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IBM Klub Böblingen eV Satzung

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<strong>IBM</strong> <strong>Klub</strong> Böblingen e.V.<br />

<strong>Satzung</strong><br />

2. Die Aufgabenverteilung des Vorstandes wird in der konstituierenden Sitzung<br />

intern gewählt. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person<br />

vereinigt werden.<br />

3. Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von vier Jahren gewählt.<br />

Ein Teil des Vorstandes soll dabei zur Wahrung der Kontinuität der<br />

Vorstandsarbeit in einem rollierenden Verfahren alle zwei Jahre gewählt<br />

werden.<br />

4. Grundsätzlich hat jedes volljährige Mitglied aktives und passives Wahlrecht.<br />

5. Die Wahl wird in der Delegiertenversammlung durchgeführt. Wahlberechtigt<br />

sind die gewählten Delegierten. Der Wahlleiter wird in der<br />

Delegiertenversammlung gewählt. Der Vorstand hat ein Vorschlagsrecht.<br />

6. Scheidet ein Mitglied aus dem Vorstand aus, entscheidet der Vorstand über<br />

eine Nachwahl durch die Delegiertenversammlung.<br />

7. Besteht der Vorstand aus weniger als 4 Mitgliedern, muss eine Neuwahl<br />

erfolgen (§15 bis §17).<br />

8. Vorstandsmitglieder dürfen in ihrer Amtszeit nicht gleichzeitig ein Amt in einer<br />

Sparte (Leiter, Vertreter und Kassenführer) ausüben.<br />

9. Hauptamtliche Mitarbeiter können nicht Mitglied im Vorstand sein.<br />

10. Der Vorstand kann hauptamtliche Vereinsmitarbeiter für die <strong>Klub</strong>aufgaben<br />

bestellen.<br />

§ 19 Aufgaben und Zuständigkeiten des Vorstandes<br />

1. Der Vorstand ist für die satzungsmäßige Durchführung aller Aktivitäten des <strong>IBM</strong><br />

<strong>Klub</strong> verantwortlich. Insbesondere obliegt ihm die Verwaltung des Vermögens<br />

des <strong>IBM</strong> <strong>Klub</strong>, das seiner Obhut unterstellt ist.<br />

2. Der Vorstand führt die Geschäfte in eigener Verantwortung.<br />

3. Der Vorstand tritt in angemessenen Abständen in Sitzungen zusammen. Über<br />

die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen. Bei Abstimmungen<br />

im Vorstand entscheidet die einfache Mehrheit, wobei mindestens die Hälfte<br />

der Vorstandsmitglieder anwesend sein muss. Im Falle der Stimmengleichheit<br />

entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die Stimme<br />

des Sitzungsleiters. Dieser wird zu Sitzungsbeginn bestimmt.<br />

4. Zu Sitzungen des Vorstandes können Dritte zur Beratung, Information oder<br />

Anhörung durch Beschluss eingeladen werden. Dritte haben kein Stimmrecht.<br />

5. Eilbedürftige Entscheidungen, die für den <strong>IBM</strong> <strong>Klub</strong> nicht von grundsätzlicher<br />

Bedeutung sind, können mehrheitlich im Umlaufverfahren beschlossen werden.<br />

Diese Beschlüsse müssen auf der folgenden Vorstandssitzung protokolliert<br />

werden.<br />

<strong>IBM</strong> <strong>Klub</strong> Böblingen e.V._<strong>Satzung</strong>.doc Seite - 11 - von 13 01. Dezember 2009

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