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IBM Klub Böblingen eV Satzung

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<strong>IBM</strong> <strong>Klub</strong> Böblingen e.V.<br />

<strong>Satzung</strong><br />

5. Die Bewerberliste wird eine Woche vorher an die Delegierten verteilt.<br />

6. Die Wahlen finden geheim statt.<br />

7. Der Wahlleiter ist spätestens zwei Wochen vor der Delegiertenversammlung<br />

durch den Vorstand vorzuschlagen. Der Wahlleiter wird auf der<br />

Delegiertenversammlung von den anwesenden Delegierten gewählt. Er<br />

bestimmt einen Protokollführer.<br />

8. Über den Verlauf der Delegiertenversammlung, ist ein Protokoll zu führen, das<br />

vom Protokollführer und dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.<br />

9. Zur Teilnahme an einer Delegiertenversammlung ist jeder Delegierte<br />

berechtigt. Das Stimmrecht in der Delegiertenversammlung wird von<br />

gewählten Delegierten wahrgenommen. Vorstands-Kandidaten, die sich zur<br />

Wahl stellen, dürfen keine Delegiertenfunktion übernehmen.<br />

§ 16 Stimmrecht der Delegiertenversammlung<br />

1. Jeder Delegierte hat eine Stimme für die Wahlkandidaten. (max. 7 Stimmen<br />

gem. § 18 Abs. 1).<br />

2. Das Stimmrecht der gewählten Delegierten ist nur auf einen nachrückend<br />

gewählten Delegierten übertragbar.<br />

3. Ein gewählter Delegierter kann nur eine Sparte vertreten.<br />

§ 17 Wahl und Entsendung der Delegierten<br />

1. Jede Sparte wird durch Delegierte vertreten.<br />

2. Eine Sparte entsendet pro angefangene 30 Mitglieder einen Delegierten. Sie<br />

werden für die Dauer von 2 Jahren durch die Spartenversammlung gewählt.<br />

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder über 18 Jahre.<br />

3. Maßgebend für die Berechnung der Delegierten in einer Sparte ist hierbei der<br />

Mitgliederbestand zum Zeitpunkt der letzten ordentlichen Spartensitzung.<br />

Hierüber ist ein Protokoll zu erstellen, das die aktuelle Anzahl der Mitglieder<br />

sowie die gewählten Delegierten enthält.<br />

4. Die passiven Mitglieder des <strong>IBM</strong> <strong>Klub</strong>s werden durch zwei Delegierte vertreten.<br />

Gewählt werden diese Kandidaten in der Delegiertenversammlung.<br />

5. Der Wahlleiter kann pro Sparte die zulässige Anzahl der Delegierten überprüfen<br />

und legt im Streitfall die berechtigte Anzahl an Delegierten fest.<br />

§ 18 Vorstand<br />

1. Der Vorstand des <strong>IBM</strong> <strong>Klub</strong> besteht aus maximal 7 Mitgliedern. Er besteht<br />

mindestens aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und<br />

einem Kassenführer.<br />

<strong>IBM</strong> <strong>Klub</strong> Böblingen e.V._<strong>Satzung</strong>.doc Seite - 10 - von 13 01. Dezember 2009

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