Urteil - Handball-Region
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Seite 4 von 8 Seiten des Schreibens vom 21.02.2010<br />
glied und den <strong>Handball</strong>-Abteilungsleiter oder dessen Vertreter unterzeichnet sein.<br />
Der Einspruch ist vom 1. Vositzenden des EEE und dem Spielgemeinschaftsleiter unterzeichnet.<br />
i) Fristgerechtigkeit<br />
Gemäß § 39 (2) RO DHB/HVN müssen Einsprüche innerhalb von zwei Wochen nach dem<br />
Zugang des Bescheides eingelegt werden.<br />
Der Bescheid datiert vom 28.01.2010. Somit beginnt die Frist von zwei Wochen nach § 39<br />
(2) RO DHB/HVN zum Einlegen von Rechtsmitteln am 28.01.2010. Die Einspruchsfrist<br />
endet damit frühestens am 11.02.2010. Somit ist der Rechtsbehelf fristgerecht eingelegt.<br />
.<br />
b) Der Vorsitzende des <strong>Region</strong>ssportgerichts beruft am 02.02.2010 das <strong>Region</strong>ssportgericht<br />
ein und gibt den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur<br />
Übersendung einer Kopie des Bescheides bis zum 16.02.2010.<br />
c) Am 06.02.2010 gehen beim Vorsitzenden des <strong>Region</strong>ssportgerichtes eine Fotokopie<br />
des Spielprotokolls und eine Fotokopie des Bescheides Nr. 1 vom 28.01.2010 sowie<br />
die Stellungnahme des Staffelleiters ein.<br />
i) Im Bericht der Schiedsrichter ist eingetragen :<br />
„Nr. 1 EEE Disqualifikation nach 16:60<br />
Nach dem Spiel beleidigte die Spielerin Nr. 14 MMM die SR mit den Worten: ‚Es ist bereits das 2. Mal das wir das Theater<br />
mit euch haben‘“<br />
Ein Einspruch ist nicht angekündigt. Das Protokoll ist von den SR sowie vom Heim und Gastverein unterzeichnet.<br />
ii) Der Bescheid Nr 1 vom 28.1.2010 lautet wie folgt:<br />
„Bescheid - Nr.: 1 BBB Saison 2009/2010<br />
Punktspiel der <strong>Region</strong>sliga Süd - Frauen Nr.: 000 am 24.1.2010<br />
CCC - EEE<br />
Sehr geehrter Sportkamerad ,<br />
im o.a. Spiel wurde die Spielerin MMM wegen Beleidigung der Schiedsrichter disqualifiziert,<br />
Somit wird die Spielerin MMM gem. § 17 Ziff. 5 d RO DHB mit einer Sperre von zwei Meisterschafts- bzw. Pokalspielen<br />
sowie einer Geldstrafe in Höhe von 200,— € (siehe auch Bußgeldkatalog <strong>Region</strong>-Lüneburger Heide e.V.) belegt.<br />
Rechtsmittelbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von 14 Tagen, nach Zustellung, beim Vorsitzenden des <strong>Region</strong>ssportgerichts<br />
schriftlich Einspruch eingelegt werden. Hierbei sind die §§ 37,39 und 44/1 der RO DHB/HVN zu beachten.<br />
Der Einspruch hat keinen Zahlungsaufschub zur Wirkung.“<br />
iii) Die Stellungnahme des Staffelleiters hat folgenden Inhalt:<br />
„Zum Sachverhalt: Als Staffelleiter bin ich aufgefordert, dieses hat man mir nach Rücksprache nochmals mitgeteilt,<br />
bei Eintragungen durch die SR mit dem Hinweis das sie beleidigt wurden, dieses auch so a 1 ahnden. Dem bin ich<br />
nachgekommen. Ob die gemachte Aüßerung der Spielerin als Beleidigung anzusehen ist, will ich nicht beurteilen.<br />
Die Höhe der Geldbuße habe nicht ich festgelegt sondern der Vorstand der <strong>Region</strong> Lüneburger Heide e.V. Die