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IBM Klub Böblingen eV Satzung

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<strong>IBM</strong> <strong>Klub</strong> Böblingen e.V.<br />

<strong>Satzung</strong><br />

eingeschriebenem Brief an die letzte dem <strong>IBM</strong> <strong>Klub</strong> bekannte Anschrift des<br />

Mitglieds gerichtet sein.<br />

8. In der Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft<br />

hingewiesen werden. Die Mahnung ist auch wirksam, wenn die Sendung als<br />

unzustellbar zurückkommt.<br />

9. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt durch Beschluss des Vorstands, der<br />

dem betroffenen Mitglied nicht bekannt gemacht wird.<br />

10. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem<br />

Mitgliedschaftsverhältnis, mit Ausnahme des Anspruchs des Vereins auf<br />

Begleichung bestehender Forderungen gegen das frühere Mitglied.<br />

§ 10 Mitgliedsbeitrag<br />

1. Es wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben.<br />

2. Der Vorstand legt die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags fest. Dabei<br />

orientiert er sich an dem Mitgliedsbeitrag der <strong>IBM</strong> <strong>Klub</strong>s in Deutschland.<br />

3. Die Höhe der abweichenden Beiträge wird ebenfalls vom Vorstand festgelegt.<br />

4. Ehrenmitglieder können auf Antrag durch Beschluss des Vorstandes von der<br />

Beitragspflicht befreit werden.<br />

5. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt einmal jährlich (jeweils zum 01.06.<br />

eines Jahres) im Abbuchungsverfahren. Bei Austritt aus dem Verein erfolgt<br />

keine Erstattung bereits bezahlter Beiträge. Bei Neuaufnahme wird der<br />

Mitgliedsbeitrag zusammen mit der Aufnahmegebühr erhoben. Bei Eintritt nach<br />

dem 01.07 eines Jahres, ist der halbe Mitgliedsbeitrag fällig.<br />

§ 11 Eintrittsgelder und sonstige Gebühren<br />

1. Für Veranstaltungen des <strong>IBM</strong> <strong>Klub</strong> und sonstige Aktivitäten können vom<br />

Vorstand Eintrittsgelder oder Gebühren erhoben werden.<br />

2. Soweit einzelne Sparten über den Mitgliedsbeitrag hinausgehende Beiträge<br />

oder Gebühren für Spartenveranstaltungen verlangen, müssen diese mit dem<br />

Vorstand abgestimmt sein. Sie dürfen ausschließlich der ordnungsgemäßen<br />

Unterhaltung der Spartenaktivitäten unter ausdrücklicher Berücksichtigung der<br />

Regelungen des § 2 dienen.<br />

§ 12 Organe<br />

Die Organe des <strong>IBM</strong> <strong>Klub</strong> sind:<br />

1. Die Mitgliederversammlung (§ 13)<br />

2. Die Spartenleiterversammlung (§ 14)<br />

3. Delegiertenversammlung (§15 bis §17)<br />

<strong>IBM</strong> <strong>Klub</strong> Böblingen e.V._<strong>Satzung</strong>.doc Seite - 7 - von 13 01. Dezember 2009

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