<br />

an den Vorsitzenden der erkennenden Spruchinstanz zulässig. Entspricht dieser nicht<br />

der Beschwerde, entscheidet die nächst höhere Rechtsinstanz endgültig.<br />

Lüneburg, Winsen (Luhe), Wittorf, den<br />

Peter Hesse Thorsten Rieckmann Nils Bluhm<br />

(Unterschrift, Datum) (Unterschrift, Datum) (Unterschrift, Datum)<br />

Ausgefertigt für:<br />

1. Antragsteller, EEE<br />

2. 1. Vorsitzenden der <strong>Handball</strong>-<strong>Region</strong> Lüneburger Heide e.V., Hans-Werner<br />

Schmidt, Hofstedter Berg 14, 21279 Hollenstedt<br />

3. stellv.Vorsitzender Spieltechnik der <strong>Handball</strong>-<strong>Region</strong> Lüneburger Heide e.V.,<br />

Kurt Piliptschuk, Pommernweg 9, 29339 Wathlingen<br />

4. Spielleitende Stelle SSS<br />

5. Stellv. Vorsitzender Finanzen der <strong>Handball</strong>-<strong>Region</strong> Lüneburger Heide e.V.,<br />

Dieter Webermann, Buchenweg 4, 29223 Celle<br />

6. Beteiligter Verein CCC<br />

7. Schiedsrichter SR1<br />

8. Schiedsrichterin SR2


Seite 8 von 8 Seiten des Schreibens vom 21.02.2010<br />

9. Beisitzer Thorsten Rieckmann, Lüneburger Str. 10, 21423 Winsen (Luhe)<br />

10. Beisitzer Nils Bluhm, Hauptstr. 21 a, 21357 Wittorf<br />

Lüneburg, 06.03.2010<br />

Mit freundlichen Sportgrüßen<br />

Der Vorsitzende des <strong>Region</strong>ssportgerichtes der <strong>Handball</strong>-<strong>Region</strong> Lüneburger Heide e.V.<br />

(Peter Hesse)

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